Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt, am donnerstag

betrachtender, Thursday, 03.12.2009, 02:24 (vor 5872 Tagen)

Kippt der Europ. Gerichtshof das fehlende Sorgerecht für ledige Väter?

Christine ⌂, Thursday, 03.12.2009, 03:59 (vor 5872 Tagen) @ betrachtender

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5404208/Gibt-Europa-ledigen-Vaetern-mehr-Rechte.htmlhttp://www.welt.de/...

hört sich doch ganz gut an!

Gut, das Du geschrieben hast, das es sich gut anhört. Ich erinnere an den Fall Görgüglü, wo vom gleichen europ. Gerichtshof das Urteil kam, das Deutschland rechtswidrig gehandelt habe. Hat es die Gerichte in Naumburg geschert? Siehste... für mich ist der europ. Gerichtshof mittlerweile genauso ein Spektakel, wie unsere Gerichte. Hier mal ein Stöckchen hingeworfen, da mal eines. Vielleicht bin ich nach 12-jährigem Engagement auch einfach nur desillisioniert, man möge mir verzeihen.

Auch unter den Politikern wachsen die Zweifel an der bisherigen Gesetzeslage. Bereits 2008 gab das Bundesjustizministerium ein Forschungsprojekt in Auftrag, dass die Sorgesituation nicht miteinander verheirateter Eltern genauer untersuchen soll. Das Ergebnis soll im kommenden Jahr vorliegen.

Bereits ist gut, das Urteil des BVerfG stammt immerhin vom Januar 2003. Frau Zypries brauchte also 5 Jahre, um festzustellen, das nun eine umfangreiche Studie erstellt werden müsse, damit sie eine Grundlage für eine evtl. Gesetzesänderung habe.

Ich habe dazu im FemokratieBlog 3 Beiträge ausgearbeitet:

Ein Desaster für Väter
Feministinnen bestätigen Desaster für Väter
Moderne Mütter massiv überfordert

Die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betonte in einer - bereits vor der Bundestagswahl veröffentlichten - Stellungnahme: "Eine grundlose Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten darf es nicht geben."

Na, da wollen wir doch mal hoffen, das die "Gute" schnellstmöglich eine Änderung herbei führt und sich nicht an die Vorgaben der Frau Zypries hält, sonst müssen Väter wohl mind. noch weitere 5 Jahre warten.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Kippt der Europ. Gerichtshof das fehlende Sorgerecht für ledige Väter?

Roslin, Thursday, 03.12.2009, 04:16 (vor 5872 Tagen) @ Christine

@ChrisTine

Sabine Leutheuser-Schnarrenberger:

"Eine grundlose Benachteiligung von Vätern in Sorgerechtsangelegenheiten darf es nicht geben."<

Unter diesem Grabstein lässt sich auch noch der dickste Hund verscharren.
Wir wissen doch alle, wie gut Frauen und wie schlecht Männer sind.
Das ist doch heute Allgemeingut, dieses Wissen.
Es dürfte also nicht schwer fallen, plausible, jedem einsichtige Gründe beizubringen, Väter zu benachteiligen.

da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt, am donnerstag

Wladimir, Thursday, 03.12.2009, 04:12 (vor 5872 Tagen) @ betrachtender

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5404208/Gibt-Europa-ledigen-Vaetern-mehr-Rechte.htmlhttp://www.welt.de/...

hört sich doch ganz gut an!

Tja, hört sich ganz gut an, aber selbst wenn der vor dem EGMR Recht bekommt, würde es weitere 10 Jahre dauern bis er hier sein Sorgerecht bekommen könnte. Denn der Fall wird bekanntlich wieder an das gleiche Gericht und die gleichen Richter verwiesen, bei denen die Odyssee ihren Anfang genommen hatte, damit diese ihr Schlamp-Fotzen-Richterinnen-Urteil korregieren dürfen. Machen die aber nicht, also wird der Mann wieder durch die Instanzen gejagt werden. Nach 10 Jahren wäre seine Tochter, rechen, rechen, rechen, tada, 24! Ups, Sorgerecht geht ja nur bis 18.

Der Vater trüge die Gerichtskosten, da er das Verfahren faktisch verloren hat, wenn sein Kind über 18 ist, weil die Natzi-Fotzen-Asso-Richter-Pack-Schlampen mal wieder ein Verfahren erfolgreich ausgesessen hätten. In diesem Land kann man nur den Rat geben, das Recht selbst in die Hand zu nehmen. Man sollte niemals unbetont lassen, dass die jetzigen Richter das direkte Erbe des Nationalsozialismus angetreten haben.

Aus dem Artikel:
Umfrage Sollten ledige Väter das Recht darauf haben, ihre Kinder zu erziehen?
Ergebnis
94% Ja, das Kind gehört genauso zum Vater wie zur Mutter.
6% Nein, die Mutter sollte darüber entscheiden.
142 abgegebene Stimmen

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da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt, am donnerstag

Wladimir, Thursday, 03.12.2009, 18:56 (vor 5871 Tagen) @ Wladimir

Aus dem Artikel:
Umfrage Sollten ledige Väter das Recht darauf haben, ihre Kinder zu erziehen?
Ergebnis
94% Ja, das Kind gehört genauso zum Vater wie zur Mutter.
6% Nein, die Mutter sollte darüber entscheiden.
142 abgegebene Stimmen

Ergebnis
93% Ja, das Kind gehört genauso zum Vater wie zur Mutter.
7% Nein, die Mutter sollte darüber entscheiden.
1995 abgegebene Stimmen

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Berichte darüber

Joachim, Niedersachsen, Thursday, 03.12.2009, 12:05 (vor 5872 Tagen) @ betrachtender

Ich habe gerade im Autoradio einen Bericht auf NDR-Info darüber gehört. War sachlich und freundlich, über fünf Minuten, im Interview wurde auch die Äußerung:"ich sehe mich als Sklave, der nur zu arbeiten und keinerlei Rechte hat" so gesendet. Finde ich gut, dass das Wort Sklave hier verwendet wird. Für uns ist das selbstverständlich, aber für viele Hörer doch neu.

Na, das wird die Justiz aber beeindrucken.
Joachim

da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt, am donnerstag

guerrero, Thursday, 03.12.2009, 13:36 (vor 5872 Tagen) @ betrachtender

http://www.welt.de/politik/deutschland/article5404208/Gibt-Europa-ledigen-Vaetern-mehr-Rechte.htmlhttp://www.welt.de/...

hört sich doch ganz gut an!

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=2&portal=hbkm&action=html&highlight=&sessionid=38647307&skin=hudoc-pr-en

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"

da bin ich ja mal gespannt, was da rauskommt, am donnerstag

guerrero, Thursday, 03.12.2009, 18:17 (vor 5871 Tagen) @ guerrero

Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang


http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665007,00.html

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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"

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