EGMR ist in absolutem Einklang mit dem BVerfG - Mediengehypte Riesenverarsche?
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
BVerfG, Urteil vom 29. Januar 2003, Az.: 1 BvL 20/99
Leitsätze des Gerichts:
1. Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen.
2. Die durch § 1626 a I Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit zur gemeinsamen Sorgetragung beruht auf einem Regelungskonzept für die elterliche Sorge, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 II GG nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
3. Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. 7. 1998 getrennt haben, ist die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einzuräumen, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Diese Leitsätze sind in keinster Weise vom EGMR-Urteil betroffen, da der EGMR die `Nicht-Einklagbarkeit´ beanstandet hat. Das heißt nichts anderes, als künftige Abbügelung der Menschenrechte übers BGB, wie wir es bereits beim Grundrecht auf Umgang kennen.
Folgender Beschluss (nur Einer von Vielen) ist dazu anschaulich genug (Klartext): Eine Mutter betreibt nachweislich professionellen Kindesboykott, §235 StGB (ehrlichgesagt kotzt es mich zu sehr an, die gesamte Palette von Paragraphen, die mit Füßen getreten wird, zu verlinken, also lass ich es) vorsätzliche Falschgeschuldigung, üble Nachrede, massive Kindeswohlgefährdung, etc. und der Vater bekommt das Sorgerecht entzogen, weil das Kind ja angeblich der Maaaammaaaa gehört.
Somit darf der steuergeld-geförderte Kindesboykott-Club, VAMV e.V., weiterhin, hämisch Neonazi-Mütter mit etlichen Straftatbeständen und Verstößen des BGB, gegen Väter aufhetzen: "Alleinsorge für die Mutter, trotz Hauptverantwortung für zerrüttete Beziehung"
Hier die Verarschungsversion obiger Tatsache (siehe Klartext) direkt vom Verursacher:
Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn der die Alleinsorge begehrende Elternteil für die völlige Zerrüttung der sozialen Beziehungen zwischen den Eltern (haupt-)verantwortlich ist.
Und hier die ´(Haupt-)Verantwortlichen´: "Vorsitzende Richterin Dr. Meo-Micaela Hahne und die Richter Claus Sprick, * 3. Juni 1946 in Bad Rothenfelde, Beatrix Weber-Monecke, *1950, Johann Fuchs, * 1946 und Hans-Joachim Dose, * 28. Dezember 1956 in Hameln", da sich die "Zeit der Abrechnung" langsam aber sicher nähert.
--
![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
Nachtrag
Und ich hätte da noch ne Frage: Wieso habe ich bisher keine Einzige autorisierte Übersetzung von dem ominösen Urteil gesehen? Bin ich zu Blöd um die zu finden, oder liegt es daran, dass das BMFSFJ oder das BMJ oder ein anderes Ad***-Hitler-Treues Propagandaministerium dafür gesorgt hat, dass keine offiziellen Übersetzungen in Umlauf kommen können?
Mir geht es nämlich denkbar drastisch auf die Eier, meine Aussagen auf Tertiär- bis Quartär-Quellen zu stützen. Fundiert sind eigentlich nur die Interfiews von Einem von Vielen, der mal wieder der Welt gezeigt hat, dass Deutschland unverändert eine Links-Sozialistische Diktatur ist (ob national-Arbeiter-Partei-mäßig ist bei dem linken, mordenden Pack grundsätzlich egal), die die Menschenrechte auch weiterhin mit Füßen tritt.
--
![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
EGMR-Urteil zum Sorgerecht
Und ich hätte da noch ne Frage: Wieso habe ich bisher keine Einzige
autorisierte Übersetzung von dem ominösen Urteil gesehen? Bin ich zu Blöd
um die zu finden,
Eine Übersetzung suche ich ebenfalls, denn was in das Urteil alles hinein interpretiert wurde, würde ich gerne selber nachlesen (Az: 22028/04).
Gibt es das Urteil denn wenigstens schon in englischer Sprache?
Da hier alle, bis auf Rainer und meine Wenigkeit Englisch können, dürfte es doch kein Problem sein, wenn Mehrere eine Übersetzung vornehmen würden, oder?
Ebenfalls ratlos - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
EGMR-Urteil zum Sorgerecht
Vielleicht irgendwo hier. Wenn man dort nach "Zaunegger" sucht findet es schon was. Allerdings öffnet es bei mir die Dokumente nicht, sondern lädt nur Ewigkeiten. Vielleicht funktioniert es bei jemand anderem.
EGMR-Urteil als pdf
http://wikimannia.org/images/e/e7/Presseerklaerung-egmr_Zaunegger-BRD.pdf
Ausgerechnet der deutsche Richter Bertram Schmitt war gegen eine Verurteilung Deutschlands und veröffentlichte eine dissenting opinion.
"Dass die Entscheidung selbst unter den Richtern umstritten war, zeigt der Umstand, dass der deutsche Richter Bertram Schmitt eine abweichende Stellungnahme zum Urteil abgegeben hat: Er verweist auf den Gestaltungsspielraum des nationalen Gesetzgebers und betont, dass bei den streitenden Eltern ohnehin keine Basis für eine gemeinsame Ausübung der Obsorge gegeben sei."
http://diepresse.com/home/bildung/erziehung/526090/index.do?parentid=769709&showMask=1
CASE OF ZAUNEGGER v. GERMANY (Application no. 22028/04)
JUDGMENT STRASBOURG 3 December 2009
Richter
Peer Lorenzen, President,
Karel Jungwiert,
Rait Maruste,
Mark Villiger,
Isabelle Berro-Lefèvre,
Mirjana Lazarova Trajkovska, judges,
Bertram Schmitt, ad hoc judge,
Stephen Phillips, Deputy Section Registrar
EGMR-Urteil zum Sorgerecht
Für den Download der Word Version bitte hier entlang.
Pressemitteilung des EGMR auf Deutsch
Der deutsche Richter Bertram Schmitt als einziger "Frauenversteher"!!!
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention
Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte eingelegt.
Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:
Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,
Karel Jungwiert (Tschechien),
Rait Maruste (Estland),
Mark Villiger (Liechtenstein),
Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),
Mirjana Lazarova Trajkovska ("ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"), Richter,
Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc
und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler
Nachtrag
Teil-1 kannst du dir schon mal anschauen
http://www.youtube.com/watch?v=rCPbEFXl7IU
--
Ich glaube, also bin ich kein Affe
Danke :-)))
Teil-1 kannst du dir schon mal anschauen
http://www.youtube.com/watch?v=rCPbEFXl7IU
Ich werde es in meinem Beitrag zur gestrigen Sendung einbinden.
LG - Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Danke :-)))
Der zweite Teil ist für youtube zu lang, muss es in drei teile einstellen.
Vorab Teil zwei hier
--
Ich glaube, also bin ich kein Affe
EGMR ist in absolutem Einklang mit dem BVerfG - Mediengehypte Riesenverarsche?
Bravissimo, well-researched! Haben wir's also mal wieder Schwarz auf Weiß, was hier praktisch nach gestanzter Vorlage "F" (für Frauen) am Fließband "produziert" bzw. betrieben wird (und was wir hundeäugigen Deppen meist nur als "gefühlten" Brocken komplett unverdaulicher Realität wahrnehmen, weil's ja gar nicht anders sein kann!).
Hochinteressant... nein wirklich! Nur: Was sagt uns das? Mit welcher Dreistheit die Täterinnen es nicht einmal für nötig halten, ihre Spuren zu verwischen? Ja, dreist bis zum Anschlag, Irrwitz im Quadrat...
Okay, hier ein paar politische Forderungen
1. Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person
hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der
Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder
hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche
Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter
zuzuordnen.
Das muß geändert werden. Das Kind ist sorgerechtlich grundsätzlich dem Vater zuzuordnen, da nur der regelmäßig das wirtschaftliche Überleben des Nachwuchses sicherstellen kann. Ausnahmefälle von dieser Regel sind gerichtlich entsprechend zu berücksichtigen.
"Gemeinsame Sorge" ist Demokröten-Blödsinn, das funktioniert in der Praxis nicht.
Okay, hier ein paar politische Forderungen
Das muß geändert werden. Das Kind ist sorgerechtlich grundsätzlich dem
Vater zuzuordnen, da nur der regelmäßig das wirtschaftliche Überleben des
Nachwuchses sicherstellen kann. Ausnahmefälle von dieser Regel sind
gerichtlich entsprechend zu berücksichtigen.
Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?
Kekse
Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das
wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?
Die Sicherstellung der Aufsicht ist ein Teilaspekt des wirtschaftlichen Überlebens.
Bin ich der Einzige...
... dem der Blutdruck steigt bei der Tussi?
--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Okay, hier ein paar politische Forderungen
Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das
wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?
Eine seiner anderen Frauen.
Okay, hier ein paar politische Forderungen
Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das
wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?
Die Sorgerechtsfrage sollte dahingehend überarbeitet werden, dass grundsätzlich nur Väter über die elterliche Grundangelegenheiten entscheiden, da sie auch die Kohle ranschaffen und damit die Grundlage für die Existenz der Familie herstellen. Dem Staat auf der Tasche zu liegen ist eine Form der Subventionierung, die assoziales weibliches Verhalten zu den Blüten geführt hat, die nun unsere wirtschaftliche und intellektuelle Basis vernichten, da wir nach derzeitiger Verfahrensweise international gesehen, bereits bedenklich weit "abgesackt" sind. Frauen haben nicht genug ´Grips´ in der Birne, Entscheidungen bezüglich Gemeinschaften (Familien) fällen zu können, wie die Praxis seit über 30 Jahren beweist.
--
![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
PS
Kleiner Tipp: Unbedingt die Seite als "Beweismaterial" sichern, sonst isse nämlich bald verschwunden.
Sehr gute Arbeit, es sollen alle mitbekommen, was die [...] abschmeißt ...
... damit klar wird was das Wort Juristin bedeutet. Verallgemeinerungen sind durchaus angebracht, da nur ganz wenige Ausnahmen die Regel bestätigen.
--
![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
-- Post editiert --
Hallo,
Bitte Regeln für das Forum Punkt 3 und 12 beachten.
EGMR ist in absolutem Einklang mit dem BVerfG - Mediengehypte Riesenverarsche?
hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche
Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter
zuzuordnen.
Natuerlich ist das verfassungsgemaess, schliesslich wird die Mutter-Kind-Beziehung extra Grundegesetzlich geschuetzt, die Vater-Kind-Beziehung ist nicht der Rede wert.
Man taeusche sich also nicht darueber, dass "verfassungsgemaess" eine ethisch-moralische Rechtfertigung sei.
Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die
gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht.
Genau. Und fuer nicht-Konsens ist es selbstverstaendlich ausreichend, wenn Mutti nicht will.
Es liegen derzeit
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines
nichtehelichen Kindes aus Art. 6 II GG nicht ausreichend Rechnung getragen
wird.
Wie auch, wenn auf allen Kanaelen Femi-Propaganda verbreitet wird.
3. Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber
noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. 7. 1998
getrennt haben, ist die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung
einzuräumen, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine
gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Auch hier nur Ablenkerei: Mit viel Geklage kann der Vater dann das *gemeinsame* Sorgerecht moeglicherweise einklagen.
Wovon er nichts hat, das ABR bleibt eh bei Mutti, wenn sie die Kinder nicht vor Zeugen pruegelt. Oder sogar dann.
Diese Leitsätze sind in keinster Weise vom EGMR-Urteil betroffen, da der
EGMR die `Nicht-Einklagbarkeit´ beanstandet hat. Das heißt nichts anderes,
als künftige Abbügelung der Menschenrechte übers BGB, wie wir es bereits
beim Grundrecht auf Umgang kennen.
Oder noch besser: Mann kann darauf klagen, dass einem der grundsaetzliche Anspruch bestaetigt wird oder so. Nur durchsetzen ...
Und hier die ´(Haupt-)Verantwortlichen´: "Vorsitzende Richterin
Oh mein Gott, dass sind ja alles 68er, plusminus paar Jahre.
Ich fuercht der Hauptverantwortliche ist trotzdem der Verfassungsgesetzgeber.
Wie das Minderheitenvotum des deutschen Richters beim aktuellen EU-Verfahren zeigt ist zwar auch das Richterpack verantwortlich, direkt Rechtsbeugung trauen die sich aber auch nicht.
Letzverantwortlich ist also die Politik.
MfG
Padon, mir war der Kragen geplatzt
- kein Text -
--
![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
EGMR Pressemitteilung
Der Link war falsch gesetzt also nochmal
Wenn die übertriebene Fettschreibung nicht aufhört, schalte ich das Attribut ab! (oT)
- kein Text -
Okay, hier ein paar politische Forderungen
Hallo Carsten
Das muß geändert werden. Das Kind ist sorgerechtlich grundsätzlich dem
Vater zuzuordnen, da nur der regelmäßig das wirtschaftliche Überleben
des
Nachwuchses sicherstellen kann. Ausnahmefälle von dieser Regel sind
gerichtlich entsprechend zu berücksichtigen.
Wer übernimmt die Aufsicht des Kindes, während der Vater für das
wirtschaftliche Überleben außer Haus ist? Du?
Das entscheidet dann der Vater. Z.B. indem er die Aufsicht ueber das Kind an jemand anderen delegiert und - soweit noetig - fuer die Betreuungsdienstleistung auch bezahlt. Das koennen eine Freundin/neue Ehefrau, Verwandte oder meinetwegen auch Kinderbetreuungsinstitutionen sein. Auch die leibliche Mutter ist denkbar, sofern sie nach dem erlittenen Tort einer Trennung/Scheidung ueberhaupt noch vertrauenswuerdig ist. Wo ist also das Problem?
Gruss
Maesi