Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Staats-Sexismus,FAQ (Antwort auch auf Peter)

Tommy, Wednesday, 10.04.2002, 23:22 (vor 8643 Tagen)

Hallo Peter,

nachdem meine Antwort auf Deine Anfrage länger und grundsätzlicher ausgefallen ist als zunächst beabsichtigt (siehe FAQ below, nicht von Dir veranlaßt, aber bei dieser Gelegenheit halt), poste ich sie selbständig:
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WAR: Re: ..ne Sexistin: Re: Wer ist eigentlich Jutta Limbach ?
Geschrieben von Peter am 09. April 2002 22:16:14:
Als Antwort auf: ..ne Sexistin: Re: Wer ist eigentlich Jutta Limbach ? geschrieben von Tommy am 09. April 2002 20:13:56:
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Tommy schrieb:

Die Präsidentin des "höchsten" Gerichts hat sich schon vor Jahren mit einem wahrlich unsäglichen Artikel in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 1980, 874) als Sexistin geoutet. Trotz oder gerade mit Sexismus macht frau heute halt Karriere, nicht nur in Politik und Verwaltung, auch in der Justiz.

Von dem Artikel habe ich noch nichts gehört. Hast du einen Link? Ich läse ihn gern, obwohl Jutta Limbach schon in diesem Jahr aus dem Verfassungsgericht ausscheiden wird.

Hallo Peter,

glaube nicht, daß Juttas sexistischer Artikel im Web zu haben ist. Vielleicht versuchst Du es aber mal selbst: die NJW erscheint im Beck-Verlag (C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung). Ansonsten bekommt man die NJW in jeder juristischen Bibliothek und jeder Anwaltskanzlei. Falls Du Georg Friedenberger ("Die Rechte der Frauen...") hast: der kritisiert die sexistischen Auslassungen unserer Mutti auf S. 124 f.)

Jutta ist am 10.04.02 nach Verkündung der Wehrpflichtentscheidung als Präsidentin ausgeschieden. Bestimmt kein Zufall, daß sie zum Ende ihrer Präsidentschaft diese sehr berechtigte Richtervorlage auch noch mal eben grob rechtswidrig vom Tisch gefegt wissen wollte...

Schau mal, wie die sexistische Weiberschaft jetzt jubiliert. - Keine Fundstelle angebbar: Zensur! :-(.

Kenne die genaue Begründung dieser Skandal-Entscheidung bisher nicht. Wette, daß darin (wenn überhaupt!) allenfalls flapsig auf das verfassungsrechtliche KERNproblem eingegangen wird, die absolute Unvereinbarkeit von Wehr- und Ersatzdienst allein der männlichen Jugend mit Art. 3 Abs 3 Grundgesetz (GG).

Umgekehrt wäre genauso "gerecht" (Frauen MÜSSEN Wehr-/Ersatzdienst leisten, Herren dürfen). Jutta samt Gerichtshof täten da aber bestimmt nicht fackeln, um diese EMPÖRENDE(!) Diskriminierung nach dem Geschlecht eines Menschen lauthals zu beklagen und zu kippen.

Geht es um die Rechte der männlichen Bevölkerung, stört DERSELBE(!) Skandal nicht einmal mehr unsere obersten "Verfassungshüter". - Sexismus eben, der Staat ist sexistisch korrumpiert.

Folgender Hinweis stammt von Ferdi, in (huuuch! Zensur!) - einem anderen Forum:

Am 10.04.2002 schreibt der Bonner General-Anzeiger über Jutta Limbach:

"Journalisten, die ihr scheinbar wohlmeinend bescheinigten, dass sie keinesfalls eine Quotenfrau sei, verblüffte sie mit einem feministischen Bekenntnis. Natürlich hänge ihre Wahl auch mit ihrem Geschlecht zusammen, korrigierte sie. Jutta Limbach gehört nicht zu den Karrierefrauen, die behaupten, der kleine Unterschied spiele keine Rolle mehr."
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Hoffnung kann man vielleicht noch haben. In Kürze fällt nämlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil in ähnlicher Sache.
Dies Gericht hat die BRD wegen sexistischen Gesetze und Gerichtsurteile vor kurzem ja sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld an sexistisch geschundene Väter verdonnert :-)))).

Allerdings muß man sehen, daß der sexistische Bazillus längst auch die Europäische Gerichtsbarkeit (und erst recht die Kommissionsarbeit und die restliche EU-Organisation) infiziert hat. Frauenbevorzugungsgesetze aus der BRD (Bremen) wurden zunächst zwar mit Recht kassiert, dann aber auf Druck des politischen Sexismus unter fadenscheinigen "Bedingungen" zugelassen.

Sexismus bleibt Sexismus auch dann, wenn er schamhaft unter gewissen Bedingungen (gleich welcher Art) praktiziert wird. Auch bedingter Sexismus ist Sexismus, folgt schon aus der Logik ;-).
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Zum Abschluß einige FAQ:

Frage:
Wie definiert man Sexismus?
Antwort:
Sexismus heißt Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Menschen durch Differenzierung nach dem Geschlecht.
Man kanns noch kürzer sagen: Sexismus ist definiert durch geschlechtsspezifische Verletzung von Art. 3 Absatz 3 GG.

Frage:
Was haben Sexismus und Rassismus gemeinsam?
Antwort:
Den Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG (und diverse Straftatbestände).

Frage:
Was sind die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung?
Antwort:
Neben dem Recht auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) ist der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen (Art. 3 GG) der wichtigste Grundwert unserer Verfassung.

Frage:
Von Art. 2 GG gibt es Ausnahmen, gibt es mögliche Ausnahmen, was Art. 3 betrifft?
Antwort:
NEIN! Art 2 GG enthält einige sog. Gesetzesvorbehalte, die erlauben Ausnahmen.
Art 3 GG erlaubt keine Ausnahmen, KEINE EINZIGE.

Frage:
Folgt aus den vielen allseits bekannten Verstößen gegen Art. 3 GG, daß unser Staat sexistisch korrumpiert ist?
Antwort:
JA. Wir haben es nicht mit Staatsrassismus, wir haben es mit ebenso verwerflichem Staatssexismus zu tun.

(lies ergänzend meine früheren Poster in diesem (und - huuuch! anderen) Foren)

Gruß, Tommy

Re: Staats-Sexismus,FAQ (Antwort auch auf Peter)

zahlvater, Thursday, 11.04.2002, 04:22 (vor 8643 Tagen) @ Tommy

Als Antwort auf: Staats-Sexismus,FAQ (Antwort auch auf Peter) von Tommy am 10. April 2002 20:22:50:

Kenne die genaue Begründung dieser Skandal-Entscheidung bisher nicht. Wette, daß darin (wenn überhaupt!) allenfalls flapsig auf das verfassungsrechtliche KERNproblem eingegangen wird, die absolute Unvereinbarkeit von Wehr- und Ersatzdienst allein der männlichen Jugend mit Art. 3 Abs 3 Grundgesetz (GG).

Umgekehrt wäre genauso "gerecht" (Frauen MÜSSEN Wehr-/Ersatzdienst leisten, Herren dürfen). Jutta samt Gerichtshof täten da aber bestimmt nicht fackeln, um diese EMPÖRENDE(!) Diskriminierung nach dem Geschlecht eines Menschen lauthals zu beklagen und zu kippen.

Hallo,

ich denke es ging bei dem Urteil nicht um die 'Frauen dürfen - Männer müssen' - Problematik, sondern darum, dass nach der Verkleinerung der Armee inzwischen viele 'wehrfähige' Männer gar nicht mehr gezogen werden, und dass dadurch ein Verfassungsbruch (Gleichbehandlung) entsteht.
Die 'Frauensache' läuft vor dem EGMR und wird in kürze entschieden.

Ich war vier Jahre bei dem Verein, von 1983 bis 1987. Rückblickend war es eine schöne Zeit.
Was ich heute machen würde? TOTALVERWEIGERUNG!
Habe schon zwei Leuten dabei geholfen. Im Internet gibt es jede Menge Sites, die Urteile und Argumente liefern.

Gruß
Thomas

Re: Staats-Sexismus,FAQ (Antwort auch auf Peter)

Tommy, Friday, 12.04.2002, 05:04 (vor 8642 Tagen) @ zahlvater

Als Antwort auf: Re: Staats-Sexismus,FAQ (Antwort auch auf Peter) von zahlvater am 11. April 2002 01:22:31:

Hallo,
ich denke es ging bei dem Urteil nicht um die 'Frauen dürfen - Männer müssen' - Problematik, sondern darum, dass nach der Verkleinerung der Armee inzwischen viele 'wehrfähige' Männer gar nicht mehr gezogen werden, und dass dadurch ein Verfassungsbruch (Gleichbehandlung) entsteht.

Nein. Das war und ist, wie vieles andere, ganz sekundär.

Du mußt mal die Fakten zu Kenntnis nahmen, wie soll ich sie Dir denn hier in einem gesonderten Poster alle verklickern?

Setz Dich hin, lies alles, vor allem auch Tommys Poster zum Thema.

Gruß, Tommy

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