Bei eheähnlicher Partnerschaft kein Unterhalt
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Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied unter dem AZ: 1 UF 94/01 dass eine auch nur eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner den sogenannten nachehelichen Unterhalt kosten kann. Es sei grob unbillig, den bisherigen Ehepartner weiterhin als Unterhaltsschuldner zu behandeln, wenn der Unterhaltsberechtigte inzwischen eine feste soziale Bindung mit einem neuen Partner eingegangen ist. Ein geschiedener Ehemann wurde von der Pflicht zur Unterhaltszahlung an seine frühere Ehefrau freigesprochen, die eine neue Beziehung eingegangen war und im selben Haus wie ihr neuer Partner lebte.
(dpa-Meldung vom vergangenen Donnerstag)