Leutheusser-Schnarrenberger zum EU-Sorgerechtsurteil
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur heute ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Mit der Kindschaftsrechtsreform hat die CDU/CSU/FDP-Koalition 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern.
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/bundesjustiz-zum-eu-sorgerechtsurteil/12-2009/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch
Christine
, Thursday, 03.12.2009, 21:43 (vor 5871 Tagen) @ Christine
Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/djb-nennt-eu-sorgerechtsurteil-problematisch/12-2009/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Sagt Kerner Bescheid!
Isegrim, Friday, 04.12.2009, 02:09 (vor 5871 Tagen) @ Christine
Ob der Deutsche Juristinnenbund wohl der Ansicht ist, es sei nicht alles an Hitlers Familienpolitik schlecht gewesen? Der quasi aus dem dritten Reich stemmende §1626a z.B.?
Autobahn!
Mus Lim
, Saturday, 05.12.2009, 04:45 (vor 5870 Tagen) @ Isegrim
Ob der Deutsche Juristinnenbund wohl der Ansicht ist, es sei nicht alles an
Hitlers Familienpolitik schlecht gewesen? Der quasi aus dem dritten Reich
stemmende §1626a z.B.?
Das Urteil "geht gaaanichht"!
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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
djb nennt EU-Sorgerechtsurteil problematisch
Narrowitsch, Berlin, Friday, 04.12.2009, 02:51 (vor 5871 Tagen) @ Christine
Als problematisch beurteilt der Deutsche Juristinnenbund (djb) die heutige
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg.
Christine schreibt im blog:
"Der Deutsche Juristinnenbund hat doch nicht so lange für eine Stellungnahme gebraucht, wie ich dachte"
Mich wundert hingegen die lange Zeit, die der djb brauchte, bis er das Geheul der Getroffenen anstimmte; ich dachte an 2-3 Minuten nach Urteilsverkündung ginge es los.
Der djb hat mit der Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit als anzustrebende Einheit soviel zu tun, wie ich mit dem Vorstand der Deutschen Bank.
Nein, sie können nicht innehalten, keinen Tag lang, bis sie ihrer Klientel zu Hilfe eilt. Ein paar Stunden innehalten, Überlegung gar ist einfach zu viel verlangt. Es wird Zeit, dass die Öffentlichkeit irgendwann beginnt darüber nachzudenken, ob Juristen allein wegen Abschluss eines Studiums Menschengeschicke in die Finger nehmen dürfen. Mediziner, die nach Wohlgefallen und Bauchgefühlen am Menschen herumpfuschen und sich fortwährender und absichtsvoll Kunstfehler leisten, erhalten ja auch irgendwann Berufsverbot.
Wie sagte es Lichtenberg?
"Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben."
Vermutlich hatten die Damen des besagten Vereins die besseren Studienabschlüsse...
Narrowitsch
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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.
VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil
Christine
, Thursday, 03.12.2009, 22:54 (vor 5871 Tagen) @ Christine
Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick
"Ein kluges Urteil," so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. "Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden."
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/vamv-begruesst-eu-sorgerechtsurteil/12-2009/
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil
Wladimir, Friday, 04.12.2009, 00:49 (vor 5871 Tagen) @ Christine
"Ein kluges Urteil," so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und
Fachanwältin für Familienrecht. "Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner
Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche
Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die
gemeinsame Sorge zu befinden."
http://femokratieblog.wgvdl.com/vamv-begruesst-eu-sorgerechtsurteil/12-2009/
Fachanwältin für Familienrecht! Da merkt man wieder, warum der VAMV eine verfassungsfeindliche Institution ist: "In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz"! Was mit den Kinder los ist, interessiert die nämlich einen feuchten Kehricht. Die Alte Schabracke weiß schon, dass bei deren fachlicher Beratungen zum professionellen Umgangsboykott das Sorgerecht schnurzepiepegal ist. Deswegen kann die auch die Klappe aufreißen. Die prampint das Schlagwort unters Volk: "... per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden ..." Da kommen der sicherlich verschiedene "Schmankerl" in den Sinn:
§ 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Leider hab ich die BGB Nummer nicht mehr im Kopf, wo es da in etwa so heißt: "Kooperieren die Eltern nicht miteinander, so ist einem der Eltern das alleinige Sorgerecht zu übertragen." Damit verlieren die allermeisten geschiedenen Väter das Sorgerecht. Welche war das noch mal, weiß die einer (damit keiner denkt ich laber Scheiß)?
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![[image]](http://img3.abload.de/img/antifeminist4rzbehce.jpg)
VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil
der_quixote, Absurdistan, Saturday, 05.12.2009, 11:48 (vor 5870 Tagen) @ Wladimir
Leider hab ich die BGB Nummer nicht mehr im Kopf, wo es da in etwa so
heißt: "Kooperieren die Eltern nicht miteinander, so ist einem der Eltern
das alleinige Sorgerecht zu übertragen." Damit verlieren die allermeisten
geschiedenen Väter das Sorgerecht. Welche war das noch mal, weiß die einer
(damit keiner denkt ich laber Scheiß)?
BGB §1628
Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
§ 1671
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...