Frage zur Beweislast
Hallo,
weiss jemand, wie es mit der Beweislast aussieht, wenn jemand eines Missbrauchs, einer Vergewaltigung oder eines ähnlichen Deliktes wahrheitswidrig bezichtigt wird? Muss dann der Urheber der Anschuldigung diese auch beweisen oder muss etwa der Beschuldigte seine Unschuld beweisen?
Beispiel: Anhalterin wird mitgenommen und behauptet wahrheitswidrig, der Autofahrer habe sie sexuell belästigt. Wer ist beweispflichtig?
Die Frage ist auch vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes wichtig.
Gruss,
Ferdi
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Ferdi,
11.02.2002, 10:19
- Re: Frage zur Beweislast - plupp, 11.02.2002, 11:20