Erben müssen weiter Unterhalt zahlen
Erben müssen weiter Unterhalt zahlen
Vereinbarung über Altersunterhalt bindet auch Erben
Allerdings nur in Höhe des Pflichtteils.
§ 1586b BGB Kein Erlöschen der Unterhaltspflicht bei Tod des Verpflichteten
(1) Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
Rainer
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Erben müssen weiter Unterhalt zahlen
"04.12.2009
Eine Vereinbarung zwischen geschiedenen Eheleuten über die Zahlung von Altersunterhalt bindet auch die späteren Erben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Unterhaltsleistungen um eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit, die mit Annahme der Erbschaft auf die Erben übergehe. (Az.: 11 UF 762/08)
Monatlicher Unterhalt von 2500 Euro
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage einer geschiedenen Frau statt. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ex-Ehemann hatten sich nach knapp 50 Jahren Ehe getrennt. Der Ex-Mann verpflichtete sich jedoch, ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nach dessen Tod weigerte sich der Sohn der beiden geschiedenen Eheleute, einer der beiden Erben des Verstorbenen, diese Pflicht zu erfüllen.
Unterhaltsvereinbarung gültig
Das OLG sah die Unterhaltsvereinbarung jedoch als ausreichende rechtliche Grundlage für die Weiterzahlung der Summe in der vereinbarten Höhe an. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Klägerin nach dem Gesetz ein deutlich geringerer Unterhalt zustünde. Der Erbe habe nichts vorgetragen, was gegen die Gültigkeit der Vereinbarung spreche."
Mit wem hatte die alte Schrabnelle noch mal die "Vereinbahrung" getroffen? Es wird immer derber. Die Weiber können den Hals nicht mehr voll bekommen. Die Gerichte urteilen immer eindeutiger. Die sollen so weiter machen, wir brauchen "Frischlinge" hier im Forum. Damit es bald so richtig krachen kann. Stellt sich die Frage, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um eine "Tochter" gehandelt hätte.
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was soll die Aufregung?
Er hätte den Erben auch den Pflichteil geben und den Rest dem Weib vererben können.Das wäre dann noch schlimmer gewesen. Außerdem habe ich kein Mitleid mit Leuten die so eine Erbschaft antreten.
Geht der Anspruch dann auch auf deren Nachkommen über ??? ... LOL ... ^ ^ (nT)
- kein Text -
Erben müssen weiter Unterhalt zahlen
Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener
Ex-Ehemann hatten sich nach knapp 50 Jahren Ehe getrennt. >
Mit wem hatte die alte Schrabnelle noch mal die "Vereinbahrung" getroffen?
Es wird immer derber. Die Weiber können den Hals nicht mehr voll bekommen.
Es ist wirklich unverschämt, dass die meint, sie müsse sich auch noch von den Erben versorgen lassen, wo sie doch schon knapp 50 Jahre ihren Mann geschröpft und sich ein faules Leben von seinem Geld gemacht hat.
Da wäre es nur recht und billig gewesen, wenn sie im Alter noch ein bisschen hätte putzen gehen müssen...