Unterstützungsmail erhalten
Hallo,
vor kurzem habe ich eine Mail eines Rechtsprofessors aus dem süddeutschen
Raum erhalten.
In seiner E-Mail bedankt er sich für meine Arbeit und drängt darauf, sich
auf die Verfassung, vor allem auf den Art. 3 Abs. 3 GG zu besinnen.
Ich greife dies gerne auf und veröffentliche den entsprechenden Gesetzes-
text hier einmal im Wortlaut.
Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden."
Gruß, Jörg
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- Unterstützungsmail erhalten -
Jörg ,
17.03.2002, 18:43
- Na das ist doch meine Rede .... - Rüdiger, 19.03.2002, 00:02