Als Antwort auf: Unterstützungsmail erhalten von Jörg am 17. März 2002 16:43:42:
Hallo,
vor kurzem habe ich eine Mail eines Rechtsprofessors aus dem süddeutschen
Raum erhalten.
In seiner E-Mail bedankt er sich für meine Arbeit und drängt darauf, sich
auf die Verfassung, vor allem auf den Art. 3 Abs. 3 GG zu besinnen.
Ich greife dies gerne auf und veröffentliche den entsprechenden Gesetzes-
text hier einmal im Wortlaut.
Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden."
Gruß, Jörg
Na, das ist doch meine Rede seit anno tobak
) Aufgrund dieses Artikels sollten sich Frauenbuchhandlungen, diese unsägliche Mainzer Frauenbibliothek und eigentlich auch Zwangsdienste nur für Männer eigentlich verbieten, auch wenn die durch gesetzliche Sonderregelungen ("lex specialis") abgesichert sind. - Zumindest aber Frauenbib und Frauenbuchläden, da ist die Sache klar. Wegen dieses GG-§ mußte in den 60er Jahren ein Gastwirt sein Schild "Türken unerwünscht" wieder abhängen, und wenn man heute verkündete "Neger unerwünscht" oder "Juden unerwünscht", hätte man gleich die Polizei am Hals, von der (gerechtfertigten) gesellschaftlichen Mißbilligung mal ganz abgesehen. Aber mit uns Männern kann man's ja machen, das gilt als politisch korrekt. Da sieht man's mal, wo kein Kläger, da kein Richter ... Es müßte halt nur mal jemand den Mut haben zu klagen .... Oder mal ein nettes Sit-in - "action directe", sozusagen
)
Auch Frauenquoten sind vor diesem Hintergrund äußerst problematisch, denn wenn bei gleicher Qualifikation bevorzugt Frauen eingestellt werden, erhebt man sozusagen das Geschlecht zu einem zusätzlichen Qualifikationsmerkmal, aufgrund dessen bei sonstigem Gleichstand angenommen oder abgelehnt wird = verfassungswidrig in meinen Augen, auch wenn ein Gericht eine vorsichtig formulierte Frauenquote vor Jahren mal gebilligt hat.
Gruß, Rüdiger