Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterstützungsmail erhalten

Jörg , Sunday, 17.03.2002, 18:43 (vor 8667 Tagen)

Hallo,

vor kurzem habe ich eine Mail eines Rechtsprofessors aus dem süddeutschen
Raum erhalten.

In seiner E-Mail bedankt er sich für meine Arbeit und drängt darauf, sich
auf die Verfassung, vor allem auf den Art. 3 Abs. 3 GG zu besinnen.

Ich greife dies gerne auf und veröffentliche den entsprechenden Gesetzes-
text hier einmal im Wortlaut.

Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden."

Gruß, Jörg


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