Brigitte-Artikel zum Gewaltschutzgesetz geändert
Ich habe inzwischen von Frau Arndt folgende Antwort erhalten:
"... in dem Artikel über das Gewaltschutzgesetz nehme ich keinerlei Bewertung vor, es ging einzig und allein darum, in einer Meldung auf das neue Gesetz aufmerksam zu machen und nicht darum, es zu diskutieren. Natürlich ist uns bewusst, dass Gewalt auch von Frauen ausgeht. Allerdings ist mir kaum ein Fall bekannt, wo die Frau den Mann tötet, oder ihn an die Heizung fesselt und mit brennenden Zigaretten foltert, die Zähne ausschlägt etc. Auch wenn Frauen zuschlagen oder psychische Gewalt anwenden, so sind sie physisch unterlegen und i. d. R. nicht in der Lage, einem Mann ernsthafte Körperverletzungen zuzufügen. Das ist m. E. ein wichtiger Unterschied. Trotzdem habe ich die geschlechtsspezifischen Bezüge aus dem Text rausgenommen - es bleibt nun der Leserin überlassen, die Leerstellen zu füllen."
Wie ihr feststellen werdet, ist der inzwischen auf der unten von Joachims Posting verlinkte Artikel tatsächlich nicht mehr identisch mit dem ebenfalls von ihm geposteten Originalartikel. Problematisch ist allenfalls die Formulierung "Bisher blieb betroffenen Frauen allein die Flucht in ein Frauenhaus", die zwar faktisch richtig ist (Männern steht eine vergleichbare Möglichkeit nicht offen), aber weiterhin Männer als Opfer verschweigt und damit ausschließlich weibliche Opfer suggeriert.
Auf die Fehlannahme, dass Frauen Männern keine schwereren Körperverletzungen zufügen können, werde ich Frau Arndt noch einmal freundlich hinweisen.