Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Allgemeines zum Thema Falschbeschuldigungen

Kurti, Wien, Monday, 13.09.2010, 21:34 (vor 4966 Tagen) @ Referatsleiter 408

Im Jahr 1994 führte der US-Soziologe Eugene J. Kanin für das renommierte Forschungsjournal 'Archives of Sexual Behavior' eine Studie zum Thema Vergewaltigung durch. Untersucht wurden dabei die Vergewaltigungsanzeigen in einer US-Kleinstadt mit 70.000 Einwohnern über einen Zeitraum von neun Jahren. Dabei erwiesen sich 41 Prozent der Beschuldigungen als falsch.
Als Falschbeschuldigung wurden nur jene Beschuldigungen gewertet, die von der die Anzeige erstattenden Frau später selbst als falsch bezeichnet wurden.
Kanin fertigte noch eine zweite Studie an, in der er über drei Jahre die Vergewaltigungs-anzeigen an zwei Colleges im Mittelwesten der USA untersuchte. Dabei betrug die Rate der Falschbeschuldigungen 50 Prozent.
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Linda Fairstein, Leiterin der Abteilung Sexualverbrechen der New Yorker Staatsanwaltschaft und Autorin des Buches 'Sexual Violence: Our War Against Rape', erschienen 1995, berichtete, es gäbe 'jährlich etwa 4000 behauptete Vergewaltigungen in Manhattan. Etwa die Hälfte davon sind nie passiert.'
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Bei einer Untersuchung der US-Air Force, stattgefunden um die Zeit der aktuellen Jahrhundertwende, stellten sich von 556 behaupteten Vergewaltigungen 60 Prozent als falsch heraus.
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"Die 'Bild am Sonntag' meldete am 13. 1. 2002: 'Fast jede 2. Studentin wurde schon mal angegrabscht'. In dem Artikel heißt es dann: '58,1 Prozent sagten, sie seien schon mal von einem Mann verfolgt oder auf eine Weise beobachtet worden, die ihnen Angst gemacht hätte.' Die undifferenzierte Zusammenfassung der Fallzahlen von unterschiedlich schweren Taten führt auch in diesem Beispiel dazu, dass sich ein sehr hoher Prozentsatz an Belästigungsopfern ergibt. Konkret werden im vorliegenden Fall ein harmloseres (häufiges) und ein schwerwiegenderes (seltenes) Vorkommnis in einen Topf geworfen, ohne das Verhältnis der beiden Fälle darzulegen. Hinzu kommt, dass stark subjektive Einschätzungen mit einfließen ('... auf eine Weise beobachtet worden, die ihnen Angst gemacht hätte.'). Dass auch Männer zuweilen die Nähe anderer Personen – Männer wie Frauen – subjektiv als bedrohlich und beängstigend empfinden, wird in dem Zusammenhang in aller Regel gar nicht angesprochen.

(…)

Ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt ein anderes Bild, was die tatsächliche Häufigkeit von Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeht:

Auszüge aus der Kriminalstatistik für das Jahr 2002 (Quelle: http://www.bka.de/pks/pks2002/startseite.html):
- Straftaten Bundesgebiet insgesamt: 6.507.394,
- davon Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 53.860,
- davon Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: 8.615 (= 0,13 % aller erfassten Straftaten),
- Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung: 8.705,
- davon vollendet: 7.105,
- versucht: 1.600,
- Weibliche Opfer: 8.370 (= 0,02 % aller Frauen in Deutschland),
- Männliche Opfer: 335.

Legt man nur die polizeilich aktenkundig gewordenen Fälle zugrunde, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau (eine durchschnittliche Lebenserwartung von ca. 80 Jahren vorausgesetzt) einmal in ihrem Leben Opfer von vollendeter oder versuchter Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung wird, somit 1,6 Prozent. Dem ist einerseits natürlich eine gewisse Dunkelziffer in unbekannter Höhe hinzuzurechnen.

(…)

Dem stehen andererseits Schätzungen aus den USA gegenüber, die Falschbeschuldigungsquoten zwischen 25 und 60 Prozent der gemeldeten Vergewaltigungsfälle nahelegen (Hoffmann, 'Sind Frauen bessere Menschen?', S. 348 f.). Dr. Sigrist vom Institut für Gerichtsmedizin in St. Gallen wird im 'St. Galler Tageblatt' vom 6. 7. 1995 sogar mit der Aussage zitiert, zwei Drittel aller von seinem Institut untersuchten Vergewaltigungsfälle seien Fehlanzeigen.

Als Gründe dafür, warum offenbar so viele Frauen Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigen, kommen (laut einer Umfrage der 'Washington Post' unter Frauen) u. a. in Frage: Rachegefühle gegenüber einem Ex-Partner, Kompensation von Schuld- und Schamgefühlen, Geltungsbedürfnis, Rechtfertigung einer Abtreibung wegen unerwünschter Schwangerschaft sowie finanzielle Aspekte (vor allem in den USA, wo Vergewaltigungsopfer i. d. R. hohe Schmerzensgelder erwarten können)."
(Quelle: www.manndat.de/index.php?id=45)
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In dem Buch "Das bevorzugte Geschlecht" des israelischen Sachbuchautors, erschienen 2003, gibt es einen Hinweis auf eine israelische Studie, der zufolge vier von fünf Anzeigen wegen Vergewaltigung Falschbeschuldigungen sind.
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Das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) erteilte der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei (KFG) am 18. 5. 1998 den Auftrag (Nr. IC5-2953.41-0), Ausmaß, Ursachen und Entwicklung der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen in Bayern zu untersuchen. Im Rahmen des Projektes sollte insbesondere auch auf das Vortäuschen von diesen (§ 145 StGB) und die falschen Verdächtigungen (§ 164 StGB) wegen dieser Sexualdelikte eingegangen werden.
Im Jahr 2005 wurde die fertige Studie dann der Öffentlichkeit präsentiert.

Auf Seite 187 der Studie wurde anhand von 140 nachgewiesenen Fällen von Falschbeschuldigung aufgeschlüsselt, aus welchen Gründen diese erfolgten:

Gründe In absoluten Zahlen Prozentanteile
Konflikte/
Probleme in Familie oder Partnerschaft 29 20,7 %
Verdecken von sexuellen Beziehungen 18 12,9 %
Pubertätskrisen/
Verdecken erster sexueller Erlebnisse 15 10,7 %
"Wichtig machen"/
Mitleid und Aufmerksamkeit erregen 16 11,4 %
Rechtfertigung für Fehlverhalten 14 10,0 %
Scham- und Peinlichkeitsgefühle 5 3,6 %
Angst vor Schwangerschaft 2 1,4 %
Gegenanzeige/Rache 7 5,0 %
Hirnorganische Störungen/
Alkoholismus/
Drogenabhängigkeit/
andere psychische Krankheiten 31 22,1 %
Motiv oder Hintergrund nicht erkennbar 3 2,1 %
140 100 %

(Quelle: Erich Elsner, Wiebke Steffen: "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern". Bayerisches Landeskriminalamt, München, 2005.)
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Zwei Jahre später ging der Männerrechtler-Informationsdienst "Genderama" auf die zuvor genannte Studie ein. Er schrieb am 17. April 2007:

"Die Kriminologische Forschungsgruppe der Bayrischen Polizei befindet unter anderem folgendes:
Ein in der bisherigen kriminologischen Forschung weitgehend vernachlässigtes Thema ist das Vortäuschen von (§ 145 StGB) und die falsche Verdächtigung wegen (§164 StGB) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen – obwohl es sich dabei nicht um ein Problem handelt, das erst in der letzten Zeit an Aktualität und Relevanz gewonnen hätte.

(…)

Anzeigen wegen des Vortäuschens von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen oder der falschen Verdächtigung wegen dieser Delikte werden von der Polizei relativ selten an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

(…)

So äußerte ein Kommissariatsleiter im Zusammenhang mit unserer Aktenanalyse:
'Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.'"
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"20 Minuten"

Die Schweizer Tageszeitung berichtete:

"Jede fünfte Vergewaltigung ist erfunden
Die Basler Staatsanwaltschaft zieht eine bedenkliche Bilanz: Jede fünfte Vergewaltigung, die gemeldet wird, ist frei erfunden. 27 Vergewaltigungen wurden 2005 in Basel-Stadt gemeldet, im Vorjahr waren es 31 gewesen. 'Wir schätzen, dass jede fünfte Vergewaltigung, die gemeldet wird, gar keine war', sagt Kriminalkommissär Markus Melzl. Die Gründe sind vielfältig. Ein Beispiel: 'Eine junge Türkin riss mit ihrem Freund aus. Ihre Familie machte sich Sorgen. Da erfand sie – vom schlechten Gewissen geplagt – eine Vergewaltigungsgeschichte', erzählt Melzl. 'Solche Fälle gibt es häufiger, als man denkt', bestätigt auch Peter Schluep von der Polizei Kanton Solothurn."
(Quelle: www.20min.ch/tools/suchen/story/11202310, 14. 02. 06)
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Interview mit einem Professor für Psychologie

"(…) Die gefährlichsten Falschbeschuldiger sind Menschen mit unauffälligen psychischen Störungen, sagt der Gutachter Günter Köhnken.
DIE ZEIT: Wie groß ist das Problem der Falschaussagen zahlenmäßig?
Günter Köhnken: Ich sehe als Gutachter eine selektive Auswahl, also nur die Fälle, die bereits als problematisch eingeschätzt worden sind. Und in diesem Fallmaterial ist die Anzahl der Falschaussagen natürlich deutlich höher.
ZEIT: Wie hoch denn?
Köhnken: Um die dreißig, vierzig Prozent.
ZEIT: Welche Delikte kommen für falsche Beschuldigungen infrage?
Köhnken: So gut wie alle – bis hin zu Mord und Totschlag. Aber ganz überwiegend sind es Sexualdelikte. Und hier hat die Zahl der Erwachsenen – in der Regel Frauen – auffällig zugenommen, die behaupten, Opfer einer Sexualstraftat geworden zu sein und bei denen gleichzeitig eine psychiatrische Grundproblematik, meistens eine Persönlichkeitsstörung, vorliegt. Das sind Konstellationen, bei denen die Justiz Bedenken kriegt, und dann werden Gutachten eingeholt.
(…) Es gibt sehr plakative Störungen wie die Borderline-Störung, die nicht leicht zu übersehen ist. Viel gefährlicher aber sind solche Störungen, die schwer zu erkennen sind und sich auf die Qualität der Aussage auswirken. Beispielsweise histrionische Persönlichkeitsstörungen – daran leiden Leute, die um jeden Preis Aufmerksamkeit auf sich ziehen und im Mittelpunkt stehen wollen.
ZEIT: Können Sie einen Fall beschreiben?
Köhnken: Ich hatte kürzlich so eine Zeugin zu begutachten. Ihre verbale Intelligenz war überdurchschnittlich, sie hatte schon als Jugendliche irgendwelche Geschichten aufgebauscht, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Diese Zeugin war nicht erst seit gestern Histrionikerin, sondern schon seit über zwanzig Jahren. Sie hat ihre Fabulierkunst lange trainiert und beherrscht das Verhaltensmuster, durch Erfinden und Übertreiben Zuwendung zu erhaschen, inzwischen perfekt. Wenn nun eine solche Person zur Polizei kommt, erscheint sie als ideale Zeugin. Eine so beeindruckende Aussage mit sagenhaften Details, begleitet von erschütternden Gefühlsausbrüchen, erscheint zunächst wie ein Glücksfall. Da kommen Polizisten nicht drauf, dass hinter einer so grandiosen Aussage eine Störung stecken könnte. Dabei war die Aussage zum größten Teil übertrieben oder erfunden.
(…)
ZEIT: Warum sind es vor allem Frauen, die durch Falschbezichtigungen auffallen?
Köhnken: Persönlichkeitsstörungen treten bei Frauen deutlich häufiger auf diese Weise zutage. Bei Männern äußern sie sich anders, zum Beispiel durch Aggressionsdelikte.
ZEIT: Suchen sich die Kranken deshalb diese Deliktgruppe (Sexualdelikte, Anm.) aus, weil dort allein Überzeugungskraft zählt und darin ihre Hauptbegabung liegt?
Köhnken: Könnte sein – bei anderen Delikten läuft der Falschbezichtiger ja Gefahr, dass es andere Sachbeweise, also nachweisbare Verletzungsmerkmale geben müsste. Sexuelle Erfahrungen haben die meisten, da fällt es nicht schwer, einen Übergriff zu simulieren.
(…)
Günter Köhnken ist Professor für Psychologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel"
(Quelle: www.zeit.de/2008/15/Interview-Koehnken, 04. 04. 2008)
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"Wenn sich Frauen nach einer Trennung rächen, tun sie dies sehr viel heimtückischer, aber auch unkontrollierter als Männer.
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Frauen können gefährlich werden. Wenn sie verlassen werden – aber auch wenn sie selbst die Beziehung beenden – können Frauen (selbstverständlich nicht alle und natürlich auch Männer) unberechenbar, unkontrolliert und sogar heimtückisch reagieren.
(…)
Viele Frauen wollen sich rächen
Die Ex – wenn sie zu der Kategorie gehört, von der die neueste Titelgeschichte von FOCUS erzählt – pfeift auf Loyalität. Ihre Beziehung zum Verflossenen beherrschen vorwiegend verletzte Gefühle. Sie ist getrieben von Rachsucht. 60 Prozent der Frauen kennen das Gefühl, sich an ihrem Verflossenen rächen zu wollen. Dies hat eine Online-Umfrage des Hamburger Instituts für Markt- und Trendforschung 'Earsandeyes' ergeben. Im Auftrag von FOCUS wurden im Juni 2008 etwa 1000 Männer und Frauen nach ihren Rachegefühlen befragt."
(Quelle: www.focus.de/panorama/welt/trennung-die-rache-der-frauen_aid_312965.html, 22. 06. 2008)
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Laut Polizeilicher Kriminalstatistik Berlin vom Jahr 2008 liegt das "Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung", wie es im Juristendeutsch heißt, zu 93,4 Prozent in weiblicher Hand.
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"(…) Der Münchener Strafverteidiger Steffen Ufer hält das für durchaus wahrscheinlich. 'Am Ende einer Beziehung versuchen Frauen nicht selten ihren Partner mit dem Vorwurf der Vergewaltigung unter Druck zu setzen', so der Jurist.
(…)
Was meinen Sie, in wie vielen Scheidungsverfahren Frauen sich das Auto, das Haus oder das Sorgerecht erschleichen, indem sie ihrem Mann damit drohen, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen? Ich hatte einmal einen Fall, in dem hat sich eine Frau eigenhändig 66 Stiche im Bauchraum zugefügt, nur um ihren Partner zu belasten. Da müssen sie erst einmal beweisen, dass der Mann unschuldig ist.

FOCUS Online: Das sind aber doch sicher nicht die Regelfälle?

Ufer: Nein. Aber ich wage die Behauptung, dass das Thema 'Vergewaltigung' in den meisten Scheidungen irgendwann zur Sprache kommt. Es macht aus Sicht der Frauen ja auch Sinn: Wie soll ein Mann beweisen, dass der tausendste Geschlechtsverkehr mit seiner Partnerin ebenso einvernehmlich war, wie die 999 Male zuvor? Wenn die Frau das Gegenteil behauptet und der Staatsanwalt nicht unter dem Bett lag, steht Aussage gegen Aussage.

FOCUS Online: Dennoch hat der Gesetzgeber vor 13 Jahren entschieden, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.

Ufer: Und genau das war ein Fehler. Der Fall Kachelmann ist geradezu ein Schulbeispiel, wie mit diesem Straftatbestand Missbrauch betrieben werden kann. Zudem war die alte Rechtslage völlig ausreichend – denn Körperverletzung und Nötigung waren auch in der Ehe schon immer strafbar."
(Quelle: www.focus.de/panorama/welt/justiz-dann-sage-ich-du-hast-mich-vergewaltigt_aid_516630.html, 07. 06. 2010)
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Der Düsseldorfer Strafverteidiger/Fachanwalt für Strafrecht Dr. h.c. Rüdiger Spormann berichtet auf seiner Homepage:

"Die schwierige Beweissituation eines mit einer Strafanzeige wegen (versuchter) Vergewaltigung überzogenen Beschuldigten wurde eingangs dargestellt. Fälle dieser Art sind stets heikel und stellen auch Staatsanwälte und Richter vor große Probleme.
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Allerdings sind Männer wahrheitswidrigen Strafanzeigen einer Frau häufig nahezu schutzlos ausgeliefert. In vielen Fällen kümmern sich die Ermittler unzureichend um etwaige Motive für eine Falschbeschuldigung.
Diese können in Reue nach einem sexuellen Fehltritt und der Versuch einer Rechtfertigung vor dem Lebenspartner liegen, vielleicht ist auch Geldgier ursächlich (Schmerzensgeldanspruch nach einer Verurteilung des Beschuldigten), oder aber die Anzeigeerstatterin lässt sich von Rachsucht nach einer gescheiterten Beziehung leiten.
In allen Fällen derartiger Tatvorwürfe hat es ein Beschuldigter schwer, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen. – Wir müssen in diesen Fällen sehr gewissenhaft arbeiten und nichts unversucht lassen, den Mandanten vor einem Fehlurteil zu bewahren."
(Quelle: www.spormann.de/immo.htm)
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Sogar der "Spiegel" – tendenziell eher feministisch eingestellt – berichtete im Zuge des Kachelmann-Prozesses 2010 über die Gefahren falscher Zeugenaussagen:

"Die Berichterstattung über sexuellen Missbrauch in der Kirche und den Fall Kachelmann rückt das Thema erneut in den Fokus. Frauenberatungsstellen registrieren seither einen ansteigenden Zulauf.

Kerstin Maler wandte sich nach der Vernehmung durch die Polizei an eine Beratungsstelle, eine Reihenfolge, die von vielen Dienststellen bevorzugt wird: Erst auf die Wache, dann zum Frauennotruf. 'Die Erstvernehmung ist am wichtigsten', sagt der Leiter eines Fachkommissariats für Sexualstraftaten. 'Je öfter über einen Fall, der einen derart bewegt, gesprochen wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass Dinge dazugedichtet werden.' Intensive Betreuung könne genau diesen Effekt verursachen und die Glaubwürdigkeit des Opfers erschüttern.

Auch Strafverteidiger Schwenn ist davon überzeugt, dass die Verarbeitung des Geschehens mit Hilfe von Beratungsstellen oft nachträglich den Sachverhalt verfälsche. 'Immer war falsch verstandener Opferschutz die Ursache, wenn Gerichte Hinweise auf die Unwahrheit einschlägiger Vorwürfe übersehen hatten. Viele Opferberatungsstellen meinen, es sei ihre Aufgabe, Zeuginnen zu coachen. Mitunter werden sie regelrecht zum Lügen angeleitet.'"
(Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,715531,00.html, 06. 09. 2010)
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Zum Schluss noch eine kleine Satire zu dem Thema, verfasst von Www.wgvdl.com-Forumsteilnehmer Nikos. Und zwar machte er sich einmal Gedanken darüber, wie in Zukunft ein Geschlechtsverkehr aussehen könnte, bei dem jede Gefahr der Verleumdung für den Mann ausgeschlossen ist:

"In jeder Wohnung muss sich ein vereidigter Notar aufhalten, der alles, was gesagt und getan wird, protokolliert; ersatzweise ist auch eine Videoschaltung zum Innenministerium möglich. Außerdem sollten in jedem Schlafzimmer mindestens ein bis zwei UNO-Blauhelmsoldaten stationiert werden. Wegen der Gewalt gegen Frauen und so.
Ja, und kann er das, der Notar? Ich meine, der soll aber dann wirklich schnell schreiben können:
'Ähm, Herr Nikos, können Sie bitte noch einmal von vorne, ich konnte leider nicht alles mitschreiben.'
oder
'So, und nun bitte gemeinsam alle beide noch mal die Drehung, aber dieses Mal langsam, wenn ich bitten darf.
Nein, nein! Nicht diese Drehung, die Drehung davor, meinte ich.'
'Frau Elisa, bitte die Beine ein wenig höher, ich kann sonst nicht erkennen, ob Gewalt beim Eindringen im Sinne von § 13767 FemStGB vorliegt.'
Und wenn es eine Notarin ist?"
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Noch Fragen, Kienzle?

Gruß, Kurti


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