Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Ausnahmsweise mal SPON:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
Bleibt abzuwarten, ob das Gericht auch durch die Sorgerechts (vs. Aufenthalts-Bestimmungsrecht) der Feminazis durchgestiegen sind.
MfG
Nachtrag
Bleibt abzuwarten, ob das Gericht auch durch die Sorgerechts (vs.
Aufenthalts-Bestimmungsrecht) der Feminazis durchgestiegen sind.
Der letzte Satz verheisst diesbezueglich nichts gutes:
"Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht."
Bullshit!
Was soll ein Sorgerecht sein, mit dem der Vater maximal bei der Schule seiner Kinder schriftlich anfragen kann wie die sich machen, und sonst garnix?
MfG
Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Wir dürfen gespannt sein auf die Reaktion der feministischen Lobby. Und darauf, welche Winkelzüge von den Gerichten unternommen werden, um diese Enscheidung zu unterlaufen bzw. eine Umsetzung um Jahre hinauszuzögern. Man erinnere sich an den Fall Görgülü.
Die Bundesregierung kann binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.
Viele Grüße
Wolfgang
Nachtrag
Bullshit!
Was soll ein Sorgerecht sein, mit dem der Vater maximal bei der Schule
seiner Kinder schriftlich anfragen kann wie die sich machen, und sonst
garnix?MfG
Moin,
genau so ist das.
Frank
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt
Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen gegen eine. Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt.
http://de.news.yahoo.com/2/20091203/tts-menschenrechtsgerichtshof-staerkt-re-c1b2fc3.html
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Ausnahmsweise mal SPON:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
Bleibt abzuwarten, ob das Gericht auch durch die Sorgerechts (vs.
Aufenthalts-Bestimmungsrecht) der Feminazis durchgestiegen sind.MfG
"Die bayerische Justizministerin Beate Merk hat vor einer Sorgerechtsreform zulasten der Kinder gewarnt. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müsse das Sorgerecht lediger Väter gestärkt werden, aber «ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht>, sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende am Donnerstag in München. Das Kindeswohl müsse uneingeschränkt an erster Stelle stehen. Der Kontakt zwischen Vater und Kind sei schon durch das Umgangsrecht gewährleistet. «Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen>, sagte Merk."
http://de.news.yahoo.com/1/20091203/tde-merk-pocht-bei-sorgerechtsform-auf-a-5b4e837.html
Das Gericht kann urteilen, bis es schwarz wird...
Die Urteile eines Gerichtes ohne Vollstreckungsorgane kann man schlicht ignorieren.
Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt
Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen
gegen eine. Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt.
http://de.news.yahoo.com/2/20091203/tts-menschenrechtsgerichtshof-staerkt-re-c1b2fc3.html
Das liegt an folgendem:
1.
Präsident ermahnt Deutschland Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt.[/i]
8.12.2006 - Straßburg
Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber. Es gebe da offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern ...
[...]
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Er sei daher "einigermaßen überrascht" darüber ...
[...]
... Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg."
2.
Rechtsbeugung per Definition durch Richter fokus.de, 04.10.2008
Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., hatte im April gegenüber der „Zeitschrift für Rechtspflege“ erklärt, er habe sich in Verfahren gegen Frauen immer wieder gefragt, welche Strafe er gegen einen Mann verhängen würde, und dann „auf diese Strafe abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben.“ Ein „Rabatt“, setzte Vultejus hinzu, sei gerechtfertigt, „weil es Frauen im Leben schwerer haben“.
3.
31.03.2007 - Querulanten in Richterrobe
[...]
So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe. Wenn Amtsträger den Aufstand proben, fällt das - theoretisch - unter die Kategorie Staatsstreich. Doch vielleicht tut man den Querulanten im OLG damit zu viel Ehre an.
Sonst schreit die Richterschaft, wenn es ans "Eingemachte" geht, laut auf. Hier schwieg sie. Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
[...]
von Dr. Rolf Lamprecht, (Jurist, Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, Verfasser von Abhandlungen in z.B. "Neue Juristische Wochenschrift", die "Zeitschrift für Rechtspolitik", "Deutsche Richterzeitung", ...
4.
An den verantwortlichen deutschen JuristInnen in der Politik
Sicherlich sind die Verfahren in Sachen Görgülü kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz. Allerdings sind die Urteile, die nicht den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Vorgaben des EGMR genügten, stets aufgehoben und korrigiert worden. Rassistische Gedankengänge haben in den Entscheidungen keine Rolle gespielt. Vor Gericht ist jeder gleich. Es gibt keinen Richter in Deutschland, der diese Vorgabe nicht verinnerlicht hat.
- B. Zypries, herself
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Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt
Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen
gegen eine. Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt.http://de.news.yahoo.com/2/20091203/tts-menschenrechtsgerichtshof-staerkt-re-c1b2fc3.html
Der übliche Parteienfilz, in und durch Deutschland ist nur "erfolgreich", wer Systemergebenheit zeigt.
Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Ausnahmsweise mal SPON:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
tagesschau.de - Die Nachrichten der ARD
Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs - Mehr Sorgerecht für Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem Kläger aus Köln Recht, der seit Jahren darum kämpft, seine Tochter zu sehen. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention ...
[...]
Stand: 03.12.2009 11:29 Uhr
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