Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts

Maesi, Monday, 04.02.2002, 22:28 (vor 8708 Tagen)

Hallo zusammen

Am Samstag erschienen in diversen Schweizer Zeitungen Berichte ueber ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts bezueglich des Trennungsunterhalts eines alleinerziehenden Vaters an seine von ihm getrennte Ehefrau; lest einfach mal den nachstehenden Link. Offenbar aendern sich die Zeiten langsam.

Gruss

Maesi

BGE-Urteil bezueglich Trennungsunterhalt

Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts

point / Thomas , Monday, 04.02.2002, 22:48 (vor 8708 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:

Hallo zusammen
Am Samstag erschienen in diversen Schweizer Zeitungen Berichte ueber ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts bezueglich des Trennungsunterhalts eines alleinerziehenden Vaters an seine von ihm getrennte Ehefrau;

Zitat:
"Auch das Bundesgericht geht davon aus, dass diese langjährige «Haushaltehe» die Lebensweise der Frau entscheidend geprägt hat. Die bisherige Aufgabenteilung ist denn auch bei der richterlichen Regelung des Getrenntlebens zu berücksichtigen."

Da gehst Du arbeiten, die Frau gewöhnt sich an den relativ schönen Zustand zu Hause, und nach einer Trennung darfst Du die, die Du selbst an dieses Leben gewöhnt hast, ohne weitere "Gegenleistung" weiterfüttern.

Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wenn einer keine Kinder hat, muss er ja mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er freiwillig heiratet. Mein lieber Alter, was bin ich froh, dass ich Single bin.

bye
Thomas


Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts

Andreas, Tuesday, 05.02.2002, 11:49 (vor 8707 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:

Hallo,

das ist nur billig. Wenn er schon die Kinder betreut, dann hat sie die Pflicht zu arbeiten, Kindes- und Ehegattenunterhalt (an ihn) zu zahlen.

Sinn und Zweck des Ehegattenunterhalts ist es ja schließlich, dem anderen Teil zwecks Kinderbetreuung vom Erwerb freizustellen. Deshalb besteht ja auch keine Arbeitspflicht, solange ein zu betreuendes Kind unter 8 Jahren ist.

Und die wollte sich als Single einfach auf die faule Haut legen! So richtig und richtungsweisend das Urteil der übergeordneten Instanz auch ist, ärgerlich ist doch, dass sie mit ihrer Schmarotzermentalität in der ERstinstanz Erfolg hatte.

So long

Andreas

Re: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts

Jolanda, Tuesday, 05.02.2002, 18:20 (vor 8707 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Unterhaltsurteil des Schweizer Bundesgerichts von Maesi am 04. Februar 2002 20:28:51:

Hallo du

Ich habe mich auch darüber gefreut über das Urteil. Ja ich finde auch, dass es selbstverständlich ist und der Richter in erster Instanz völlig willkürlich gehandelt hat, was das oberste Bundesgericht ja so bestätigt hat.

Ich freue mich, weil das für uns in der Schweiz ein Beschluss ist, auf den sich nun andere Männer beziehen können. Es war gut, kam dieses Urteil bis vor das oberste Bundesgericht. Denn nun wurde es in den Nachrichten und Zeitungen allen bekannt gegeben.

Es hat Öffentlichkeit erreicht und das fand ich gut.

Ein lieber Gruss
Jolanda

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