Arrestiert die Arresteure!
Wie lange noch werden MÄNNER in DEUTSCHLAND aufgrund seines Geschlechts ausgebeutet und missbraucht? Schickt endlich die Frauen zu diesen Zwangsdiensten in Deutschland! Hoffentlich wird bald Deutschland vom EuGH wegen diesen massiven Menschenrechtsverletzungen, die Männern angetan wird, verurteilt!
**************************************************************************
Arrestiert die Arresteure!
Blockade des Berliner Sitzes des Bundesministeriums für Verteidigung
Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär hat heute um 10 Uhr die Einfahrt des Bundesministeriums für Verteidigung in der Berliner Staufenbergstraße blockiert. Ziel der Aktion ist es, ihre Solidarität mit dem von der Bundeswehr unrechtmäßig arrestierten Totalen Kriegsdienstverweigerer Malik Sharif öffentlich zu demonstrieren. Der 19jährige Berliner wird heute aus dem Bundeswehr-Arrest entlassen, ihm drohen jedoch weitere Disziplinararreste.
Malik Sharif wurde zum 1. November 2001 in die 8. Kompanie des Sanitätsregiments 6 einberufen. Am 3. November hat er sich bei "seiner" Einheit in Breitenburg bei Itzehoe gemeldet und seither konsequent alle Befehle verweigert. Bisher wurden gegen ihn vier Disziplinararreste mit einer Gesamtdauer von 77 Tagen vollstreckt. Einmal täglich wird ihm Ausgang in Begleitung von Wachsoldaten gewährt; Besuchszeit wird ihm lediglich eine Stunde pro Woche gestattet. Darüber hinaus stellt die Bundeswehr Strafanzeige wegen Fahnenflucht, was eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben kann.
Im Falle von Malik Sharif weicht die Bundeswehr deutlich von der üblichen Praxis ab, keinen Arrest von über 63 Tagen zu verhängen. Arrestierung soll die "Bereitschaft" fördern, die "soldatische Pflicht zu erfüllen." Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen darf eine Arrestierung eigentlich keinen Strafcharakter annehmen. Ein Ende der Disziplinarmaßnahmen wurde von Seiten der Vorgesetzten nicht in Aussicht gestellt. Daher ist davon auszugehen, dass die Bundeswehr erneut das Verbot übermäßiger Bestrafung mißachtet und ihrerseits Recht beugt, um den Willen des Kriegsdienstverweigerers zu brechen. Nach 77 Tagen Arrest ist längst deutlich geworden, dass der Wille Maliks nicht zu brechen ist. Jede erneute Arrestierung hätte ausschließlich Strafcharakter.
Wir fordern die sofortige Entlassung von Malik Sharif aus dem Arrest und aus der Bundeswehr. Die brachiale Durchsetzung eines absoluten Machtanspruchs gegenüber konsequenten Kriegsdienstverweigerern mittels Arrestierung ist rechtswidrig.
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Arrestiert die Arresteure! von Joachim am 30. Januar 2002 22:24:10:
Wie gehe ich gegen diese Menschenverachter in Deutschland vor?
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Joachim am 30. Januar 2002 23:09:53:
Amnesty International ist für solche Sachen wohl nicht zuständig.
Wenn Du etwas gegen die einseitige Wehrpflicht für Männer unternehmen
willst, geht das wohl nur auf dem Gerichtsweg (über eine Verfassungs-
beschwerde bzw. über den Europäischen Gerichtshof).
Gruß, Jörg
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Joachim am 30. Januar 2002 23:09:53:
Erstens mal handelt es sich bei der Dienstpflicht nicht um eine Menschenrechtsverletzung. Und wenn dieser 19-jährige Berliner so dumm ist, nicht zu verweigern, dann tut er mir nicht leid. Die Totalverweigerung ist nun einmal strafbar. Nun stellt euch mal vor, was wäre, wenn wir keine Zivis mehr hätten. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime wären nicht mehr funkionsfähig, da die Pflegekräfte fehlen würden. Ich bin für diese sozialen Dienste. Wem schadet es denn, 12 Monate im Krankenhaus zu arbeiten?
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr.D am 31. Januar 2002 13:39:30:
Aber hallo!
Erstens mal handelt es sich bei der Dienstpflicht nicht um eine Menschenrechtsverletzung.
Doch, weil sie derzeit nur fuer ein Geschlecht gilt. Dienstpflicht fuer alle waere ok!
Die Totalverweigerung ist nun einmal strafbar.
Aber widerspricht dem Grundgesetz! Und ist aus oben angefuehrtem Grund auch eine Menschenrechtsverletzung. Dasselbe gilt IMHO auch fuer den Exhibitionistenparagraf, der hat auch fuer alle zu gelten, daher ist der auch illegal. Wir muessen uns in Deutschland mal abgewoehnen, dass alles, was von Parlamentariern gesetzesmaessig verbrochen wird, so eine Art ehernes Naturgesetz darstellt, das eine absolute Gueltigkeit hat, wie etwas das Ohmsche Gesetz oder die Keplerschen Gesetze. Die, die da in den Parlamenten sitzen, haben die Weisheit mit Schaumloeffeln gegessen, sonst waeren sie gutverdienende Fachleute oder erfolgreiche Unternehmer.
Ich bin für diese sozialen Dienste. Wem schadet es denn, 12 Monate im Krankenhaus zu arbeiten?
Ist ja durchaus diskussionswuerdig, dann aber bitte fuer alle! Nur darum gehts doch! Ausserdem braucht man fuer die Taetigkeit in einem Krankenhaus bestimmt Spezialkenntnisse, diese Taetigkeiten sind bestimmt nicht fuer jeden geeignet. Es muesste den Dienstpflichtigen beiderlei Geschlechts dann die Wahl gelassen werden, in welcher Form sie ihren sozialen Dienst erbringen.
Gruss,
Ferdi
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr.D am 31. Januar 2002 13:39:30:
Erstens mal handelt es sich bei der Dienstpflicht nicht um eine Menschenrechtsverletzung. Und wenn dieser 19-jährige Berliner so dumm ist, nicht zu verweigern, dann tut er mir nicht leid. Die Totalverweigerung ist nun einmal strafbar. Nun stellt euch mal vor, was wäre, wenn wir keine Zivis mehr hätten. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime wären nicht mehr funkionsfähig, da die Pflegekräfte fehlen würden. Ich bin für diese sozialen Dienste. Wem schadet es denn, 12 Monate im Krankenhaus zu arbeiten?
Das schadet vor allem den tausenden von Frauen, die 12 Monate ihres Lebens Zwangsdienst leisten müssen. Oder waren`s nur hundert? Zehn? KEINE?
Max
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Jörg am 30. Januar 2002 23:46:47:
Amnesty International ist für solche Sachen wohl nicht zuständig.
Warum?
Wenn Du etwas gegen die einseitige Wehrpflicht für Männer unternehmen
willst, geht das wohl nur auf dem Gerichtsweg (über eine Verfassungs-
beschwerde bzw. über den Europäischen Gerichtshof).
Wenn erst der EuGH über das Unrecht in Deutschland eine Rechtsprechung fällen muss, obwohl es eindeutig in der BRD im Artikel3 GG (Gleichsstellung und Diskriminierungsverbot) verankert ist, dass niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf, dann werde ich lebenslänglich die dafür verantwortlichen Parteien nicht mehr wählen! Artikel12a ist absolut MÄNNERFEINDLICH und MÄNNERDISKRIMINIEREND gestaltet und verstößt klar gegen den Artikel3 GG!
Exhibitionistenparagraf
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Ferdi am 31. Januar 2002 14:37:08:
Hallo Ferdi,
du schreibst:
Dasselbe gilt IMHO auch fuer den Exhibitionistenparagraf, der hat auch fuer alle zu gelten, daher ist der auch illegal.
Können nur Männer Exhibitionisten sein nach dem Gesetz? Das war mir neu. Ist das wirklich so? Mir fehlen die Worte ...
Gruß,
Peter
Re: Exhibitionistenparagraf
Als Antwort auf: Exhibitionistenparagraf von Peter am 31. Januar 2002 18:37:43:
Können nur Männer Exhibitionisten sein nach dem Gesetz? Das war mir neu. Ist das wirklich so? Mir fehlen die Worte ...
Gruß,
Peter
Nicht nur das. Bis 1997 konnten Männer juristisch gesehen überhaupt nicht vergewaltigt werden. Der entsprechende Paragraph war ausschliesslich für Frauen als Opfer formuliert.
bye
Thomas
Zwangsdienst
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr.D am 31. Januar 2002 13:39:30:
Hallo Mr.D,
du schreibst:
Und wenn dieser 19-jährige Berliner so dumm ist, nicht zu verweigern, dann tut er mir nicht leid. Die Totalverweigerung ist nun einmal strafbar.
Homosexualität zwischen Männern war auch einmal strafbar. Das wurde dann geändert, auch unter dem Druck der Tatsachen. Wenn viele Männer totalverweigerten, würde das Gesetz auch geändert, vor allem, weil heute keine akute äußere Bedrohung vorliegt.
Nun stellt euch mal vor, was wäre, wenn wir keine Zivis mehr hätten. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime wären nicht mehr funkionsfähig, da die Pflegekräfte fehlen würden.
Dann muss man richtige Pflegekräfte bezahlen. Darauf läuft es doch hinaus - der Zwangsdienst als Kostensenkung. Zwangsarbeit scheint auf den ersten Blick billiger, aber Wirtschaftswissenschaftler (Keynes etc.) haben gezeigt, dass sie viel uneffektiver ist und auf lange Sicht teurer.
Wem schadet es denn, 12 Monate im Krankenhaus zu arbeiten?
Niemandem, der es freiwillig tut, als Vorbereitung auf einen medizinischen Beruf oder einfach als Lebenserfahrung. Zivildienstleistende werden, soweit ich weiß, nicht gegen ihren Willen in der Pflege eingesetzt, da könnten sie zuviel kaputt machen.
Gruß,
Peter
(der leider damals nicht im Krankenhaus arbeitete sondern in der Kaserne gammelte)
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr.D am 31. Januar 2002 13:39:30:
Dienstpflicht für nur ein Geschlecht? Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? Wenn man von Dienstpflicht spricht, dann bitte für beide Geschlechter! Es kann nicht mehr länger geduldet werden, dass nur Männern in Deutschland die Pflichten auferlegt werden, während Frauen die volle Narrenfreiheit und Rechte besitzen!
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Max am 31. Januar 2002 15:31:36:
Das schadet vor allem den tausenden von Frauen, die 12 Monate ihres Lebens Zwangsdienst leisten müssen. Oder waren`s nur hundert? Zehn? KEINE?
Kann man so direkt nicht sagen.
Bis vor wenigen Jahren mussten Frauen die Krankenschwestern werden wollte, so ein Jahr nachweisen.
Männer die Krankenpfleger werden wollten nicht.
Im Zuge der Gleichberechtigung ist das aber abgeschafft worden; und so sollte es auch mit dem Wehrdienst sein.
Gruß, Christiane
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Joachim am 31. Januar 2002 19:28:15:
Werte es mal so:
Du als Mann hast die Chance zu sozialem Engagement. Ist das so schlimm?
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr D am 01. Februar 2002 17:56:36:
Du als Mann hast die Chance zu sozialem Engagement. Ist das so schlimm?
Genau! Und natürlich dürfen wieder nur diese Männer, nicht aber die Frauen das tolle Erlebnis haben, zum Dienst gezwungen zu werden.
Wann hören diese andauernden Benachteiligungen der Frau eigentlich endlich mal auf?

bye
Thomas
Art. 12a GG ist verfassungswidrig!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von point / Thomas am 01. Februar 2002 18:16:26:
Der Artikel 12a Grundgesetz benachteiligt Männer und ist somit verfassungswidrig! Ob die Juristen in Brüssel oder (wohl eher) Karlsruhe darauf kommen werden?
Die Diskriminierung der Männer hat jedenfalls seinen Niederschlag im Grundgesetz gefunden. Dazu noch mit Billigung der meisten Menschen in unserem Lande.
Es wird Zeit zu handeln!
Grüße an alle,
Samariter
Re: Art. 12a GG ist verfassungswidrig!
Als Antwort auf: Art. 12a GG ist verfassungswidrig! von Samariter am 03. Februar 2002 02:31:51:
Sag mal, nennst Du Dich Samariter, weil Du anderen helfen willst?
Hast du ne Macke? geh mal zum Arzt! n/t
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Mr D am 01. Februar 2002 17:56:36:
Du als Mann hast die Chance zu sozialem Engagement. Ist das so schlimm?
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Christiane am 01. Februar 2002 13:29:15:
>Das schadet vor allem den tausenden von Frauen, die 12 Monate ihres Lebens Zwangsdienst leisten müssen. Oder waren`s nur hundert? Zehn? KEINE?
Kann man so direkt nicht sagen.
Bis vor wenigen Jahren mussten Frauen die Krankenschwestern werden wollte, so ein Jahr nachweisen.
Männer die Krankenpfleger werden wollten nicht.
Im Zuge der Gleichberechtigung ist das aber abgeschafft worden; und so sollte es auch mit dem Wehrdienst sein.
Gruß, Christiane
sorry, Christiane. Du scheinst mich mißverstanden zu haben. Ich bin wirklich der Meinung, daß Frauen NOCH NIE und keine EINZIGE JEMALS Zwangsdienste in Friedenszeiten hat leisten müssen. Das war eine rhetorische Frage. Übrigens: Sogar, wenn das mit den Krankenschwestern so stimmen sollte: Nicht ALLE Frauen wollen Krankenschwestern werden, ALLE jungen Männer müssen aber zu Bundeswehr oder Zivildienst. Allein daraus ergibt sich, daß meine Frage nur rhetorisch gemeint gewesen sein kann.
Gruß, Max
Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig
Als Antwort auf: Art. 12a GG ist verfassungswidrig! von Samariter am 03. Februar 2002 02:31:51:
Hallo Samariter,
wenn etwas im Grundgesetz steht, dann ist es deutsche Verfassung und kann demnach nicht verfassungswidrig sein. Es ist höchstens so, dass die deutsche Verfassung manchmal gegen europäische Verfassung verstößt und deswegen abgeändert werden muss.
Gruß,
Peter
Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig
Als Antwort auf: Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig von Peter am 03. Februar 2002 20:59:49:
Hallo Samariter,
wenn etwas im Grundgesetz steht, dann ist es deutsche Verfassung und kann demnach nicht verfassungswidrig sein. Es ist höchstens so, dass die deutsche Verfassung manchmal gegen europäische Verfassung verstößt und deswegen abgeändert werden muss.
Gruß,
Peter
Ja, stimmt schon.
Aber auch Verfassungen können menschenrechtswidrig sein.
Beispiele dafür gibt es genug.
So ist auch wohl gemeint.
Gruß
Norbert
Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig
Als Antwort auf: Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig von Norbert am 04. Februar 2002 09:30:22:
Hi,
Art. 3 und Art. 12 sind also demnach beide Bestandteil der Verfassung, nur, sie widersprechen sich. Die Anhänger des 12 sagen, er hat Vorrang vor Art. 3, die anderen sagen, nein, Art 3 geht vor Art 12. Schizophren das ganze! Ja, wat denn nu?
Gruss,
Ferdi
Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig
Als Antwort auf: Re: Das Grundgesetz ist verfassungswidrig von Ferdi am 04. Februar 2002 13:02:11:
Hi,
Art. 3 und Art. 12 sind also demnach beide Bestandteil der Verfassung, nur, sie widersprechen sich. Die Anhänger des 12 sagen, er hat Vorrang vor Art. 3, die anderen sagen, nein, Art 3 geht vor Art 12. Schizophren das ganze! Ja, wat denn nu?
Gruss,
Ferdi
Hi Ferdi
Eine Verfassung kann schon einmal in sich unlogisch sein.
Das Grundgesetz macht da keine Ausnahme.
M.E. ist die Frage aber nicht die, ob es verfassungsgemäß ist, sondern die Frage nach den Menschenrechten.
Es gibt bei den Menschenrechten eben keine Pflicht sich als Soldat auszubilden zu lassen. Es ist eine Pflicht, die sich aus der damaligen Zeit erklären läßt. Der kalte Krieg läßt grüßen.
Artikel 12 GG ist somit ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Nur sind diese nicht so leicht einzuklagen.
Ob da die europäischen Gesetze helfen ist eher fraglich, da auch hier die Vorstellungen aus dem kalten Krieg vorhanden sind.
Gruß
Norbert
Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten!
Als Antwort auf: Re: Ich will Amnesty International gegen Deutschland einschalten! von Joachim am 31. Januar 2002 19:28:15:
Recht so!Frauen und die Politiker scheinen von Gleichberechtigung nicht viel zu verstehen,nur so viel ,Gleichberechtigung scheint für sie zu bedeuten,dass Frauen gleich berechtigt sind und keine Pflichten haben.
Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut
Als Antwort auf: Exhibitionistenparagraf von Peter am 31. Januar 2002 18:37:43:
Hallo Ferdi,
du schreibst:
Dasselbe gilt IMHO auch fuer den Exhibitionistenparagraf, der hat auch fuer alle zu gelten, daher ist der auch illegal.
Können nur Männer Exhibitionisten sein nach dem Gesetz? Das war mir neu. Ist das wirklich so? Mir fehlen die Worte ...
Gruß,
Peter
[link=http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html" target="dejure]§ 183 StGB - Exhibitionistische Handlungen[/link]
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
gruss
plupp
Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut
Als Antwort auf: Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut von plupp am 08. Februar 2002 17:56:42:
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte mensch glatt darüber lachen. Schau Dich doch mal im www nach Outdoorpics um. Wenn sieht mensch denn da leicht bekleidet durch Fußgängerzonen flanieren um sich ablichten zu lassen? Die Männer dürften dabei eher hinter der Kamera stehen. Ich für meinen Teil würde diesen § generell abschaffen und nackelige Männeckens find ich viel leckerer
)))
X.
****Die größte Umweltverschmutzung entsteht durch negative Gedanken****
Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut
Als Antwort auf: Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut von Xanthippe am 08. Februar 2002 18:00:31:
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte mensch glatt darüber lachen. Schau Dich doch mal im www nach Outdoorpics um. Wenn sieht mensch denn da leicht bekleidet durch Fußgängerzonen flanieren um sich ablichten zu lassen? Die Männer dürften dabei eher hinter der Kamera stehen. Ich für meinen Teil würde diesen § generell abschaffen und nackelige Männeckens find ich viel leckerer
)))
naja, ne nackte kann ja auch ganz lecker sein, aber nackig rumlaufen ist ja noch kein exhibitionismus. maximal erregung öffentlichen ärgernisses. exhibitionismus ist zum beispiel nen strip auf offener strasse oder wenn frau an sich rumfummelt, jemanden vielleicht sogar gezielt damit bedrängt (aggressiver exhibitionismus). hinzu kommt, dass exhibitionismus oft auch ausdruck einer krankheit ist. krankheiten zu bestrafen find ich blödsinn, aber wenn dann nicht so einseitig.
also wenn du mal nen nackten mann in aller öffentlichkeit sehen willst, dann komm mal nach frankfurt. da ist einer, der hat gerichtlich durchgesetzt, dass er das darf. (übrigens auch im winter, was ich bei den temperaturen hier manchmal recht erstaunlich finde)
öffentlich nackig ausziehen dürfte er sich aber auch nicht. er muss schon nackig aus der wohnung rausgekommen sein.
X.
****Die größte Umweltverschmutzung entsteht durch negative Gedanken****
*gg* guter spruch
<))°>
Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut
Als Antwort auf: Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut von plupp am 09. Februar 2002 04:45:13:
Hi guten Morgen,
also wenn du mal nen nackten mann in aller öffentlichkeit sehen willst, dann komm mal nach frankfurt. da ist einer, der hat gerichtlich durchgesetzt, dass er das darf. (übrigens auch im winter, was ich bei den temperaturen hier manchmal recht erstaunlich finde)
[quote]öffentlich nackig ausziehen dürfte er sich aber auch nicht. er muss schon nackig aus der wohnung rausgekommen sein.[/quote]
Also das habe ich auch noch nicht gewusst. Ich glaube hinter die Logik von Juristen werde ich niemals kommen, ich glaube, die haben überhaupt keine. Manche Gesetze, wie zum Beispiel diese Exhi-Paragraf, aber auch summa summarum die ganzen Scheidungsgesetze, kommen mir so vor, als ob jemand vorher im Kaffeesatz gelesen hat. Ich schlage vor, ins Juristenstudium das Fach Astrologie aufzunehmen, die haben mehr Logik und gesunden Menschenverstand als Juristen.
Gruss,
Ferdi
Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut
Als Antwort auf: Re: Exhibitionistenparagraf - wortlaut von Ferdi am 09. Februar 2002 08:48:45:
Hi guten Morgen,
also wenn du mal nen nackten mann in aller öffentlichkeit sehen willst, dann komm mal nach frankfurt. da ist einer, der hat gerichtlich durchgesetzt, dass er das darf. (übrigens auch im winter, was ich bei den temperaturen hier manchmal recht erstaunlich finde)
öffentlich nackig ausziehen dürfte er sich aber auch nicht. er muss schon nackig aus der wohnung rausgekommen sein.[/i]
Also das habe ich auch noch nicht gewusst. Ich glaube hinter die Logik von Juristen werde ich niemals kommen, ich glaube, die haben überhaupt keine. Manche Gesetze, wie zum Beispiel diese Exhi-Paragraf, aber auch summa summarum die ganzen Scheidungsgesetze, kommen mir so vor, als ob jemand vorher im Kaffeesatz gelesen hat. Ich schlage vor, ins Juristenstudium das Fach Astrologie aufzunehmen, die haben mehr Logik und gesunden Menschenverstand als Juristen.
Gruss,
Ferdi
naja, das hat dann weniger mit juristen zu tun, die wollten den ja nicht einknasten. nee, die wollten ihn in die psychiatrie stecken. durchsetzen musste er viel mehr, dass er nicht spinnt, sondern das seinen grund in seiner weltanschauung, seinem lebensstil hat. *gg*
gruss
plupp