Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

Ferdi, Monday, 11.02.2002, 01:52 (vor 8702 Tagen)

Hallo,

Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied unter dem AZ: 1 UF 94/01 dass eine auch nur eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner den sogenannten nachehelichen Unterhalt kosten kann. Es sei grob unbillig, den bisherigen Ehepartner weiterhin als Unterhaltsschuldner zu behandeln, wenn der Unterhaltsberechtigte inzwischen eine feste soziale Bindung mit einem neuen Partner eingegangen ist. Ein geschiedener Ehemann wurde von der Pflicht zur Unterhaltszahlung an seine frühere Ehefrau freigesprochen, die eine neue Beziehung eingegangen war und im selben Haus wie ihr neuer Partner lebte.

(dpa-Meldung vom vergangenen Donnerstag)

Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

plupp, Monday, 11.02.2002, 03:12 (vor 8702 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von Ferdi am 10. Februar 2002 23:52:59:

Hallo,
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied unter dem AZ: 1 UF 94/01 dass eine auch nur eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner den sogenannten nachehelichen Unterhalt kosten kann. Es sei grob unbillig, den bisherigen Ehepartner weiterhin als Unterhaltsschuldner zu behandeln, wenn der Unterhaltsberechtigte inzwischen eine feste soziale Bindung mit einem neuen Partner eingegangen ist. Ein geschiedener Ehemann wurde von der Pflicht zur Unterhaltszahlung an seine frühere Ehefrau freigesprochen, die eine neue Beziehung eingegangen war und im selben Haus wie ihr neuer Partner lebte.
(dpa-Meldung vom vergangenen Donnerstag)

na da lohnt es sich ja, der ex einen guten start ins neue leben zu wünschen und ihr für eine neue partnerschaft mit irgendwem die besten voraussetzungen zu schaffen. *sfg*

sag mal ferdi, ist das wirklich neu oder war das nur vorrübergehend anders? diese bestimmung kommt mir so bekannt vor

gruss
plupp

Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

Ferdi, Monday, 11.02.2002, 09:58 (vor 8701 Tagen) @ plupp

Als Antwort auf: Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von plupp am 11. Februar 2002 01:12:23:

Hallo plupp,

diese Meldung stand am Donnerstag, den 7. Februar im Bonner General-Anzeiger. Vorher war es meines Wissens so, dass die Ex neu verheiratet sein musste, damit der Unterhalt gestrichen werden konnte. Insofern ist das jetzt schon etwas Neues. Die Frage ist nur, wie die übrige Rechtsprechung (andere OLG´s) damit umgeht. Allgemeinverbindlich sind solche Urteile ja nicht, können aber als Richtschnur für andere Oberlandesgerichte in ähnlichen Fällen dienen.

Aber dazu könnte ein Jurist mehr sagen, ich bin keiner.

Gruss,
Ferdi

Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

elwu, Monday, 11.02.2002, 13:53 (vor 8701 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von Ferdi am 11. Februar 2002 07:58:23:

Aber dazu könnte ein Jurist mehr sagen, ich bin keiner.

Ich bin auch keiner, sondern habe einen ehrbaren Beruf. Aber zu dem Thema war bereits bislang die Rechtssprechung, dass nach 2-3 Jahren des Zusammenlebens von einer 'eheähnlichen Gemeinschaft' ausgegangen wird und der vermaledeite EU dann gekürzt oder gestrichen werden kann. Insofern bietet das Urteil kaum was neues. Allenfalls die Dauer des Zusammenlebens mag nun -richtigerweise- gekürzt sein. Wobei, dieses Urteil gilt nur im Bereich des OLG FFM. Andere OLGs urteilen da nach ganz anderen Überlegungen. Am schlimmsten ists unterhaltsrechtlich in Bayern, speziell in Augsburg (oh Freude, meine Scheidung läuft genau da). Etwa das unsägliche 'Hausfrauenurteil' des BGH vom Juni letzten Jahres wurde vom Familiengericht Augsburg ins Rollen gebracht...

Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt

Norbert, Tuesday, 12.02.2002, 14:19 (vor 8700 Tagen) @ plupp

Als Antwort auf: Re: Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt von plupp am 11. Februar 2002 01:12:23:

sag mal ferdi, ist das wirklich neu oder war das nur vorrübergehend anders? diese bestimmung kommt mir so bekannt vor
gruss
plupp

Nein, neu ist diese Bestimmung nicht.
Nur haben einige Gerichte daran immer höhere Ansprüche gestellt, bis dieser Sachverhalt kaum noch greifen konnte.
U.a. wohl auch der BGH.
Gruß
Norbert

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