Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG

Mr. D, Friday, 25.01.2002, 16:19 (vor 8718 Tagen)

Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Nun meine Frage: Verstößt die Wehrpflicht nicht hiergegen?

Re: Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG

Joachim, Friday, 25.01.2002, 17:04 (vor 8718 Tagen) @ Mr. D

Als Antwort auf: Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG von Mr. D am 25. Januar 2002 14:19:50:

Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Nun meine Frage: Verstößt die Wehrpflicht nicht hiergegen?

Meiner Meinung nach, ist das eine klare Verletzung und ein Verstoß des Artikel3 GrundGesetz, weil nur Männer aufgrund seines Geschlechts zu diesen Zwangsdiensten gezwungen werden und Artikel3 GG hat auch Verfassungsrang! Artikel12a GG hat zwar auch Verfassungsrang, ist aber absolut männerfeindlich und männerdiskriminierend gestaltet so lange Frauen nicht zu diesen Zwangsdiensten gezwungen werden und somit eindeutig der Artikel3 GG in jeder Hinsicht aufs schwerste verletzt wird! Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft z.Z. ein Verfahren gegen die einseitige menschenverachtende MÄNNERWEHRPFLICHT!

"lex specialis"

Rüdiger, Friday, 25.01.2002, 19:42 (vor 8718 Tagen) @ Mr. D

Als Antwort auf: Art. 3, Abs. 2 Satz 2 GG von Mr. D am 25. Januar 2002 14:19:50:

Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Nun meine Frage: Verstößt die Wehrpflicht nicht hiergegen?

Ich hab mich von einem Juristen belehren lassen, daß bei Art. 12 a GG (Wehrpflicht) eine sogenannte "lex specialis" vorliegt. Was der Gesetzgeber wolle, könne man nie aus nur aus nur EINEM Paragraphen ersehen, sondern immer nur aus dem Zusammenspiel mehrerer Paragraphen. Beispiel: Mord wird mit lebenslänglich bestraft - aber wenn es im Affekt geschah oder unabsichtlich oder auf Verlangen etc., dann liegt eben nicht Mord vor, sondern Totschlag oder Tötung auf Verlangen usw. usf.

Noch'n Beispiel: Im Handelsgesetzbuch ist das Verbot von Kartellen und Preisabsprachen verankert; gleich danach aber steht (noch) die Ausnahme: die Ladenpreisbindung im Buchhandel. Daraus folgt, daß der Gesetzgeber diesen besonderen Bereich besonders (und anders) geregelt sehen will.

Und so ist es auch mit der Wehrpflicht. Männer dürfen nicht benachteiligt werden, aber im speziellen Bereich des Wehrdienstes eben doch, der wird durch diese "Spezialregelung" aus der allgemeinen Bestimmung herausgelöst und anders behandelt. - Das ändert aber m. E. nichts daran, daß die Wehrpflicht nur für Männer, ja besser noch die Wehrpflicht insgesamt auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

Gruß, Rüdiger

Nachtrag

Rüdiger, Friday, 25.01.2002, 20:19 (vor 8718 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: von Rüdiger am 25. Januar 2002 17:42:11:

Es gibt wahrscheinlich noch einen Grund, weshalb (heute) die Wehrpflicht verfassungswidrig ist: Weil sie der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht entspricht. Ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen läßt sich nur mit einer ebenso schwerwiegenden Bedrohung der äußeren Freiheit Deutschlands rechtfertigen. Diese ist seit 1990 aber nicht mehr gegeben - also ist die Wehrpflicht eigentlich nicht mehr gerechtfertigt. Holland und Frankreich haben sie ja auch schon abgeschafft, und England und die USA (ausgerechnet diese Länder, die bei Konflikten meist die ersten an der Spritze sind) haben sie schon seit ewigen Zeiten nicht mehr ....

Gruß, Rüdiger

Re: Nachtrag

Ferdi, Friday, 25.01.2002, 21:36 (vor 8718 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Nachtrag von Rüdiger am 25. Januar 2002 18:19:19:

Ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen läßt sich nur mit einer ebenso schwerwiegenden Bedrohung der äußeren Freiheit Deutschlands rechtfertigen. Diese ist seit 1990 aber nicht mehr gegeben - also ist die Wehrpflicht eigentlich nicht mehr gerechtfertigt.

Hallo Rüdiger und Ihr alle,

eine von den männerfeindlichen Frauen - ich weiss leider nicht mehr wer - in der Regierung hat mal gesagt: "Die Männerwehrpflicht ist die Kompensation dafür, dass Frauen so lange und so sehr benachteiligt sind/waren". Oder so ähnlich. Und eine andere sprach von "positiver Diskriminierung". Ein Verfahren beim EuGH für Menschenrechte ist anhängig, hoffentlich ergeht da bald mal ein Urteil, damit wir endlich Klarheit bekommen.

Ich bin auch dagegen, dass sich Frauen in der Regierung als Machthaberinnen über das Schicksal von Männern aufschwingen und gönnerhaft darüber entscheiden, ob sich deutsche Männer in Afghanistan die Birne abknallen lassen dürfen oder nicht. Wie das in den vergangenen Wochen in Fernsehübertragungen aus Berlin zu sehen war.

Ach ja, wurde die Bundeswehr nicht mal zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen?

Gruss,
Ferdi

Re: Nachtrag

trisch, Saturday, 26.01.2002, 00:14 (vor 8718 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Nachtrag von Ferdi am 25. Januar 2002 19:36:28:

Hallo Ferdi,

Ich bin auch dagegen, dass sich Frauen in der Regierung als Machthaberinnen über das Schicksal von Männern aufschwingen

Okay, ich hab deine Aussage ein bisschen gekürzt. Ich denke aber, dass generell auch Männer in der Regierung als Machthaber über das Schicksal von Frauen entscheiden. (Bei den allermeisten Sachverhalten sind ja Gott sei Dank beide Geschlechter betroffen.) So drängte sich mir bei deinem Satz das Bild auf, dass Frauen und Männer je nach Sachfrage im Bundestag herausgebeten werden, da sie ja nicht über das andere Geschlecht Macht ausüben sollten. Vielleicht zeigt das auf, woran es hier manchmal hakt. Pratikable Lösungen zur Gleichstellung (ja und Gleichverpflichtung) der Geschlechter sind meiner Meinung nach nur in der Zusammenarbeit beider Geschlechter zu finden nicht in einer Abgrenzung.

Gruß trisch

Re: Nachtrag

Ferdi, Saturday, 26.01.2002, 01:02 (vor 8718 Tagen) @ trisch

Als Antwort auf: Re: Nachtrag von trisch am 25. Januar 2002 22:14:15:

Hallo trisch,

Vielleicht zeigt das auf, woran es hier manchmal hakt. Pratikable Lösungen zur Gleichstellung (ja und Gleichverpflichtung) der Geschlechter sind meiner Meinung nach nur in der Zusammenarbeit beider Geschlechter zu finden nicht in einer Abgrenzung.

Wäre schön, wenn das funktionieren würde. Aber es gelingt ja nicht einmal, Anlaufstellen für Männer, die von ihren Frauen geschlagen wurden, aufzubauen, während Millionen Euro nur für dubiose Frauenprojekte zum Fenster herausgeschmissen werden, wobei der Staat über ein immer grösseres Defizit jammert.

Solange es die sexistische, menschenrechtsverachtende und grundgesetzverletzende Männerwehrpflicht gibt, die von Polit-Frauen auch noch gerechtfertigt wird, kann es keine echte Zusammenarbeit geben. Wir sind bald das einzige Land in der Europäischen Union, das noch an der Dienstversklavung der Männer festhält, weil sture Feministinnen sie als Kompensation für eine angebliche Benachteiligung von Frauen wollen und die Männer in der Politik vor lauter Angst, "frauenfeindlich" zu sein, alles abnicken. Es wundert mich nicht, dass die Anzahl der Wehrdienstverweigerer astronomische Höhen erreicht. Die wissen nicht, warum sie diese Gender-Apartheid auch noch mit ihrem Leben verteidigen sollen. Die haben verstanden!

In diesem Klima bleibt einem als freier Single-Mann nur eines: sich in seine Burg zurückzuziehen, die Zugbrücke um den Wassergraben hochzuziehen und darauf zu hoffen, dass im September der ganze Spuk vorbei ist. Schlimmer kann es ja eh nicht kommen.

Ich erkenne an, dass Du das Wort Gleichverpflichtung wenigstens aussprichst (bzw. schreibst). Es wird immer gesagt, und das mag auch stimmen, dass die meisten Frauen mit der Benachteiligung der Männer durch den politischen Feminismus nicht einverstanden sind. Diese Frauen können was dagegen tun: sie können den rot-lila Spuk im September mit ihren Stimmen wegwählen! Wenn der beseitigt ist, könnte ich mir vorstellen, dass der Graben zwischen den Geschlechtern sich nicht noch in einen Ozean verwandelt, sondern sich wieder schliesst. Zu wünschen wäre es.

Gruss,
Ferdi

Re:

plupp, Saturday, 26.01.2002, 11:10 (vor 8717 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: von Rüdiger am 25. Januar 2002 17:42:11:

Und so ist es auch mit der Wehrpflicht. Männer dürfen nicht benachteiligt werden, aber im speziellen Bereich des Wehrdienstes eben doch, der wird durch diese "Spezialregelung" aus der allgemeinen Bestimmung herausgelöst und anders behandelt.

das da ein sonderweg gegangen wird, bezweifelt hier keiner. das brauchst du nicht zu erklären. was meinst du denn über was wir uns dabei aufregen?

richtig, über diese sexistische sonderregelung.

Re: Nachtrag

plupp, Saturday, 26.01.2002, 11:20 (vor 8717 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Nachtrag von Ferdi am 25. Januar 2002 19:36:28:

Ein so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen läßt sich nur mit einer ebenso schwerwiegenden Bedrohung der äußeren Freiheit Deutschlands rechtfertigen. Diese ist seit 1990 aber nicht mehr gegeben - also ist die Wehrpflicht eigentlich nicht mehr gerechtfertigt.
Hallo Rüdiger und Ihr alle,
eine von den männerfeindlichen Frauen - ich weiss leider nicht mehr wer - in der Regierung hat mal gesagt: "Die Männerwehrpflicht ist die Kompensation dafür, dass Frauen so lange und so sehr benachteiligt sind/waren". Oder so ähnlich. Und eine andere sprach von "positiver Diskriminierung". Ein Verfahren beim EuGH für Menschenrechte ist anhängig, hoffentlich ergeht da bald mal ein Urteil, damit wir endlich Klarheit bekommen.
Ich bin auch dagegen, dass sich Frauen in der Regierung als Machthaberinnen über das Schicksal von Männern aufschwingen und gönnerhaft darüber entscheiden, ob sich deutsche Männer in Afghanistan die Birne abknallen lassen dürfen oder nicht. Wie das in den vergangenen Wochen in Fernsehübertragungen aus Berlin zu sehen war.
Ach ja, wurde die Bundeswehr nicht mal zur Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen?
Gruss,
Ferdi

nein, zur verteidigung deutschlands gab es die nato und die besatzungsmächte. die bundeswehr wurde als vergeltungsarmee geschaffen. sich selbst zu verteidigen war deutschland damals sogar verboten.

erkennbar ist das auch heute teilweise noch an einigen alten gerätschaften, bzw deren neuandichtung des verwendungszweckes und an den manövern, die geübt wurden. die alten rakentenboote der flotte waren/sind zum beispiel gar nicht darauf ausgelegt von einem einsatz zurückzukehren oder verteidigungsfähig zu sein, sondern lediglich hinzukönnen und die dinger abzufeuern.

bei den szenarien, die man sich damals bei einem kriegsfall ausmalte, wäre sowieso kein land mehr dagewesen, wohin sie hätten zurückkehren können. nur noch ein grosses loch. lake russia, ehemals BRD und lake USA, ehemals DDR.

plupp

Re: Nachtrag

plupp, Saturday, 26.01.2002, 11:23 (vor 8717 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Nachtrag von Ferdi am 25. Januar 2002 23:02:42:

Ich erkenne an, dass Du das Wort Gleichverpflichtung wenigstens aussprichst (bzw. schreibst).

och von trisch kenne ich das auch gar nicht anders :-)

gruss
plupp

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