Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Manhood, Monday, 07.12.2009, 14:34 (vor 5868 Tagen)

Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aufgehoben. Erstens lässt sich das Einfordern von genügend Arbeitstätigkeit nicht mit der persönlichen Freiheit des Betroffenen vereinbaren. Zweitens erbringt der Verpflichtete seine Arbeit ja nicht freiwillig und aus Spass, sondern aus wirtschaftlichem Zwang, weil er sonst keine Einnahmequellen oder andere Möglichkeiten infolge fehlender Ausbildung hat. Das alles ist mit der Verfassung nicht vereinbar.

Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt:

http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,203062/Aargauer_Justiz_daneben_-_Verurteilung_aufgehoben/de/news/inland/sda/

Grüsse

Manhood

Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 07.12.2009, 15:55 (vor 5868 Tagen) @ Manhood

Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses
Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt ...

Scherzkeks!

Viele Grüße
Wolfgang

Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Timothy, Monday, 07.12.2009, 15:59 (vor 5868 Tagen) @ Manhood

Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses
Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt:

http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,203062/Aargauer_Justiz_daneben_-_Verurteilung_aufgehoben/de/news/inland/sda/

Grüsse

Manhood

Besonders erwähnenswert ist das die Dame dieser Tätigkeit ja auf keinem Fall freiwillig nachgehe, unhaltbar diese Behauptung, sondern nur um ihre ehemalige Drogensucht zu finanzieren... Ja gibts denn sowas, andere Leute gehen Arbeiten um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, DAS ist dann natürlich freiwillige Arbeit...Und man höre und staune es gibt auch Drogensüchtige die gehen nicht anschaffen, arbeiten gar in normalen Berufen.

Mich wundern an diesem Urteil darüberhinaus folgende Dinge:

1. Der Unterhalt für 2 Kinder beträgt nur 400 Franken und das in der Schweiz?
2. Eine Domina verdient nicht genug um diese läppischen 400 Euro aufzubringen? Sehr unglaubwürdig!
3. Wenn man sie nicht zu mehr Sex zwingen kann, (was ich grundsätzlich für in Ordnung halte) warum zwingt man sie nicht einer anderen Tätigkeit nachzugehen? Sie könnte eine Ausbildung machen, und selbst wenn sie keine findet wird und war es in der Schweiz doch mehr als möglich auch als ungelernte Kraft läppische 400 Franken aufzubringen, guter Wille vorrausgesetzt?!

Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Manhood, Monday, 07.12.2009, 16:53 (vor 5868 Tagen) @ Timothy

Wundert mich alles auch. CHF 400 sind EUR 270. Und die Nettolöhne (verfügbares Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) sind in der Schweiz wesentlich höher als in Deutschland.

Grüsse

Manhood

Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Holger, Monday, 07.12.2009, 17:08 (vor 5868 Tagen) @ Manhood

Wenn es um Unterhaltspflicht von Frauen geht, waren Gerichte schon immer sehr erfinderisch.
Tu mir mal den Gefallen und forsche in ihren Entscheidungen nach, wann der letzte Mann zu überobligatorischer Arbeit verknackt wurde.

Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!

Maesi, Tuesday, 08.12.2009, 01:11 (vor 5867 Tagen) @ Manhood

Hallo Manhood

Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses
Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt:

http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,203062/Aargauer_Justiz_daneben_-_Verurteilung_aufgehoben/de/news/inland/sda/

Holgers Anmerkung ist wenig hinzuzufuegen. Interessant, wie schnell und gekonnt die muetterliche Verantwortung fuer das eigene Kind hoechstrichterlich negiert wird. Rechtsgelehrte waren stets beruechtigt fuer ihre Faehigkeit, Ungerechtigkeit mittels geeigneter Rabulistik in juristisches Recht zu transformieren. Ein solcherart handelnder Vater wuerde von denselben Richtern ohne Gnade zu einer Geldstrafe verurteilt werden, von der medialen Hinrichtung in der Zeitung 'Blick' ganz zu schweigen.


Gruss

Maesi

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