Erlaubte Ungleichbehandlung
Diskriminierung
Erlaubte Ungleichbehandlung
Von Volker Hagemeister
27. Oktober 2006
Frauen werden im Regelfall nicht mittelbar diskriminiert, wenn sich ihre Vergütung nach den Dienstjahren beim Arbeitgeber richtet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt mit seinem Urteil im Fall Cadman klargestellt (Az.: C-17/05). Frauen könnten zwar wegen häufigerer Unterbrechungen ihrer Berufstätigkeit für die Kindererziehung bei einem solchen Vergütungssystem durchschnittlich weniger verdienen als Männer. Nach Ansicht des EuGH sind dienstzeitabhängige Vergütungen aber generell geeignet, ein legitimes Ziel - nämlich die Honorierung von Berufserfahrung - zu erreichen. Nur wenn ein Arbeitnehmer im Hinblick auf einen konkreten Arbeitsplatz ernsthafte Zweifel an dieser Annahme belegen kann, muß der Arbeitgeber das Kriterium des Dienstalters für die Vergütung besonders rechtfertigen.
Bei vielen Arbeitgebern dürfte der EuGH damit - unerwartet - für Erleichterung gesorgt haben. Denn der Generalanwalt hatte in seinem Schlußantrag noch empfohlen, dem Unternehmen die Beweislast dafür aufzuerlegen, daß der Rückgriff auf das Dienstalter im Hinblick auf den konkreten Arbeitsplatz berechtigt ist. Dieser Beweis wäre in vielen Fällen, insbesondere bei geringer qualifizierten Tätigkeiten, kaum möglich. Denn es ließe sich kaum nachweisen, daß ein Arbeitnehmer mit zwei oder drei Jahren mehr Berufserfahrung für den Arbeitgeber wertvollere Leistungen erbringt und die höhere Vergütung daher gerechtfertigt ist.
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Blickt hier eigentlich noch jemand durch, nach welchen Kriterien nun eingestellt werden darf?
Gruß - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein