Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte
Die Männer-Frage steht in einem größeren Zusammenhang:
a) Sie steht im Zusammenhang mit der Freiheit des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat.
b) Sie steht im Zusammenhang mit dem grundlegenden Prinzip der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.
Es geht um grundlegende Bürgerrechte. Es handelt sich letztendlich um Grundprinzipien von Demokratie und Freiheit.
zu a), der FREIHEIT:
Der Staat hat sich nicht einzumischen in die private Beziehung, die Männer und Frauen miteinander pflegen. Die Gestaltung dieser Beziehung liegt in der persönlichen Freiheit des einzelnen Mannes und der einzelnen Frau. Sie haben das unveräußerliche Menschenrecht, ihr Verhältnis zueinander ohne Einmischung des Staates zu gestalten.
Der Staat hat uns diese Freiheit zu garantierten, dies zu leisten, ist sogar die ureigenste Aufgabe des modernen Staates.
Der Staat garantiert uns z.B. die Nichteinmischung der Kirche in die private Gestaltung unseres Lebens. Zwar kann die katholische Kirche Enzyklika über Positionen beim Geschlechtsverkehr herausgeben, sie hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, der Staat garantiert dem Einzelnen jedoch, daß die Kirche keine Durchsetzungsmacht für diese ihre Vorstellungen hat. Ob wir auf die Meinungsäußerungen der katholischen Kirche hören oder nicht, ist unsere persönliche, private Angelegenheit.
Der Staat hat auch selbst nicht das Recht, sich in Privatangelegenheiten der Bürger einzumischen, so wie die Kirche oder irgendeine andere Institution nicht das Recht dazu hat. So besitzt der Staat z.B. kein Recht, ein bestimmtes Geschlechter-Rollenmodell des Zusammenlebens zu fördern, zu propagieren und andere Rollenmodelle zu bestrafen oder zu diskriminieren. Wie die einzelnen Frauen und Männer ihre Beziehungen organisieren, ist allein deren freie Entscheidung. Sie können tun und lassen, was sie wollen, so lange sie nicht die Freiheit eines anderen bedrohen. Es ist meine eigene Entscheidung, ob ich Single, verheiratet, geschieden, wiederverheiratet, in wilder Ehe, hetero- oder homosexuell, in eingetragener Partnerschaft, als Familienernährer, als Hausfrau, Hausmann oder was auch immer leben will.
Wenn der Staat sich da einmischt, verstößt er gegen das Prinzip der Freiheit der privaten Lebens-Gestaltung des Einzelnen.
Sobald der Staat eine Politik betreibt, die durch eine einseitige Ideologie, sei es Religion, Feminismus oder sonst irgendwas, beherrscht ist, sobald der Staat nicht mehr alle Lebensformen GLEICH behandelt, mißbraucht er seine Macht und untergräbt damit ein Stück seiner eigenen Legitimität. Diese Legitimität beruht auf dem demokratischen Minimalkonsens ALLER Bürger. Und diesen Minimalkonsens kündigt der Staat auf, wenn er das Prinzip der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.
b), die Gleichheit:
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Und das ist gut so...
Niemand darf bevorzugt werden. Das steht klipp und klar so im Grundgesetz. Da gibt es keinen, aber auch nicht den geringsten Raum für irgendwelche Sonderrechte oder Priviligien, für irgendwelche Sonderbenachteiligungen oder Diskriminierungen.
Ohne dieses Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz ist keine Freiheit möglich, denn:
Wenn der eine Bürger vor dem Gesetz bevorzugt und der andere Bürger vor dem Gesetz benachteiligt wird, hat derjenige, der bevorzugt wird, mehr Freiheit als derjenige, der benachteiligt wird. Umgekehrt gesehen: Derjenige, der benachteiligt wird, hat weniger Freiheit als derjenige, der bevorzugt wird, und dadurch wird er unfrei. Freiheit hat also die Gleichheit vor dem Gesetz zu Voraussetzung. Oder, umgekehrt gesehen: Gleichheit vor dem Gesetz ist die Grundlage für die Freiheit des Einzelnen.
Sobald der Staat Unterschiede, z.B. zwischen Männern und Frauen macht, wenn er sie vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt, ist dies ein Anschlag auf die Freiheit:
Beispiel: Die allgemeine Wehrpflicht: Dadurch, daß NUR Männer der Wehrpflicht unterliegen, und das bedeutet konkret eine Bedrohung mit 5 Jahren Gefängnis im Falle der Totalverweigerung von Wehr- UND Zivil-Dienst, dadurch also, daß die Geschlechter vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt werden, daß also eine verfassungwidrige Bevorzugung und Benachteiligung stattfindet, wird die Freiheit von Männern unzulässig eingeschränkt. Man erkennt ganz deutlich, daß die Un-GLEICHHEIT zu einer Un-FREIHEIT führt. Freiheit und Gleichheit bedingen also einander, es ist nicht möglich, einseitig Freiheit ODER Gleichheit schwerer zu gewichten.
Resümée:
Die Rechte der Männer in der Gesellschaft sind keine Partikular-Interessen, sie sind nicht das Thema einer besonderen Gruppe innerhalb der Gesellschaft, sondern sie betreffen die Gesellschaft als ganzes und sie stehen mit den freiheitlich-demokratischen Grundlagen des gesamten Staates im Zusammenhang. Es handelt sich bei den Rechten der Männer um grundlegende Bürgerrechte.
Re: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte
Als Antwort auf: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte von Kalle am 16. Januar 2002 08:13:20:
Die Rechte der Männer in der Gesellschaft sind keine Partikular-Interessen, sie sind nicht das Thema einer besonderen Gruppe innerhalb der Gesellschaft, sondern sie betreffen die Gesellschaft als ganzes und sie stehen mit den freiheitlich-demokratischen Grundlagen des gesamten Staates im Zusammenhang. Es handelt sich bei den Rechten der Männer um grundlegende Bürgerrechte.
Niemand darf bevorzugt werden. Das steht klipp und klar so im Grundgesetz. Da gibt es keinen, aber auch nicht den geringsten Raum für irgendwelche Sonderrechte oder Priviligien, für irgendwelche Sonderbenachteiligungen oder Diskriminierungen.
Klasse formuliert. Das Grundgesetz steht also auf dem Papier, aber so lange eine Regierung, auch wenn sie auf demokratische Weise gewählt wurde, oder deren Mitglieder dieses Grundgesetz einfach ignorieren dürfen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu können, ist dieses Grundgesetz leider auch nur soviel wert wie das Papier, auf dem es steht.
Jetzt wird jemand sagen: Klag doch Deine Grundrechte ein! Sicher, kann ich. Aber was passiert dann? Es dauert Jahre, bis ein Urteil ergeht. Und dann kann es passieren, dass das feministisch durchseuchte oberste Gericht die Klage garnicht annimmt (Verweigerung des rechtlichen Gehörs). Erst der EuGH lässt einen schwachen Hoffnungsschimmer aufkommen, dass sich vielleicht was in Richtung gleiche Rechte für alle ändert. Dann müssten die damit verbundenen Geldstrafen aber so schmerzhaft hoch ausfallen, dass Herr Eichel, um seinen Staatshaushalt vor dem endgültigen Zusammenbruch zu retten, die Ultrafeministinnen mit ihren Höflingen und Lakaien und deren Marionetten in den Gleichrichtern aus ihren lukrativen Millionenposten vertreibt ("Sachzwänge"). Bis dahin bleibt nur extreme Vorsicht, Boykott der Bevorzugten in allen möglichen Bereichen und demokratischer Ungehorsam.
Eine allgemeine Bitte an alle: Wenn Ihr auf ein Posting antwortet, pastet doch nur die Textstellen in Eure Antwort, auf die Ihr Bezug nehmen wollt und hebt sie heraus, z. B. durch kursive Darstellung, und löscht alles andere weg. Insbesondere bei längeren Threads zu einem bestimmten Thema werden die Postings immer unübersichtlicher, weil kaum noch zu erkennen ist, welcher Text von wem stammt.
Gruss,
Ferdi
Re: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte
Als Antwort auf: Re: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte von Ferdi am 16. Januar 2002 09:48:47:
Lieber Ferdi,
Du schreibst:
"Das Grundgesetz steht also auf dem Papier"
- Das Grundgesetz steht zwar tatsächlich zunächst einmal "auf dem Papier". Aber dieses Papier hat es in sich, es ist nämlich die Basis für jede politische Auseinandersetzung. Die politische Auseinandersetzung dauert "ewig", denn der Mensch ist ein politisches Wesen, und die grundgesetzlich garantierten Menschen- und Bürger-Rechte gelten ebenfalls "ewig". Der Kampf um Menschen- und Bürgerrechte ist ein "ewiger" Streit.
"Es dauert Jahre, bis ein Urteil ergeht."
- Na und ? Dann dauert es eben Jahre. Daß mann einen langen Atem braucht, dürfte wohl klar sein, da dürfen wir uns keinen Illusionen hingeben.
"das feministisch durchseuchte oberste Gericht"
- Na und ? Heute mag das Gericht "feministisch durchseucht" sein. Morgen, wann immer das ist, wird es nicht mehr feministisch durchseucht sein. Es ist unser aller Aufgabe, die feministische Ideologisierung des öffentlichen Diskurses mit Argumenten zurückzudrängen. Und ich bin überzeugt davon, daß die Rechte der Männer SEHR STARKE Argumente auf ihrer Seite haben.
Für den EUGH gilt das gleiche wie für das BVG:
Richter sind Kinder ihrer Zeit. Ein und dasselbe Gericht entscheidet in ein und der selben Sache bei gleichen Gesetzen heute so und morgen so. Gesetze werden nämlich "interpretiert", und wie ein Gericht entscheidet, hängt vom jeweiligen Zeitgeist und dem Stand des öffentlichen Diskurses ab. Und an dem Diskurs können wir uns beteiligen, und genau das tun wir ja auch munter, und das ist gut so... Weiter so...
"Bis dahin bleibt nur extreme Vorsicht, Boykott der Bevorzugten in allen möglichen Bereichen und demokratischer Ungehorsam."
- Das habe ich nicht verstanden.
Ich spüre bei Dir Ungeduld. Warum ? Für Ungeduld gibt es keine Veranlassung. Im Gegenteil: Geduld und Zähigkeit sind wichtige Tugenden. Schärfen wir unsere Argumente, bemühen wir uns um Überzeugungskraft. Hier können wir das gut trainieren. Unsere Argumente sind dermaßen stark. Das "Produkt" ist gut, es kommt nur noch auf die "Verpackung" an. Und natürlich auf die "Werbung", um es zu "verkaufen". "Verkaufserfolge" werden sich mit absoluter Sicherheit früher oder später einstellen.
Re: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte
Als Antwort auf: Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte von Kalle am 16. Januar 2002 08:13:20:
Das Alles klingt logisch,einleuchtend und vernünftig.
Aber was nützt das beste Gesetz,wenn es nicht angewendet wird?
Der Gesellschaft sollte zuerst die Augen geöffnet werden,die Frage ist nur wie?
Den Feminismus gibt es,das ist klar,er ist allgegenwärtig,wie ein Auto ohne Bremse und Licht,eine rollende Katastrophe,sozialstaalich gefördert.
Trotzdem,ein Lob an den Verfasser!