Bundesgericht: Unterhaltspflicht willkürlich und verfassungswidrig!
Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht aufgehoben. Erstens lässt sich das Einfordern von genügend Arbeitstätigkeit nicht mit der persönlichen Freiheit des Betroffenen vereinbaren. Zweitens erbringt der Verpflichtete seine Arbeit ja nicht freiwillig und aus Spass, sondern aus wirtschaftlichem Zwang, weil er sonst keine Einnahmequellen oder andere Möglichkeiten infolge fehlender Ausbildung hat. Das alles ist mit der Verfassung nicht vereinbar.
Man(n) staune: Auf einmal hat das Schweizer Bundesgericht sein grosses Herz für Unterhaltspflichtige entdeckt:
Grüsse
Manhood