Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Liste Femanzen Kategorie Justiz3 (Liste Femanzen)

Oberkellner, Saturday, 22.10.2011, 19:51 (vor 4541 Tagen)

Dr. jur. Ulrike Lemke, Juniorprofessorin Legal Gender Studies, Fakultät Rechtswissenschaft Uni Hamburg

6. Männlicher Horror vor der Macht des Rechts in der Hand der Frauen
Kehren wir noch einmal zurück zu der Erkenntnis, dass (physische) Gewalt eine Jedermanns-
Ressource ist, aber nicht das erste Mittel der Wahl für Frauen. Eine Möglichkeit, auf die
allgegenwärtige Bedrohung durch sexualisierte Gewalt zu reagieren, könnte natürlich auch
sein, die Frauen physisch wehrhafter zu machen und sie zu ermutigen, potentiellen Angreifern
auch ernsthafte Verletzungen zuzufügen, also das zu tun, was Rousseau so selbstverständlich
von ihnen erwartet. Das würde nicht unerhebliche Anstrengungen erfordern, da Frauen in
unserer Kultur im Durchschnitt tatsächlich etwas kleiner und zarter sind als ihre männlichen
Mitmenschen.42 Vor allem aber drängt sich die Frage auf, ob eine Erhöhung des gesamtgesell-
schaftlichen Aggressionspotentials ein erstrebenswertes Ziel darstellt. Nichts einzuwenden ist
gegen Konzepte der Selbstverteidigung speziell für Frauen, die Angriffe auf ihre Integrität
vornehmlich verhindern sollen.43 Um tatsächlich erfolgende Angriffe abzuwehren, bedarf es
aber darüber hinaus der Bereitschaft und Fähigkeit, auch irreversible Verletzungen zuzufügen,
und es ist davon auszugehen, dass das Antrainieren dieser Bereitschaft auch die Person
verändert, die es erlernt.44 Das neuzeitliche Konzept, private Gewalt zu Gunsten eines
staatlichen Gewaltmonopols aufzugeben, hat einen gewissen Charme und scheint trotz aller
Erfahrungen des 20. Jahrhunderts auf längere Sicht ohne Alternative.
41
Zur funktionalen Vergewaltigung von Männern durch Männer vgl. Gerlinda Smaus, in: Christine Künzel
(Hg.), Unzucht – Notzucht – Vergewaltigung, 2003, S. 221 ff., mit vielen Nachweisen.
42
Das hat mit geschlechtsspezifischen Schönheitsidealen und geschlechtsspezifischen Freizeitaktivitäten ebenso
zu tun wie mit der scheinbar banalen Frage, wer wie viel isst, die Tendenz, Jungen und Männern grundsätzlich
mehr auf den Teller zu füllen, ist mitnichten auf unsere Großelterngeneration beschränkt. In Frankreich wird
derzeit ernsthaft diskutiert, die Verführung zur Magersucht unter Strafe zu stellen.
43
Das bekannteste Konzept ist Wen-Do, vgl. für die Schweiz http://www.wendo.ch/.
44
In Anja Snellman, Geographie der Angst, 2001, übernehmen Frauen die Jedermanns-Ressource der Gewalt
und lassen ihre Peiniger den gleichen Schmerz fühlen, die damit in Gang gesetzte Gewaltspirale endet aber
wenig überraschend in der Selbstzerstörung. Zum Wechsel zwischen Täter/innen- und Opferrolle vgl. auch Der
Tod und das Mädchen (USA 1994). Ablehnend zu Gewalt als Antwort auf Gewalt: Susanne Kappeler, Der Wille
zur Gewalt, 1994, S. 285 f. (Schlussworte).
Verein Pro FRI – Schweizerisches Feministisches Rechtsinstitut www.profri.ch
12
Es ist viel geschrieben worden über das distanzierte Verhältnis von Frauen zu Staat und
Recht. Diese Distanz beruht nicht zuletzt darauf, dass von Beginn an klargestellt wurde, dass
Frauen nicht ohne weiteres mitgemeint waren. Sie waren nicht Partnerinnen des
Gesellschaftsvertrages. Zugang zu staatlicher Macht durch aktives und passives Wahlrecht
erhielten sie erst spät nach langwierigen Kämpfen.45 Auch der Zugang zum Rechtssystem
blieb ihnen lange verwehrt. Und was das staatliche Gewaltmonopol anging, wurde schon zu
Beginn der Neuzeit verkündet, dass die sogenannte Privatsphäre davon ausgenommen sein
sollte, um die bürgerlichen Freiheiten zu schützen. Diese Privatsphäre war aber der den
Frauen exklusiv zugewiesene Raum, so dass sie privater Gewalt weitgehend schutzlos
gegenüber standen.46 In Deutschland gelang es erst der Frauenbewegung in der 1970er Jahren,
bis dahin absolut geduldete Praktiken als häusliche Gewalt, Vergewaltigung in der Ehe,
sexuellen Missbrauch oder strukturelle Gewalt auf Grund ökonomischer Abhängigkeiten zu
skandalisieren.47 Der Staat geriet damit in Rechtfertigungsnöte, denn das staatliche
Gewaltmonopol garantierte in der sogenannten Privatheit nicht die Sicherheit, aus der es seine
Legitimation bezog.
Für die Frauen wie für die Idee von Staatsgewalt liegt es folglich nahe, den Staat und damit
das Recht zur Abwehr „privater“ Gewalt in Anspruch zu nehmen. Wenn aus feministischer
Perspektive durchaus berechtigt davor gewarnt wird, die unmittelbare soziale patriarchale
Bevormundung durch eine abstrakte staatliche patriarchale Bevormundung zu ersetzen,48 ist
aber doch auf ein interessantes Phänomen hinzuweisen: die überwiegend männliche Hysterie,
die jede Forderung nach einer Verschärfung des Sexualstrafrechts begleitet, vom „Missbrauch
des Missbrauchs“ ist die Rede, von Sittenstrafrecht, Zerstörung der Intimsphäre, Erpressung
und widerwärtigsten Scheidungs- und Sorgerechtskriegen. Nun ist zum einen sicher
zutreffend, dass seit der Aufklärung das Sexualstrafrecht den Ort der Kämpfe um den
Zusammenhang von Recht und Moral und die staatlichen Vorgaben von Sittlichkeit
darstellt.49 Um Sitten geht es aber nicht mehr, seitdem als Schutzgut eindeutig die sexuelle
Integrität bzw. Selbstbestimmung anerkannt ist. Es geht vielmehr um das, was in einem
45
Davon können insbesondere die Schweizerinnen ein Lied singen, die erst 1971 das aktive und passive
Wahlrecht auf Bundesebene erhielten, die Durchsetzung in allen Kantonen war erst 1990 abgeschlossen.
46
Zum Gewaltpotential dieses patriarchalen Konzeptes von Privatsphäre: Elizabeth M. Schneider, in: Weisberg
(Hg.), Applications of feminist legal theory to women’s lives, 1996, S. 388 ff.
47
Vgl. Ulrike Lembke, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft. Ein
Studienbuch, 2006, S. 155 f.
48
Vgl. dazu für den Bereich der Sexualdelikte: Frances Olsen, in: K. T. Bartlett & R. Kennedy (Hg.), Feminist
Legal Theory, 1991, S. 305 ff.
49
Kaum ein Kommentar zum deutschen Strafgesetzbuch kommt ohne das Zitat aus dem Fanny-Hill-Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH vom 22.07.1969, BGHSt 33, 40, 43 f.) aus, wonach es nicht Aufgabe des Strafrechts
sei, auf geschlechtlichem Gebiet einen moralischen Standard des erwachsenen Bürgers durchzusetzen. D’accord,
aber darum geht es auch nicht mehr, seitdem die Strafbarkeit der Homosexualität aufgehoben ist.
Verein Pro FRI – Schweizerisches Feministisches Rechtsinstitut www.profri.ch
13
Kommentar zum Strafgesetzbuch so lapidar festgestellt wird: die heutige Fassung des
Sexualstrafrechts ist wesentlich eine Folge der geänderten Machtverhältnisse zwischen den
Geschlechtern.50 Die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bsw. ist ein Erfolg der
Frauenbewegung.
Die Debatten um die Ausweitung oder Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Straftaten
gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind entlarvend. Zu deutlich wird, dass es insbesondere
Männern Angst und Bange wird bei der Vorstellung, Frauen könnten mehr einklagbare
Rechte erhalten. Schon die Bemühungen um gesetzliche Regelungen gegen sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz51 sahen sich stereotyp mit der Behauptung konfrontiert,
verheerende Klagewellen frustrierter Feministinnen würden die Republik an den Rand des
Abgrunds bringen. Das Ganze wiederholte sich bei der Einführung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, wobei hier schon das ganze Abendland in Gefahr war.52 Und als
der Entwurf eines Pornographiegesetzes vorgestellt wurde, ging ein Aufschrei durch den
deutschen Blätterwald, Kunstfreiheit wie eine millionenschwere Industrie waren hier ja
gleichermaßen von der Idee zivilrechtlicher Klagerechte bedroht. Obwohl also die Frage offen
bleibt, ob das emanzipatorische Potential des Rechts überwiegt,53 spricht derzeit doch vieles
dafür, im Bereich der (sexualisierten) Gewalt rechtliche Regelungen zu fordern und zu
nutzen, mit denen auch Frauen das Gewaltmonopol des Staates für den Schutz ihrer Integrität
und ihrer Freiheiten in Anspruch nehmen können.

http://www.feministisches-studienbuch.de/download/u-lembke-sexualisierte-gewalt.pdf

Prof. Dr. Christa Randzio-Plath (Landesfrauenrat Hamburg) randzio-plath@gmx.de

taz: Frau Randzio-Plath, Sie sind Vorsitzende des Landesfrauenrats und Dozentin für Wirtschafts-und Währungsrecht. Warum streiten Sie heute um das Frauenreferat?
Christa Randzio-Plath: Schon im Sommer sprachen mich Studentinnen auf das abgesetzte Frauenreferat der Universität Hamburg an. Ohne dass mit ihnen geredet worden ist, wurde das Frauenreferat durch eine Gleichstellungsbeauftragte ersetzt und verfolgt nun andere Ziele. Da kam die Idee einer Veranstaltung auf, die dieses politische Thema universitätsintern diskutieren soll und will.
Ein politisches Thema?
In diesen Zeiten stehen Frauen-Empowerment und Geschlechtergerechtigkeit nicht auf der Tagesordnung. Vielmehr verdrängt der Ansatz des Gendermainstreamings die frauenpolitischen Belange. Auch die Frauenförderung wird so an den Rand gedrängt. Das ist auch insofern bedauerlich, als Deutschland ein frauenpolitisches Entwicklungsland ist. Gerade, was die Löhne von Frauen und ihre Vertretung in Führungspositionen angeht.
Feminismus, Gleichstellung oder Diversity Management? Was ist der richtige Ansatz?
Feministische Sichtweisen müssen in die Themen hineingebracht werden, um frauenpolitische Ziele umsetzen zu können. Aber entscheidend sind die Anliegen, die die Einzelnen formulieren und die Frage, in welcher Form sie vertreten werden können. So bevorzugen einige die alte Frauenreferatslösung, sehen ihre Interessen in diesem Ansatz am Besten vertreten und sammelten immerhin über 4.000 Unterschriften.
Gibt es bald wieder ein Frauenreferat?
Es ist ein erstes Aufeinanderzugehen. Heute werden Argumente ausgetauscht und diskutiert, damit eine Befriedung stattfindet - und das nicht nur, weil gerade Weihnachten ist. Letztendlich kann ich nur einen Rat geben und die Studierenden müssen selbst nach einer Lösung suchen. Das kann auch auf ein Nebeneinander von Gleichstellungsbeauftragter und Frauenreferat hinauslaufen.
INTERVIEW: KEE

http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artikel/?dig=2008%2F12%2F15%2Fa0041&cHash=63a27d44e5

Dr. Laura Rothmund (Rechtsanwältin in Freiburg)

Laura is a legal professional from Germany. She is a freelance legal specialist in European Law and Intellectual Property Law. Ms. Rothmund completed her studies at Passau and Freiburg Universities, obtaining a "First State Exam," the German equivalent of an LL.B or J.D. She then travelled to Sweden to pursue a Masters Degree in European Law from the University of Stockholm. She then returned to Germany to complete a Legal Clerkship in Karlsruhe. During this time she worked for the Karlsruhe District Court, the Office of the Karlsruhe State Attorneys, Knorz.Schütz.Lawyers, the Administrative Court of Karlsruhe, Okolisan & Partner of Stuttgart and for Sam Park and Co. Lawyers in Sydney, Australia specializing in trade mark law.
... aus: LEGAL ADVISORY BOARD - JOHN HARVEY LOWERY FOUNDATION

die Frage ist eine ganz andere: Warum sollten alle Eltern - und die Mehrheit der Väter zweifelt nicht an ihrer Vaterschaft - für die bloße Bequemlichkeit der zweifelnden Minderheit einen massiven Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und einen kleineren Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit hinnehmen oder auch nur begründungspflichtig sein wenn sie das nicht wollen?

Nein, "die Wahrheit" ist nichts was gegen Grundrechte abgewogen werden kann. Grundrechte und demokratische/rechtsstaatliche Prinzipien können Eingriffe in Grundrechte legitimieren.

Eine Entnahme genetischen Materials und eine Begründungspflicht sind Eingriffe. Durch welches kollidierende Grundrecht willst du sie legitimieren?

Du willst den Zweifelnden die Mühe ersparen zu sagen: ich will einen Test! indem du ihn als Regelfall etablierst. Ich kann da kein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse erkennen.

Nachtrag: Deine Argumentation erinnert mich etwas an das "Aber wenn sie doch nichts zu verbergen haben können wir doch..." bei der Videoüberwachung. Ich für meinen Teil habe sehr viel zu verbergen, nicht weil ich so viel verbotenes tue sondern schlicht aus Prinzip.

Quelle: Forum für Politik und Gesellschaft (abgesetzt)

Monisha Kaltenborn (Aut), Teammanagerin Sauber F1-Team

Monisha Kaltenborn vom Schweizer Rennstall Sauber ist die erste Teamchefin in der Geschichte der Formel 1. Ein Gespräch über Machos, Frauenquoten und Boxenluder
Frauen im Fahrerlager der Formel 1? Bisher, spöttelte mancher PS-Macho, beschränkten sich ihre Tätigkeiten auf Startnummern hochhalten (als Boxenluder) und Zettel verteilen (als Pressesprecherin). Dabei lassen Piloten wie Michael Schumacher und Vitali Petrow ihre Verträge schon lange von einer Managerin aushandeln, und in den Fabriken von Lotus und Renault packen Ingenieurinnen an. Monisha Kaltenborn, 39, ist die erste Frau an der Spitze eines Rennstalls. Die gebürtige Inderin, die in Wien Jura studierte, lebt in Stuttgart und Hinwil, wo sie als Geschäftsführerin des Schweizer Sauber-Teams fungiert.

Welt am Sonntag: Frau Kaltenborn, als Sie in der Formel 1 in die Runde der Rennsportmanager eingeführt wurden, die auf der Pressekonferenz Rede und Antwort stehen, monierte Mercedes-Sportchef Norbert Haug, dass es keine Blumen für Sie gebe. Haben Sie inzwischen einen Strauß bekommen?

Monisha Kaltenborn: Nein, einer der Herren hat sich später persönlich entschuldigt, dass man daran nicht gedacht hat. Zurück in Hinwil habe ich von Schweizer Journalisten einen riesigen Strauß geschickt bekommen.
Welt am Sonntag: Hätten Sie diese Geste erwartet?
Monisha Kaltenborn: Nein. Mir war ja auch gar nicht bewusst, dass ich in 61 Jahren Formel 1 die erste Frau bei einer solchen Pressekonferenz war.

Welt am Sonntag: Der Zirkel der Formel-1-Manger gilt als verschworene Männerclique. Wie wurden Sie aufgenommen?

Monisha Kaltenborn: Ich führe seit 1998 für das Sauber-Team Verhandlungen. Anfangs gab es in den Runden erstaunte und etwas abschätzige Blicke, das hätte ich nicht erwartet. Aber ich komme von einem Schweizer Team und bin ohnehin die Exotin unter den Engländern. Interessanterweise hatte Bernie Ecclestone (Chefvermarkter der Formel 1, d. R.) nie ein Problem mit mir, der hatte schon immer Frauen in wichtigen Positionen um sich herum. Insofern war es keine Überraschung, als ich als Geschäftsführerin auftrat. Als es darum ging, wer die Position besetzen soll, haben die Leute gesagt: Monisha, wer sonst?

Welt am Sonntag: Bernie Ecclestone ist nicht bekannt für einen modernen Führungsstil. Von Transparenz im Geschäftsleben hält er nicht viel. Wie kommen Sie als Juristin damit zurecht?

Monisha Kaltenborn: In diesem Geschäft muss man bestimmte Gesetze akzeptieren. Jeder Teamchef ist absolut egozentrisch, Bernie hat über all die Jahre ein Gleichgewicht geschaffen und die Formel 1 zu einem hoch profitablen und weltweit beachteten Profisport ausgebaut. Da braucht es jemanden, der eine eiserne Hand hat.

Welt am Sonntag: Besiegelt er Verträge wirklich per Handschlag?

Monisha Kaltenborn: Auf sein Wort ist Verlass. Als Verhandlungspartner ist er sehr angenehm. Er hört einem zu. Und man selber kann, wenn man ihm zuhört, eine Menge lernen. Er meint übrigens, dass Frauen in diesem Geschäft etwas zupackender sind als Männer und dass sie schneller zum Ergebnis kommen.
Welt am Sonntag: In Deutschland wird heftig über eine Frauenquote in Unternehmen diskutiert. Wäre das auch für die Formel 1 wünschenswert?
Monisha Kaltenborn: Quoten sind etwas Künstliches, aber ich frage mich schon, warum es so wenige Frauen in Führungspositionen im Motorsport gibt. An der Ausbildung kann es ja nicht liegen.

Welt am Sonntag: Sie haben einen anderen Werdegang hinter sich als Ihre männlichen Kollegen. Die haben meist Raumfahrttechnik studiert, waren Mechaniker oder sind Rennen gefahren.

Monisha Kaltenborn: Die Zeiten haben sich gravierend geändert. Früher wurden die Rennställe von einer Person, einem Mann, geprägt. Der Wettkampfgedanke war ein anderer, es gab eher ein Miteinander denn ein Gegeneinander, der finanzielle Aufwand war nicht so groß. Mittlerweile ist die Formel 1 zu einem Business geworden, sehr emotional und medienwirksam. Wir müssen alle zwei Wochen, bei Rennen, unsere Zwischenbilanz abgeben. Wir sind sehr vielen Zuschauern verpflichtet, die uns beurteilen, da hilft es, mit einem juristischen Ansatz, Probleme zu lösen.

Welt am Sonntag: Zurück zur Quote. Warum sind Frauen im Motorsport noch Exotinnen?

Monisha Kaltenborn: Vermutlich liegt das daran, dass man ihnen nicht dieselben Chancen eröffnet wie den Männern. Um das zu erreichen, wäre eine Quote der richtige Schritt, damit würde ein Umdenken erreicht werden. Aber schon jetzt tut sich etwas. Jean Todt (Präsident des Automobilweltverbandes Fia, d. R. ) hat eine Kommission ins Leben gerufen mit dem Ziel, Frauen den Karriereweg im Motorsport zu eröffnen, auch was das Rennfahren betrifft. Wir beobachten, dass viele junge Mädchen im Kartsport gemeinsam mit den Jungen zusammenfahren und auch sehr erfolgreich sind. Dann gibt es einen Bruch. Kaum eine 18-Jährige entscheidet sich, das professionell zu machen. Es gibt bei vielen Teams offenbar immer noch Akzeptanzprobleme und Vorurteile. Und zu Hause heißt es von den Eltern: Was willst du in dieser Männerwelt?

Welt am Sonntag: Ein Grund für die schwache Frauenquote in der Formel 1 ist auch die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie machen Sie das?

Monisha Kaltenborn: Da muss der Partner mithelfen. Ich habe zwei Kinder, die ich dieses Jahr zum ersten Mal mit an die Strecke nehmen werde. In unserem Metier ist es extrem schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Man kann ja keinen Formel-1-Kindergarten aufmachen.
Welt am Sonntag: Wieso nicht?

Monisha Kaltenborn: Wir befinden uns in einem Technologieumfeld, und Familie und Kinder, glaube ich, sind nicht die Themen, die wir rüberbringen sollten.
Welt am Sonntag: Und das Macho-Image? Ist das noch zeitgemäß?

Monisha Kaltenborn: Ich empfinde es nicht als störend. Es wird bei uns doch keine Frau beleidigt. Es ist die Show, die wir verkaufen. Dazu gehören schöne Frauen, die Gridgirls, dazu. Es bereitet doch mehr Freude, wenn da eine rassige Frau in der Startaufstellung steht als ein Mann.
Welt am Sonntag: Die Rennfahrerin Ellen Lohr brachte mal einen Gridboy mit.
Monisha Kaltenborn: Auch als Frau finde ich es ästhetischer, eine schöne Frau anzuschauen.

Welt am Sonntag: Ist die Formel 1 für weibliche Zuschauer anziehend genug?
Monisha Kaltenborn: Auf jeden Fall. Ich weiß, dass der Anteil weiblicher Fans in den letzten Jahren konstant gestiegen ist.
Das Gespräch führte Robert Dunker

http://www.welt.de/print/wams/sport/article13359173/Allein-unter-Maennern.html

Angela Kolb (Justizministerin Sachsen-Anhalt)

Die Justizminister von Bund und Ländern beraten ab dem Mittag in Halle über aktuelle Themen der Rechtspolitik. Im Mittelpunkt steht unter anderem eine gesetzliche Frauenquote in der Wirtschaft. Dafür hatte sich die Konferenzvorsitzende, Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb, stark gemacht. Weitere Themen sind die elektronische Fußfessel und die Sicherungsverwahrung. Die Tagung soll morgen zu Ende gehen. Die Beschlüsse der Justizminister sind zwar nicht bindend, geben aber Impulse für die Rechtspolitik.

http://www.stern.de/panorama/justizminister-beraten-ueber-fussfessel-und-frauenquote-1686216.html

Stefanie Gollan (Richterin am Landgericht Berlin)

17.August 2011
Mein gemeinsames Sorgerecht...

Seit dem 8. August 2011 bin ich für meine Kinder gemeinsam sorgeberechtigt und die Kinder leben bei mir.

Nachdem ich zwei Jahre lang keinen Kontakt mehr zu ihnen hatte, erreichten mich vor den Sommerferien aus dem Umfeld Nachrichten über die schlechte Verfassung der Kinder. Daraufhin habe ich die Kinder geholt und bin mit ihnen an das Meer gefahren. Drei Tage nach meiner Rückkehr erreichte mich die Nachricht, dass die Krankheit der Kindesmutter offen ausgebrochen ist und sie sich in stationäre Behandlung begeben mußte. Eine Krankheit, die Jugendamt und Familiengericht über acht Jahre als Streitigkeit zwischen den Eltern verharmlost hatten, zum Schaden der Kinder und nicht zuletzt zum Schaden der Mutter selbst.

Daraufhin kam es bei dem Jugendamt zu einem Gespräch. Das Jugendamt war nicht bereit, den Zustand der Kindesmutter zur Kenntnis zu nehmen oder daraus Konsequenzen abzuleiten. Mir wurde eröffnet, dass ich entweder rechtlos die Kinder betreue, bis die Mutter sie (zu einem gegenwärtig unbekannten Zeitpunkt) wieder übernimmt, oder die Kinder in eine Pflegefamilie kommen: "Überlegen sie sich das gut, erst gestern ist ein Vater hier heulend zusammen gebrochen, als er begriffen hat, was das für seine Kinder bedeutet."

Auf Vermittlung der älteren Schwester der Kindesmutter war diese dann bereit, die Sorgeerklärung abzugeben, um den Kindern die Pflegefamilie zu ersparen. Kurzzeitig kam es noch einmal zu einem Meinungsumschwung. Wie sich herausstellte, hat eine Bekannte der Kindesmutter, die Richterin am Landgericht Berlin Frau Stefanie Gollan (37. Zivilkammer), telefonisch massiv Einfluss auf die bereits in der Klinik befindliche Frau ausgeübt, sie dürfe mir auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht einräumen. Durch die ältere Schwester der Kindesmutter, selbst Ärztin, daraufhin telefonisch zur Rede gestellt, erklärte Frau Gollan, ich sei ein Psychopath, habe "einen an der Klatsche", sei aggressiv und gewalttätig. Auf die Frage, wie sie darauf komme, blieb Frau Gollan eine Antwort schuldig. Am nächsten Tag durch meine Schwester telefonisch zur Rede gestellt, war Frau Gollan nicht bereit, ihre Aussage zu wiederholen, sagte jedoch, sie sei grundsätzlich dagegen, dass Männer in Deutschland Rechte zu ihren Kindern haben, darin sei sie sich mit den meisten ihrer Kollegen einig. Als meine Schwester darauf hinwies, das BVerfG sehe dass doch inzwischen etwas anders, entgegnete sie, dann solle ich das doch durchklagen.

Im weiteren stellte sich dann heraus, dass Frau Gollan auch einen Brief an die Eltern der Kindesmutter geschrieben hat, in dem sie diese aufforderte, die Wohnung der Kinder zu renovieren, da nun zunehmend die eingetretene Verwahrlosung bekannt wurde, und sogar selbst die Wohnung aufgeräumt hat. Einer Richterin am Landgericht Berlin ist also eine Gefährdung der Kinder bekannt, doch statt sich darum zu kümmern, versucht sie das zu verdecken, damit nur ja nicht der Vater der Kinder das gemeinsame Sorgerecht bekommt.

Das Jugendamt hat, nachdem ich die Sorgeerklärung dorthin gefaxt hatte, nichts mehr von sich hören lassen. Ob die Kinder überhaupt bei mir sind, wer ich bin, wie meine Wohnung aussieht, das hat alles nicht interessiert. Anscheinend war für das Jugendamt immer offensichtlich, dass in meiner Person keine Gründe dem Kindeswohl entgegen stehen.

Erwähnen möchte ich noch, dass zu den Anrufern, die mich vor den Sommerferien (in verharmloster Form) über den Zustand der Kinder informiert haben, auch Frau Annemarie Kreckel gehörte, Mitglied im Landesvorstand der CDU Frauen Union NRW, die mich, nachdem ich meine Kinder zwei Jahre nicht gesehen hatte, weil ich - als Rechtsanwalt - in völliger Rechtlosigkeit an der Krankheit der Kindesmutter verzweifelt war, darüber informierte, dass mein Sohn in der Schule weint, weil er seinen Vater nicht mehr sieht, und mir dann sagte, so hartherzig könne ich doch nicht sein, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen wolle.

http://www.schulte-frohlinde.de/node/190

Dagmar Freudenberg (Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes, Staatsanwältin)

Kachelmann hatte ein Verfahren gegen die Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg angestrengt.
„Die Juristin, die viele Jahre das Sonderdezernat „Sexuelle Gewalt“ bei der Staatsanwaltschaft Göttingen geleitet hat und derzeit im Niedersächsischen Justizministerium als Referentin für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz tätig ist, hatte in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) das Thema Opferschutz behandelt. In einem Einleitungssatz ihres am 28. Juli 2011 veröffentlichten Artikels unter dem Titel „Noch einmal Opfer“ hatte sie von der „Geschädigten im Kachelmann-Prozess“ und „Opfern in weniger bekannten Verfahren“ gesprochen.“
„Die Staatsanwältin, die auch Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes ist“

Wollte das „Finanzielle Risiko“ nicht tragen, nach dem die Kammer des Landgerichts Köln durchblicken lies, dem Antrag von Herrn Kachelmann statt zu geben.
Angesichts von zwei Kindern, welche studieren, seien die Kosten von 5000€ in erster Instanz und 12000€ in zweiter Instanz zu HOCH.

http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/staatsanwaeltin-gibt-nach-1453677.html

Göttingen/Köln. Darf man die Ex-Freundin des früheren ARD-Wettermoderators Jörg Kachelmann, die diesen im Prozess vor dem Landgericht Mannheim der Vergewaltigung bezichtigt hatte, nach seinem Freispruch noch als „Geschädigte“ bezeichnen?

Um diese Frage drehte sich ein Rechtsstreit, der am Mittwoch vor einer Zivilkammer des Landgerichts Köln verhandelt wurde. Kachelmann hatte dort ein Verfahren gegen die Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg angestrengt.
Die Juristin, die viele Jahre das Sonderdezernat „Sexuelle Gewalt“ bei der Staatsanwaltschaft Göttingen geleitet hat und derzeit im Niedersächsischen Justizministerium als Referentin für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz tätig ist, hatte in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) das Thema Opferschutz behandelt. In einem Einleitungssatz ihres am 28. Juli 2011 veröffentlichten Artikels unter dem Titel „Noch einmal Opfer“ hatte sie von der „Geschädigten im Kachelmann-Prozess“ und „Opfern in weniger bekannten Verfahren“ gesprochen.
Dadurch fühlte sich Kachelmann, den die Strafkammer des Landgerichts Mannheim bereits Ende Mai freigesprochen hatte, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Staatsanwältin, so sein Anwalt Ralf Höcker, erwecke fälschlicherweise den Eindruck, dass der Moderator die ihm im Prozess vorgeworfene Tat tatsächlich begangen habe. Auf seinen Antrag hin erließ das Landgericht Köln Anfang August eine einstweilige Verfügung, in der Freudenberg die beanstandeten Formulierungen untersagt wurden.
Dagegen legte die Staatsanwältin, die auch Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes ist, Widerspruch ein. Sie begründete dies unter anderem damit, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels der Freispruch noch nicht rechtskräftig gewesen sei. Im Übrigen seien weder die Person des Antragstellers noch das gegen ihn geführte Strafverfahren Gegenstand des Beitrages gewesen.
In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch ließ die zuständige Kammer des Landgerichts Köln allerdings durchblicken, dass sie Kachelmanns Antrag stattgeben würde. Daraufhin nahm Freudenberg ihren Widerspruch zurück und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab.
Finanzielles Risiko
Sie begründete ihren Schritt mit wirtschaftlichen Gründen: „Ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, dieses Verfahren durch alle Instanzen durchzufechten.“ Eine Niederlage in erster Instanz würde sie 5000 Euro kosten, in zweiter Instanz wären es 12 000 Euro. Angesichts von zwei studierenden Kindern könne sie dieses finanzielle Risiko nicht eingehen.

http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettingen/staatsanwaeltin-gibt-nach-1453677.html

Ingeborg Spoerhase-Eisel (ehem. Justizministerin Saarland 1999-2004)

Die Männerrechtler von Manndat hatten mit dem Jutizministerium des Saarlandes bislang keine guten Erfahrungen gemacht. Insbesondere Ministerin Ingeborg Spoerhase-Eisel sei durch männerdiskriminierende Stellungnahmen aufgefallen: etwa Tricks um einen Partner loszuwerden und eine mutwillig einseitige Darstellung von Tätern bei häuslicher Gewalt als männlich. Selbst die Medien versuchte sie im sexistischen Sinne zu indoktrinieren: "Ein Herzensanliegen an die Presse: Schreiben Sie nicht mehr von einem Familiendrama. Es sind männliche Täter und weibliche Opfer." Und tatsächlich ließen sich zumindest einzelne Journalisten vor den Karren dieser Ideologie spannen. Der aktuelle saarländische Justizminister Josef Hecken hingegen zieht es vor, ohne ideologische Scheuklappen durch die Gegend zu laufen: In einer aktuellen Pressemitteilung lud er für den heutigen 2. Dezember zu einer Informationsveranstaltung zum Thema "Männliche Opfer häuslicher Gewalt". In der Einladung heißt es: „Häusliche Gewalt gegen Männer wird in der Gesellschaft tabuisiert. Insbesondere, weil betroffene Männer nicht über sie berichten. Gilt es doch als `unmännlich´, sich als Opfer von häuslicher Gewalt zu offenbaren. Das Ergebnis einer Gewaltstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist erschreckend: jedem vierten der befragten Männer widerfuhr einmal oder mehrmals mindestens ein Akt körperlicher Gewalt.“ Man darf auf die Pressereaktionen gespannt sein.

der Tagung
„Tätertherapie“
am 28. November 2002, 09.00 Uhr,
im Konferenzsaal des Saarl. Rundfunks
-Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
vielleicht ist es dem ein oder anderen unter Ihnen ähnlich ergangen wie mir: Als ich den
Ablauf der heutigen Tagung mit seinem - nun sagen wir einmal: markanten – ersten Titel zur
Bewilligung auf den Tisch bekam, zögerte ich zunächst. Ich ließ mir dann erläutern, dass
diese Aussage neugierig machen sollte und aus diesem Grund provokant formuliert sei, dass
sie aber gleichwohl in keiner Weise falsch sei, sondern den „wahren“ Kern des Problems
träfe.
Ich ließ mich überzeugen und freue mich, Sie heute so zahlreich begrüßen zu können.
Ganz besonders freue ich mich über die Zusammensetzung dieser Tagung. Vertreten sind
die Bereiche:
Psychotherapeutische Praxen, Polizei, Richterschaft, Staatsanwaltschaft, Ehe, Erziehungs-
und Lebensberatungsstellen, Frauenhäuser, Notruf für vergewaltigte und misshandelte
Frauen, Sozialdienst der Justiz, Ministerien für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, für
Inneres und Sport sowie Ministerium der Justiz, kommunale Frauenbeauftragte und
zahlreiche andere Frauenverbände, Jugendämter, Stadtverwaltungen und, und, und...
Meine Damen und Herren,
ich habe alle diese Bereiche einzeln aufgezählt, weil ich nicht nur davon überzeugt bin, dass
dieser institutions- und professionsübergreifende Kreis die Qualität einer solchen
Veranstaltung enorm erhöht, sondern auch, weil er Ausdruck der bedeutsamen Entwicklung
ist, die wir in der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verzeichnen haben. Diese Entwicklung
ist weit vorangeschritten, aber sie ist keineswegs abgeschlossen, viel bleibt noch zu tun.
Die „Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt“ kann als Symbol dieser Entwicklung
begriffen werden, aber auch als eines ihrer Ergebnisse und zugleich auch als einer der
Motoren, der den Entwicklungsprozess weiter vorantreibt.
Eingerichtet wurde die Koordinierungsstelle nachdem das „Saarländische Bündnis gegen
häusliche Gewalt“ im Auftrag der Landesregierung einen „Saarländischen Aktionsplan gegen
häusliche Gewalt“ erstellt hatte. Das Bündnis aus Vertreterinnen und Vertretern von Polizei,
Justiz, Frauenhäusern, Notruf, Kommunalen Frauenbeauftragten, den Landkreisen und den
zuständigen Ministerien - sprach sich dafür aus, einen Paradigmenwechsel im Umgang mit
häuslicher Gewalt zu vollziehen. Sowohl die staatlichen als auch die nicht-staatlichen Stellen
sollten Ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen und zu einem Gesamtkonzept zusammenfügen,
das gegebenenfalls um das eine oder andere Modul zu ergänzen sei.
Zielsetzung war dabei von Anfang an die Sicherstellung eines wirksamen und nachhaltigen
Opferschutzes und die Ächtung der Gewalt. Ein weiteres Kennzeichen des geforderten
Paradigmenwechsels war das verstärkte Augenmerk, das im Interesse eines nachhaltigen
Opferschutzes auf den Täter zu richten ist.
Die Koordinierungsstelle hat zu Beginn dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen und betreibt
seitdem die Umsetzung des „Saarländischen Aktionsplanes“. Die heutige Veranstaltung ist
ein Teil dieses Auftrags, denn mit der Inverantwortungnahme der Täter fokussiert sie – wie
gesagt - einen der zentralen Aspekte des Interventionsgeschehens.
Klassicherweise ist das Strafrecht der Bereich, in dem sich die Inverantwortungnahme der
Täter vollzieht. Auch hier lässt sich in der jüngeren Vergangenheit das Bemühen
verzeichnen, die Sanktionierung gewalttätigen Handelns auch innerhalb der Privatsphäre
konsequent zu betreiben, rechtliche Handlungsspielräume auch in diesem Bereich
auszuschöpfen oder neue zu schaffen. Genannt sei in diesem Zusammenhang z. B. die
jüngste Änderung der RiStBV, die das besondere öffentliche Interesse bei Delikten im
Bereich häuslicher Gewalt betont und die Verweisung auf den Privatklageweg als für die
Opfer in der Regel unzumutbar bezeichnet.
Für das Saarland hat die am 1. Juli 2001 vorgenommene Einrichtung eines
„Sonderdezernates Häusliche Gewalt“ bei der Staatsanwaltschaft entscheidend dazu
beigetragen, die Strafverfolgung zu intensivieren und damit die Täter vermehrt zur
Verantwortung zu ziehen.
Meine Damen und Herren,
die heutige Tagung beschäftigt sich auch mit der Verantwortung der Täter. Allerdings tut sie
dies nicht vorrangig auf der Ebene hoheitsstaatlichen Handelns wie im Strafverfahren,
sondern auf der Ebene individueller Aufarbeitung durch den Täter selbst, unterstützt durch
therapeutische Maßnahmen. Zugleich werden die Möglichkeiten einer effektiven Verzahnung
beiden Ebenen, der staatliche – und der persönlichen - überprüft.
Professionelle Tätertherapie besitzt immer auch einen general- und spezialpräventiven
Charakter. Ich könnte mir vorstellen, dass diese intendierte präventive Wirkung ein nicht zu
unterschätzendes Element des Opferschutzes bildet und daher einen festen Platz im Mosaik
gesellschaftlicher, vor allen Dingen nachhaltiger Bekämpfung häuslicher Gewalt verdient.
Aber ich möchte dem Ergebnis der heutigen Veranstaltung nicht vorgreifen.
Welche Anforderungen an Tätertherapie sinnvollerweise zu stellen sind, was genau sie zu
leisten vermag und wo sie an ihre Grenzen stößt, werden wir heute mit den renommiertesten
Tätertherapeuten Deutschlands diskutieren.
Ich freue mich auf diesen Austausch und wünsche uns allen viel Erfolg und der Tagung
einen guten Verlauf.
Vielen Dank

Kathrin Arioli, CH, Generalsekretärin Kanton Zug JUSTIZ
Feministin mit Sachverstand
Kathrin Arioli, die Leiterin der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann, tritt ab

Kathrin Arioli, Leiterin der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung, beschäftigt die Grundfrage nach Gerechtigkeit. (Bild: NZZ / Adrian Baer)
Sich als Feministin zu bezeichnen, ist nicht opportun. Kathrin Arioli tut es trotzdem. Jetzt wechselt die Leiterin der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann in den Kanton Zug. Eine Bilanz nach über zwanzig Jahren.
Dorothee Vögeli
Am liebsten zieht sie die Fäden im Hintergrund. Hat sie inhaltlich etwas erreicht, bereitet es ihr keine Mühe, andere vorzuschicken. Ihre Rolle bringt es aber mit sich, auch im politischen Scheinwerferlicht zu stehen: Kathrin Arioli leitet die kantonale Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann. Sie gilt als offizielle Anwältin für die verwaltungsinterne und gesamtgesellschaftliche Gleichstellung der Geschlechter. 1990 richtete der Regierungsrat die Stelle ein, um die in der Bundesverfassung verankerte Gleichberechtigung im Kanton Zürich umzusetzen. Seither steht die Institution unter permanentem Legitimationsdruck. Bereits fünf Jahre nach der Inbetriebnahme drohte die Abschaffung. Doch es gibt sie immer noch, wenn auch mit gekürztem Budget. Es beträgt rund eine Million Franken pro Jahr.
Anzeige:
Die Männer ins Boot holen
Für die SVP sind die Fachstelle und deren Repräsentantin eine willkommene Zielscheibe im Kampf um konservative Werte. Auch in linken Kreisen wird Kathrin Arioli angefeindet, hauptsächlich von Männern, die sich diskriminiert fühlen. Der Vorwurf, ihre Fachstelle tue nichts für die Gleichstellung der Männer, lässt die 48-jährige Juristin ungläubig den Kopf schütteln: «Die Erkenntnis, dass sich zur Realisierung der Gleichstellung in den Köpfen von Frauen wie Männern etwas ändern muss, ist so alt wie die Fachstelle.> Diese lancierte deshalb auch Männerprojekte, musste sie aber mangels Interesse fallenlassen, wie Kathrin Arioli erzählt. Auch beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei die Hauptbotschaft gewesen, nicht nur Müttern, sondern auch Vätern den Spagat zu ermöglichen. «Wenn man diese Ausrichtung nicht wahrhaben will, wird eine sachliche Diskussion schwierig>, sagt sie.
Obwohl sie solche Kritik manchmal ärgert, sind nicht Verschleisserscheinungen der Grund, weshalb sie nach über 20 Jahren in die Direktion des Innern des Kantons Zug wechselt, wo sie ab 1. Juni als Generalsekretärin tätig sein wird: «Ich möchte etwas Neues ausprobieren. Mich reizt es, inhaltlich noch stärker mitbestimmen zu können.> Denn die Grundfrage nach Gerechtigkeit ist nach wie vor ihr beruflicher Antrieb. Bereits im Studium war dieses Thema zentral, und es ist kein Zufall, dass sie als Assistentin an der juristischen Fakultät in Zürich eine Dissertation zum Thema Quoten verfasst hat, wie sie lachend berichtet. Dass diese Frage 20 Jahre später wieder auftauchen würde, hätte sie damals nicht gedacht.
Ein nützliches Arrangement
Für Kathrin Arioli ist es eine Selbstverständlichkeit, sich als Feministin zu bezeichnen. «Die Gleichstellungsfrage ist eine Menschenrechtsfrage. Sie ist parteipolitisch übergreifend.> Insofern passt es zu ihr, dass sie ihre politische Unabhängigkeit bewahrt hat. Aufgewachsen ist sie in einem traditionellen Elternhaus in Chur, der Vater war Akademiker, die Mutter ehrenamtlich tätig. Dass die Tochter studieren würde, war schon früh klar. Ihr Engagement wurzelt also nicht in persönlichen Erfahrungen. Dies hält sie nachdrücklich fest. Denn: «Gleichstellungspolitik wird häufig als eigene Interessenvertretungspolitik instrumentalisiert. Das schadet der Sache.Die medial aufbereiteten Einzelschicksale von geschiedenen und geschlagenen Männern erinnern sie an die Frauenbewegung der siebziger Jahre. Die aufkommenden Männerorganisationen sind für sie Ausdruck dafür, dass sich derzeit der Geschlechtergraben eher wieder öffnet. Die sich im Kanton Zürich vergrössernde Lohnschere zwischen Frauen und Männern ist für sie ebenfalls ein Indiz, dass es mit der Gleichstellung nach wie vor hapert. Warum das so ist, kann auch sie nicht schlüssig beantworten. «Offenbar nützt das heutige Arrangement der Geschlechter den Frauen wie den Männern>, vermutet sie.
Viel erreicht
Seit der Einführung des Frauenstimmrechts sei allerdings viel passiert, hält die Juristin fest und nennt rechtliche Errungenschaften wie das eidgenössische Gleichstellungsgesetz oder das kantonale Gewaltschutzgesetz. Fortschritte beobachtet sie bei den Bildungsabschlüssen, bei den Kinderbetreuungsangeboten und natürlich auch auf der wissenschaftlichen Ebene – also in jenem Bereich, der sie leidenschaftlich interessiert. Als sie 1990 ihre Tätigkeit auf der Fachstelle aufnahm, reichte ein halber Meter, um die wissenschaftliche Literatur zur Geschlechterfrage unterzubringen. Inzwischen hat selbst sie Mühe, den Überblick über die Forschung zu behalten.
Die Fachstelle verstehe sich als Motor, der Entwicklungen, Studien und Projekte anstosse, der aber auch Kontinuität garantiere, sagt sie. Doch werde dies wenig wahrgenommen. Das hat zweifellos auch damit zu tun, dass Kathrin Arioli ihre Leistungen nicht an die grosse Glocke hängt. «Ich möchte Dinge verändern, der persönliche Erfolg interessiert mich nicht>, bestätigt sie diesen Eindruck. Und sie kann nicht genug betonen: «Die Förderung der Gleichstellung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Wenn ich den Zuständigen mein Fachwissen weitergebe, tue ich das nicht für mich – die anderen sollen den Ball aufnehmen.
http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/stadt_und_region/feministin_mit_sachverstand_1.10171740.html

Andrea Fehr (CH), Rechtsanwältin Luther Rechtsanwaltsgesellschaft

ist klar gegen eine Wehrpflicht für Frauen. Da sich immer noch mehr Frauen als Männer um die Kinder kümmerten könne von einer Ungleichbehandlung der Männer gegenüber den Frauen keine Rede sein. Diese Frau ist von Beruf Juristin und sitzt bereits für die CVP im Schwyzer Kantonsrat.

--
Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus


gesamter Thread:

 

powered by my little forum