Ungangsboykott => Sorgerechtsentzug - ES FÄNGT LANGSAM AN ZU KRACHEN
02. Dezember 2009 - Sorgerecht entzogen: Mutter verweigerte Ex-Mann Umgangsrecht mit Sohn
München - Weil sie dem geschiedenen Partner den Umgang mit dem gemeinsamen Kind ohne triftigen Grund verweigerte, hat das Amtsgericht München einer Mutter das Sorgerecht entzogen. Nach dem Scheitern mehrerer Vermittlungsversuche wurde das Sorgerecht noch im Verhandlungssaal dem Vater übergeben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Demnach erfolgte die Trennung von Mutter und Sohn bereits am vergangenen Mittwoch. Zuvor hatten sich die Eltern das Sorgerecht geteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Anwältin der Mutter hat bereits Beschwerde eingelegt. Die Richterin erklärte, die Mutter sei nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme zurückzustellen und das Bedürfnis ihres Sohnes nach einem Kontakt zum Vater zu respektieren und zu unterstützen. Der Wechsel der Hauptbezugsperson sei vom Kind leichter zu verkraften als die fortdauernde Traumatisierung durch den Verlust einer Elternbeziehung.
Demnach konnte der Vater seinen Sohn in eineinhalb Jahren trotz mehrerer Umgangsvereinbarungen nur fünfmal sehen. Das Paar hatte sich vor zwei Jahren getrennt, das Kind blieb bei der Mutter. Verschiedene Vermittlungsversuche und auch Zwangsgeldandrohungen hätten nichts gebracht, erklärte das Gericht. Zuletzt habe die Mutter den Sohn sogar ohne Zustimmung des Vaters von seiner Schule abgemeldet.
Die Richterin holte Stellungnahmen der Umgangspflegerin, des Jugendamtes und eines Sachverständigen ein. Alle seien zu dem Ergebnis gekommen, dass überhaupt nichts gegen die Besuche des Sohnes bei seinem Vater spreche, erklärte das Gericht. Beide hätten sogar eine enge Verbindung.
Die Anwältin der Mutter erklärte, sie halte das Vorgehen des Gerichts für nicht mit dem Kindeswohl vereinbar. Seit dem Gerichtstermin am vergangenen Mittwoch habe die Frau ihren Sohn nicht mehr gesehen, sagte Anwältin Ulrike Köllner der AP. Es gebe keine Umgangsvereinbarung. Der zehnjährige Junge habe der Richterin selbst gesagt, dass er nicht zum Vater ziehen wolle.
Das Gericht jedoch erklärte, da der Vater bereit sei, den Umgang des Kindes mit der Mutter zuzulassen, gebiete es das Kindeswohl, dem Mann das Sorgerecht zu übertragen. Dass der Sohn momentan nicht zum Vater wolle, sei «nicht sein wirklicher Wunsch>. Das Kind sei in einem Interessenkonflikt und wolle die Mutter nicht enttäuschen.
Wie verhält es sich noch mal mit dem Wahrheitsgehalt der Aussagen einer Frau?
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Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer (kT)
- kein Text -
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche
Eine Schwalbe kündigt den Sommer an (kT)
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solche urteile werden aller Regel nach leider meist von Frauen getroffen (k.T.)
- kein Text -
"Solche Urteile"... Plural? Kennst du Weitere die vollstreckt wurden? (k.T.)
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Urteil gefällt und vollstreckt...
... da gibt's einen riesen Unterschied. Auch die Zahl ehelicher Väter, die keinen Kontakt zu ihren Kindern pflegen können ist Legion, weil sich kein Gericht findet, dass gefällte Umgangszeiten auch wirklich durchsetzen; wenn's der Mutter gefällt und sie sich verweigert, zeigt ihr niemand die rote Karte.
Deswegen bin ich auch skeptisch bei der Stärkung unehelicher Väter. Solange selbst eheliche Väter ihr Recht nicht in der Praxis durchsetzen können, ist es für die Katz.
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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche