Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neuer Angriff auf Artikel 3 GG

roger, Friday, 27.11.2009, 01:11 (vor 5878 Tagen)
bearbeitet von roger, Friday, 27.11.2009, 01:18

Wie heißt es noch gleich im Artikel 3 des Grundgesetzes:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gedacht war er als Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, der Artikel 3 GG - Frucht von Humanismus und Aufklärung; Lehre aus der Geschichte. Alle Menschen sollten vor dem Gesetz gleich sein. Aber spätestens seit der krass rechtswidrigen Implementierung des 12 a in den Grundrechtekatalog ist er ist das Papier nicht mehr wert, auf dem er steht.
Seine Novellierung hin zum Gleichstellungsartikel (Abs. 2) hat ihn dann endgültig zum willkürlichen Instrumentarium aktuellen politischen Handelns verkommen lassen.
Man muss konstatieren: Menschen sind vor dem Gesetz nicht mehr gleich! Und das nicht nur informell, wie es uns der unsägliche Injustus Vulvatius mit seinem "Frauenrabatt vor Gericht" hat wissen lassen sondern auch auf formeller Rechtgrundlage, so man diesem Gummiartikel überhaupt noch das Prädikat Rechtsnorm zubilligen möchte.
Es hat nicht nur eine Sinnverschiebung sondern eine Sinnumkehr gegeben.

Ein neues Beispiel des Kulturverfalls:

Strafrechtsexperte: Kulturelle Eigenheiten im Gerichtssaal berücksichtigen
Winfried Hassemer im Gespräch mit Dieter Kassel

Gleichheit ist kein Mechanismus
"Die kulturellen Hintergründe von Menschen dürften vor Gericht nicht ignoriert werden, sagt Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Er begrüße, dass die Justiz zunehmend differenziere..."
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1061331/

Mal sehen, was als nächstes kommt. Wer kann das schon wissen, in Zeiten, wo die Ausnahme zur Regel wird? Nur eines steht bereits jetzt fest: Was es auch sein mag, es wird nicht zum Vorteil derer sein, die deutsch, weiß, männlich, geschweige denn heterosexuell sind. Garantiert!

gruß roger

--
fight sexism - fuck 12a GG

Vorschlag zur Güte

Mus Lim ⌂, Friday, 27.11.2009, 01:59 (vor 5878 Tagen) @ roger

Ich schlage die Reform des Grundgesetzes vor. Machen wir uns nichts vor, es ist ein patriarchalisches Machwerk.

In der Präamble wird statt dem Gottesbezug ein Bekenntnis zum Genderismus abgelegt.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Frauen sind gleicher. Der Staat fördert die Gleichheit der Frauen, damit sie noch gleicher sind und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile (sprich: Pflichten) hin.

(3) Wir sind alle gender. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Vielmehr fördert der Staat Minderbemittelte in hohe Staatsämter.


Artikel 4

(1) Staatsreligion ist der Feminismus.

(2) Die Religionsausübung wird politisch korrekt gefördert und in Gender-Kursen eingeübt.

(3) Apostaten werden nach dem Diskriminierungsgesetz bestraft.


Artikel 5

(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, wenn sie der politischen Korrektheit, dem gesellschaftlichen Mainstream und den feministischen Glaubensbekenntnissen nicht widerspricht.

(2) Dieses Recht wird von der Wortpolizei, Nazikeule und Antidiskriminierungsgesetz in geordnete Bahnen gelenkt.

(3) Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zu den Gender Studies.


Artikel 6

(1) Flickwerk-Familien und Bedarfsgemeinschaften werden vom Staat festgelegt und stehen als solche unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.


Weitere Grundgesetz-Artikel sind entsprechend gender-gerecht zu verfassen

Mal sehen, was als nächstes kommt. Wer kann das schon wissen, in Zeiten,
wo die Ausnahme zur Regel wird? Nur eines steht bereits jetzt fest: Was es
auch sein mag, es wird nicht zum Vorteil derer sein, die deutsch, weiß,
männlich, geschweige denn heterosexuell sind. Garantiert!

Früher versuchte man die Regel in Gesetzesform zu beschreiben.
Alles Rechtssysteme basieren in ihren frühesten Formen im Gewohnheitsrecht.
Seit dem Amsterdamer Vertrag wird die Ausnahmevorstellungen einer Minderheit per Gesetz anderen vorgeschrieben.

Und wenn in der Justiz die Ausnahme zur Regel wird, dann kann man vor Gericht auch gleich würfeln. Das ist das genauso richtig und gerecht, als wenn der Richter richtet.

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Grundgesetz in gerechter Sprache

roger, Friday, 27.11.2009, 14:52 (vor 5877 Tagen) @ Mus Lim

Kompliment! Das ist ja mal ein schöner Einstieg in ein "Grundgesetz in gerechter Sprache". Da hätte ich noch eine Quelle, wo es noch weitere wertvolle Anregungen für eine Verfassung für alles außer normale weiße Männer gibt.

gruß roger

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fight sexism - fuck 12a GG

Grundgesetz in gerechter Sprache

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.11.2009, 18:43 (vor 5877 Tagen) @ roger

Kompliment! Das ist ja mal ein schöner Einstieg in ein "Grundgesetz in
gerechter Sprache". Da hätte ich noch eine
Quelle, wo es
noch weitere wertvolle Anregungen für eine Verfassung für alles außer
normale weiße Männer gibt.

Kraß.

"Als Feministinnen erklären wir die Grundrechte für die Frauen in Europa - diese Grundrechte sind unteilbar und gelten für alle Personen, die im Mutterland Europa leben."

Wie deute ich das jetzt korrekt? Falle ich auch mit unter den Begriff "Frau" oder bin ich schon keine Person mehr?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Grundgesetz in gerechter Sprache

roger, Friday, 27.11.2009, 23:29 (vor 5877 Tagen) @ Nihilator

Wie deute ich das jetzt korrekt? Falle ich auch mit unter den Begriff
"Frau" ...?

Natürlich bist Du eine Frau. Schließlich hast du ja auch eine Scheide. Wie, Du glaubst das nicht? Schau mal richtig nach, dann wirst Du deine Dizzy schon finden.

gruß roger

--
fight sexism - fuck 12a GG

Da war ich ja wohl zu spät :-(

Mus Lim ⌂, Friday, 27.11.2009, 21:06 (vor 5877 Tagen) @ roger

Da hätte ich noch eine
Quelle, wo es
noch weitere wertvolle Anregungen für eine Verfassung für alles außer
normale weiße Männer gibt.

Da war ich ja wohl zu spät. :-(

Zu spät Gekommener - Mus Lim

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Neuer Angriff auf Artikel 3 GG

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.11.2009, 02:08 (vor 5878 Tagen) @ roger

Gleichheit ist kein Mechanismus
"Die kulturellen Hintergründe von Menschen dürften vor Gericht nicht
ignoriert werden, sagt Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichts. Er begrüße, dass die Justiz zunehmend
differenziere..."

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1061331/

Das begrüßt der? Ein ehemaliger Verfassungsrichter? Sodom und Gomorrha.

Jaja, alle sind vor dem Gesetz gleich. Und manche eben gleicher. Anerkannte Opfer: Frauen, Homos, Neger, Musels. Letztere dürfen schonmal einen Verbotsirrtum geltend machen hierzulande. "Aber Herr Richter, ich wußte doch nicht, daß man einer Schwester nicht den Hals aufschlitzen darf, wenn sie in der Gegend rumfickt! Bei uns zu Hause war das so legal." - "Ach so? Na dann - Freispruch!"


Kültürbereicherung ist klasse!
nihi

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MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Neuer Angriff auf Artikel 3 GG

Rainer ⌂, Friday, 27.11.2009, 05:10 (vor 5878 Tagen) @ roger

Strafrechtsexperte: Kulturelle Eigenheiten im Gerichtssaal berücksichtigen

"Kulturelle Eigenheiten" sind das, was für andere "Rassen" sind. Im Ergebnis ist es das Gleiche.

Gleichheit ist kein Mechanismus
"Die kulturellen Hintergründe von Menschen dürften vor Gericht nicht ignoriert werden, sagt Winfried Hassemer, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Er begrüße, dass die Justiz zunehmend differenziere..."

Auch nichts neues. Die Grundlagen hat ein Gefreiter aus Österreich gelegt. Die nationalen Sozialisten wandelten das tatbezogene Strafrecht in ein täterbezogenes Strafrecht (Gesinnungsstrafrecht) um.
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/beitrag.html

Damit war es möglich, ein und die selbe Straftat, je nach "rassistischer oder kultureller Vorbelastung" des Täters zu bestrafen. Das kann auch ein Freispruch für einen erwiesenen Mord beinhalten, oder 10 Jahre Gefängnis für "böse" Worte.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Artikel 3 GG

Joachim, Niedersachsen, Friday, 27.11.2009, 13:32 (vor 5877 Tagen) @ roger

Ich dachte, der Artikel ist mit dem Wehrpflichtgesetz außer Kraft gesetzt worden? Man kann doch bei der herrschenden Rechtslage nicht ernsthaft die Ansicht vertreten, dass dieser Artikel Gültigkeit besitzt!

Wer sich soweit geistig verbiegt wie die Vertreter dieser Rechtsbeugung Entschuldigung Rechtsauffassung gehört m.E. in psychiatrische Obhut.

Angeekelte Grüße
Joachim

Artikel 3 GG

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 27.11.2009, 18:40 (vor 5877 Tagen) @ Joachim

Ich dachte, der Artikel ist mit dem Wehrpflichtgesetz außer Kraft gesetzt
worden? Man kann doch bei der herrschenden Rechtslage nicht ernsthaft die
Ansicht vertreten, dass dieser Artikel Gültigkeit besitzt!

Doch. Nachdem der Abs.2 von einem Diskriminierungsverbot in ein -gebot verwandelt wurde, ist das doch gar kein Problem.

Wer sich soweit geistig verbiegt wie die Vertreter dieser Rechtsbeugung
Entschuldigung Rechtsauffassung gehört m.E. in psychiatrische Obhut.

Hmmm eigentlich fällt mir bei denen eine andere Behandlungsmethode ein....

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