Als Antwort auf: Frage zur Beweislast von Ferdi am 11. Februar 2002 08:19:33:
Hallo,
weiss jemand, wie es mit der Beweislast aussieht, wenn jemand eines Missbrauchs, einer Vergewaltigung oder eines ähnlichen Deliktes wahrheitswidrig bezichtigt wird? Muss dann der Urheber der Anschuldigung diese auch beweisen oder muss etwa der Beschuldigte seine Unschuld beweisen?
Beispiel: Anhalterin wird mitgenommen und behauptet wahrheitswidrig, der Autofahrer habe sie sexuell belästigt. Wer ist beweispflichtig?
Die Frage ist auch vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes wichtig.
Gruss,
Ferdi
beide sind grundsätzlich beweispflichtig. bei dem beispiel anhalterin ist es nur leider so, dass eine belästigung schlecht bewiesen werden kann und genauso schwer das gegenteil. also soweit ich weis, muss die anschuldigende anhalterin erstmal glaubwürdig und überzeugend sein.
also vor dem gewschg gab es ja noch das unschuldsprinzip, also dass der beschuldigte solange nix beweisen muss, bis ihm die tat nachgewiesen wurde. wie das jetzt ist, wo diese barriere umgedreht zu sein scheint, weis ich nicht.
im sinne des gewschg müsste die anhalterin das fahrzeug des barmherzigen mitnehmers (samt allem inhalt) übereignet bekommen oder sehe ich da was falsch? na da lass ich mich als frau mal von nem geldtransporter mitnehmen.
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