Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!
Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses
Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt:Grüsse
Manhood
Besonders erwähnenswert ist das die Dame dieser Tätigkeit ja auf keinem Fall freiwillig nachgehe, unhaltbar diese Behauptung, sondern nur um ihre ehemalige Drogensucht zu finanzieren... Ja gibts denn sowas, andere Leute gehen Arbeiten um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, DAS ist dann natürlich freiwillige Arbeit...Und man höre und staune es gibt auch Drogensüchtige die gehen nicht anschaffen, arbeiten gar in normalen Berufen.
Mich wundern an diesem Urteil darüberhinaus folgende Dinge:
1. Der Unterhalt für 2 Kinder beträgt nur 400 Franken und das in der Schweiz?
2. Eine Domina verdient nicht genug um diese läppischen 400 Euro aufzubringen? Sehr unglaubwürdig!
3. Wenn man sie nicht zu mehr Sex zwingen kann, (was ich grundsätzlich für in Ordnung halte) warum zwingt man sie nicht einer anderen Tätigkeit nachzugehen? Sie könnte eine Ausbildung machen, und selbst wenn sie keine findet wird und war es in der Schweiz doch mehr als möglich auch als ungelernte Kraft läppische 400 Franken aufzubringen, guter Wille vorrausgesetzt?!
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Manhood,
07.12.2009, 14:34
- Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig! - Wolfgang A. Gogolin, 07.12.2009, 15:55
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Timothy,
07.12.2009, 15:59
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