Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männer-Rechte sind Bürger- und Menschen-Rechte

Kalle, Wednesday, 16.01.2002, 10:13 (vor 8727 Tagen)

Die Männer-Frage steht in einem größeren Zusammenhang:
a) Sie steht im Zusammenhang mit der Freiheit des einzelnen Bürgers gegenüber dem Staat.
b) Sie steht im Zusammenhang mit dem grundlegenden Prinzip der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz.

Es geht um grundlegende Bürgerrechte. Es handelt sich letztendlich um Grundprinzipien von Demokratie und Freiheit.

zu a), der FREIHEIT:

Der Staat hat sich nicht einzumischen in die private Beziehung, die Männer und Frauen miteinander pflegen. Die Gestaltung dieser Beziehung liegt in der persönlichen Freiheit des einzelnen Mannes und der einzelnen Frau. Sie haben das unveräußerliche Menschenrecht, ihr Verhältnis zueinander ohne Einmischung des Staates zu gestalten.
Der Staat hat uns diese Freiheit zu garantierten, dies zu leisten, ist sogar die ureigenste Aufgabe des modernen Staates.
Der Staat garantiert uns z.B. die Nichteinmischung der Kirche in die private Gestaltung unseres Lebens. Zwar kann die katholische Kirche „Enzyklika über Positionen beim Geschlechtsverkehr“ herausgeben, sie hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, der Staat garantiert dem Einzelnen jedoch, daß die Kirche keine Durchsetzungsmacht für diese ihre Vorstellungen hat. Ob wir auf die Meinungsäußerungen der katholischen Kirche hören oder nicht, ist unsere persönliche, private Angelegenheit.
Der Staat hat auch selbst nicht das Recht, sich in Privatangelegenheiten der Bürger einzumischen, so wie die Kirche oder irgendeine andere Institution nicht das Recht dazu hat. So besitzt der Staat z.B. kein Recht, ein bestimmtes Geschlechter-Rollenmodell des Zusammenlebens zu fördern, zu propagieren und andere Rollenmodelle zu bestrafen oder zu diskriminieren. Wie die einzelnen Frauen und Männer ihre Beziehungen organisieren, ist allein deren freie Entscheidung. Sie können tun und lassen, was sie wollen, so lange sie nicht die Freiheit eines anderen bedrohen. Es ist meine eigene Entscheidung, ob ich Single, verheiratet, geschieden, wiederverheiratet, in „wilder Ehe“, hetero- oder homosexuell, in „eingetragener Partnerschaft“, als Familienernährer, als Hausfrau, Hausmann oder was auch immer leben will.
Wenn der Staat sich da einmischt, verstößt er gegen das Prinzip der Freiheit der privaten Lebens-Gestaltung des Einzelnen.
Sobald der Staat eine Politik betreibt, die durch eine einseitige Ideologie, sei es Religion, Feminismus oder sonst irgendwas, beherrscht ist, sobald der Staat nicht mehr alle Lebensformen GLEICH behandelt, mißbraucht er seine Macht und untergräbt damit ein Stück seiner eigenen Legitimität. Diese Legitimität beruht auf dem demokratischen Minimalkonsens ALLER Bürger. Und diesen Minimalkonsens kündigt der Staat auf, wenn er das Prinzip der Gleichbehandlung nicht berücksichtigt.

b), die Gleichheit:

Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und das ist gut so...

Niemand darf bevorzugt werden. Das steht klipp und klar so im Grundgesetz. Da gibt es keinen, aber auch nicht den geringsten Raum für irgendwelche Sonderrechte oder Priviligien, für irgendwelche Sonderbenachteiligungen oder Diskriminierungen.
Ohne dieses Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz ist keine Freiheit möglich, denn:
Wenn der eine Bürger vor dem Gesetz bevorzugt und der andere Bürger vor dem Gesetz benachteiligt wird, hat derjenige, der bevorzugt wird, mehr Freiheit als derjenige, der benachteiligt wird. Umgekehrt gesehen: Derjenige, der benachteiligt wird, hat weniger Freiheit als derjenige, der bevorzugt wird, und dadurch wird er unfrei. Freiheit hat also die Gleichheit vor dem Gesetz zu Voraussetzung. Oder, umgekehrt gesehen: Gleichheit vor dem Gesetz ist die Grundlage für die Freiheit des Einzelnen.
Sobald der Staat Unterschiede, z.B. zwischen Männern und Frauen macht, wenn er sie vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt, ist dies ein Anschlag auf die Freiheit:
Beispiel: Die „allgemeine“ Wehrpflicht: Dadurch, daß NUR Männer der Wehrpflicht unterliegen, und das bedeutet konkret eine Bedrohung mit 5 Jahren Gefängnis im Falle der Totalverweigerung von Wehr- UND Zivil-Dienst, dadurch also, daß die Geschlechter vor dem Gesetz unterschiedlich behandelt werden, daß also eine verfassungwidrige Bevorzugung und Benachteiligung stattfindet, wird die Freiheit von Männern unzulässig eingeschränkt. Man erkennt ganz deutlich, daß die Un-GLEICHHEIT zu einer Un-FREIHEIT führt. Freiheit und Gleichheit bedingen also einander, es ist nicht möglich, einseitig Freiheit ODER Gleichheit schwerer zu gewichten.

Resümée:
Die Rechte der Männer in der Gesellschaft sind keine Partikular-Interessen, sie sind nicht das Thema einer besonderen Gruppe innerhalb der Gesellschaft, sondern sie betreffen die Gesellschaft als ganzes und sie stehen mit den freiheitlich-demokratischen Grundlagen des gesamten Staates im Zusammenhang. Es handelt sich bei den Rechten der Männer um grundlegende Bürgerrechte.


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