Re: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw...
Als Antwort auf: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw... von Tommy am 12. April 2002 01:14:04:
Hallo Tommy
Wir haben die verdammte Pflicht, jeden Staats-Sexismus (wie auch jeden S- Rassismus) zu bekämpfen.
Nimm das Woertchen 'verdammte' raus, und ich kann Dir beipflichten. Was ist 'S-Rassismus'?
Was ist Staats-Sexismus?
Menschen nach dem Geschlecht rechtlich UNTERSCHIEDLICH zu behandeln.
Richtig. Wobei es durchaus moeglich waere, dass es in einzelnen Bereichen eine rechtliche Ungleichstellung geben koennte, weil sie sich auf eine biologische Ungleichheit bezieht. Spontan faellt mir dazu jedoch keine ein.
Privat kann man das meinetwegen in gewissen Grenzen machen, von STAATS wegen - KEINESFALLS!
Natuerlich ist auch der private Bereich grundsaetzlich durch die Verfassung abgedeckt, der private Bereich ist nicht einfach ein rechtsfreier Raum; deshalb waehlst Du wohl auch den Terminus 'gewisse Grenzen'. Dazu ein paar konkrete Beispiele, wie ich es handhaben wuerde:
Den Zugang zu meiner Wohnung kann ich jeder Person ohne Angabe von Gruenden verweigern, d.h. ich koennte beispielsweise die Regel aufstellen: meine Wohnung betritt keine Frau, Mann, Auslaender, Zeuge Jehovas oder was auch immer. Ich verstiesse damit IMHO nicht gegen das Grundgesetz, weil ein oeffentlicher Anspruch auf Zutritt zu meiner Wohnung grundsaetzlich nicht besteht.
Wenn ein Restaurantbesitzer dasselbe in seinem Restaurant taete, kaeme er mit dem Gesetz in Konflikt. Zwar mietet/pachtet er die entsprechenden Raeumlichkeiten (oder sie sind sogar sein Eigentum); aber er macht sie dadurch, dass er sie als Restaurant betreibt, oeffentlich zugaenglich, weshalb eine generelle Zutrittsverweigerung an bestimmte Menschengruppen mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar waere.
Eine Sonderstellung nehmen hier Privatklubs ein, die sich in einer Grauzone befinden; d.h. man muss sich ueberlegen, wie privat solche Klubs wirklich sind. In der Praxis muesste ein sich diskriminiert Fuehlender dies wohl gerichtlich feststellen lassen, um Zutritt zu erlangen. Eindeutig ist es, wenn es sich um einen Verein handelt, der nur Vereinsmitgliedern Zutritt zu den Lokalitaeten gewaehrt; dort besteht kein Anspruch von Nichtvereinsmitgliedern auf Zutritt.
Wie steht es nun beispielsweise mit einem Frauenbuchladen? Den wuerde ich aehnlich behandeln wie einen Privatklub; sofern der private Charakter ueberwiegt, kann ich durchaus akzeptieren, dass Maenner keinen Zutritt haben; bei einem Maennerbuchladen waere es natuerlich dasselbe.
Wie steht es mit einer Frauenbibliothek: eine Bibliothek hat IMHO einen oeffentlichen Charakter und sollte grundsaetzlich allen zugaenglich sein; bei kleineren Bibliotheken mit eindeutig privatem Charakter koennte ich ein Zutrittsverbot fuer Maenner aber akzeptieren. Bibliotheken, die von der oeffentlichen Hand unterstuetzt oder Teil einer oeffentlichen Einrichtung sind (z.B. Uni), duerfen niemandem aufgrund des Geschlechts, Nationalitaet, Religion, etc. den Zutritt verweigern, ansonsten verstossen sie IMHO gegen das Grundgesetz.
Grundsaetzlich bin ich der Meinung, dass, wenn eine Unterstuetzung durch die oeffentliche Hand erfolgt, auch ein oeffentliches Interesse vorliegt; ansonsten wuerde diese Institution ja nicht unterstuetzt. In diesem Falle darf keine Diskriminierung geduldet werden.
Und jetzt vielleicht das Brisanteste in diesem Posting: suventionierte Frauenhaeuser sind per obiger Definition eine Institution des oeffentlichen Interesses; sie muessen deshalb zwingend auch Maennern Zuflucht gewaehren oder aber auf die oeffentliche Unterstuetzung verzichten. Natuerlich koennten die Hilfesuchenden aus psychologischen Gruenden in Bezug auf das Geschlecht voeinander getrennt untergebracht werden. Und der Platzbedarf fuer Frauen koennte durchaus wesentlich hoeher sein als fuer Maenner. Aber Maenner duerften aufgrund ihres Geschlechts nicht abgewiesen werden. Ausserdem muesste die sexistische Bezeichnung 'Frauenhaus' abgeschafft werden. Vielleicht waere der Name 'Zufluchtsstaette' ein geeigneter Ersatz.
Dies Forum setzt den Sexismus in seinem Titel in Anführungsstriche.
Aktueller Titel:
Wieviel "Gleichberechtigung" verträgt das Land?
Korrekter Titel wäre:
Wieviel SEXISMUS verträgt das Land?
Es wurde hier schon einmal ueber den Forumstitel diskutiert. Letzten Endes waren IMHO die meisten der Meinung, der Forumstitel sei aussagekraeftig genug. Aber du kannst Joerg ja mal anfragen, ob er den Forumstitel aendert. Da der Titel sich inzwischen etabliert hat, halte ich eine Namensaenderung fuer wenig sinnvoll. Wichtiger ist mir, was diskutiert wird; und eine Diskussion ueber Sexismus ist hier on-topic.
Wo bleibt denn Maesis Antwort auf meine Ergüsse? Warte sehr wohl drauf, mein Lieber. Denn das hatte von Deiner Seite ein hohes Niveau!
Ich fasse das jetzt mal als Kompliment auf. Ich hoffe, ich konnte Deinen Erwartungen entsprechen.
Das Web ist kein Kindergarten...
Wir sind schliesslich nicht zum Vergnuegen hier.
Gruss
Maesi
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Tommy,
12.04.2002, 04:14
- Re: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw... -
Jörg ,
12.04.2002, 13:25
- Re: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw... - Jolanda, 13.04.2002, 16:07
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Maesi,
14.04.2002, 13:27
- Re: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw... - Jörg , 14.04.2002, 16:29
- Re: Kampf dem Sexismus, dem Rassismus usw... -
Jörg ,
12.04.2002, 13:25