bezweifle nochmal jemand die befangenheit des gewschg
Neues Gesetz schützt Frauen vor häuslicher Gewalt 09.11.2001
Neues Gesetz schützt Frauen vor häuslicher Gewalt
Misshandelte Frauen sollen künftig besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Donnerstag einstimmig verabschiedet. Danach können gewalttätige Männer mit Hausverbot belegt werden. Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt", fasst Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin den Kern des neuen Gewaltschutzgesetzes zusammen.
Das Gesetz, das zum Jahresanfang in Kraft treten soll, erweitert den Schutz der Gewaltopfer:
Zivilgerichte können künftig den Peinigern bei Strafe verbieten, sich der Wohnung oder der Betroffenen zu nähern.
Die Geschlagene kann per Eilanordnung vor Gericht leichter durchsetzten, dass ihr die gemeinsame Woh-nung zeitlich befristet oder dauerhaft zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.
Die Miete für die ehemals gemeinsame Wohnung muss gegebenenfalls der Mann weiter zahlen.
Die Neuregelung gilt nicht nur für Ehewohnungen, sondern für alle auf Dauer angelegten häuslichen Gemeinschaften.
Wir schaffen damit den Frauen die Möglichkeit, ohne Angst in ihrer Wohnung zu bleiben", sagte die Bundesjustizministerin. Sie machte deutlich, dass es sich bei häuslicher Gewalt um kein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwere Straftat handele. Jährlich suchen rund 45.000 Frauen in einem der 435 Frauenhäuser Zuflucht vor der Gewalt ihres Partners.
Nach dem neuen Recht kann außerdem jede Form der Belästigung wie Telefonterror oder Nachstellungen sogenanntes Stalking seitens Fremder von Zivilgerichten verboten werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr.
Auch können Gerichte künftig eine Kontaktsperre verhängen und dem Mann bei Strafe untersagen, sich dem Opfer, der Wohnung oder der Arbeitsstätte der Frau zu nähern.
Dieses Gesetz ist kein Vorschlaghammer, sondern für alle Frauen ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte", sagte die SPD-Abgeordnete Anni Brand-Elsweier.
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- bezweifle nochmal jemand die befangenheit des gewschg -
plupp,
08.01.2002, 11:22
- Re: bezweifle nochmal jemand die befangenheit des gewschg -
Ferdi,
08.01.2002, 12:16
- Re: bezweifle nochmal jemand die befangenheit des gewschg - plupp, 08.01.2002, 12:47
- Re: bezweifle nochmal jemand die befangenheit des gewschg -
Ferdi,
08.01.2002, 12:16