Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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MannPassAuf, Sunday, 13.05.2012, 00:47 (vor 4338 Tagen) @ Flint

Muslim-Markt

Annen: Das Bundesverfassungsgericht prüfte das Gesetz über die „Fristenlösung“ auf seine „Verfassungsmäßigkeit“ und verkündete: Die Abtreibung ist rechtswidrig. Ein „rechtswidriges“ Gesetz aber ist nichtig und darf daher in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden. [...]

Und schauen Sie sich den § 218 StGB an: Hier wird Straffreiheit nach der Ermordung eines ungeborenen Menschen per Gesetz zugesichert. Ein solches Gesetz hatten wir nicht einmal im 3. Reich!

Den Meisten scheint gar nicht klar zu sein, was für eine rechtliche Absurdität das ist.

Man stelle sich ein Gesetz etwa folgenden Wortlauts vor: "Kindesmißbrauch ist rechtswidrig." Gleichzeitig aber wird dem Mißbraucher Straffreiheit zugesichert. Zusätzlich werden dem Mißbraucher Räume zur Verfügung gestellt, in denen er seinen Neigungen nachgehen kann. Es geht ja um seine sexuelle Selbstbestimmung. Dafür zahlt der Steuerzahler jährlich 40 Mio. Euro.

Wir würde man das interpretieren? Richtig: als staatliche Begünstigung des Kindesmißbrauchs.

Frauen wird damit ein rechtsfreier Raum zugewiesen. Wobei die Tötung menschlichen Lebens ("Mord" darf man ja nicht sagen) selbstverständlich schlimmer ist als Kindesmißbrauch.


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