Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung
Hallo Leute!
Zu meinem nicht geringen Befremden vermochte ich weder auf dieser Seite noch auf der Gegenwindseite einen Link zum angegriffenen Gewaltschutzgesetz selbst finden. Regt ihr euch über etwas auf, was ihr gar nicht so genau kennt? Oder weiß jeder außer mir, wo man es findet?
Na, jedenfalls habe ich ewig und drei Tage gesucht und bin schließlich fündig geworden. Leider nur eine blöde pdf-Datei. Ich möchte allen Betreibern einer Internetseite zu dem Thema nahelegen, den Link unten in ihre Linkliste aufzunehmen.
Beim Durcharbeiten des Gesetzestextes musste ich oft den Kopf schütteln, vor allem, weil ein so tiefgreifender Grundrechtseingriff im Eilverfahren wie auch im Hauptsacheverfahren ohne die Beteiligung des Antragsgegners erfolgen kann.
Wirklich die Luft weggeblieben ist mir aber erst bei diesem Passus, der in das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit als § 49 a Abs. 2 FGG aufgenommen wird:
Das Familiengericht soll das Jugendamt in Verfahren über die Überlassung der Ehewohnung (§ 1361 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes vor einer ablehnenden Entscheidung anhören, wenn Kinder im Haushalt der Beteiligten leben.
Bei einer ablehnenden Entscheidung soll das Gericht beim Jugendamt nachfragen, für die stattgebende Entscheidung ist das nicht vorgeschrieben! Um nur ja die falsche Entscheidung, den Angeschuldigten nicht der Wohnung zu verweisen, zu verhindern, soll wenigstens das Jugendamt mitreden dürfen, wenn Kinder da sind. Lieber einen zu viel aus der Wohnung geschmissen als einen zu wenig!
Schön, das ist nur ein kleines Detail in dem gesamten Regelwerk, aber an solchen Details erkennt man oft genauer, wes Geistes Kind es ist.
Euch einen lieben Gruß
Daddeldu
http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/199231010352043.tif.pdf
http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/199231010352043.tif.pdf
Re: Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung
Als Antwort auf: Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung von Daddeldu am 06. Januar 2002 22:24:58:
Hallo Daddeldu!
Zu meinem nicht geringen Befremden vermochte ich weder auf dieser Seite noch auf der Gegenwindseite einen Link zum angegriffenen Gewaltschutzgesetz selbst finden. Regt ihr euch über etwas auf, was ihr gar nicht so genau kennt? Oder weiß jeder außer mir, wo man es findet?
Na, jedenfalls habe ich ewig und drei Tage gesucht und bin schließlich fündig geworden. Leider nur eine blöde pdf-Datei. Ich möchte allen Betreibern einer Internetseite zu dem Thema nahelegen, den Link unten in ihre Linkliste aufzunehmen.[/i]
Der von Dir angegebene Link funktionierte leider nicht.
Das Gesetz ist online nicht ganz so leicht zu finden. Aber vorhanden
ist es schon. Man kann es sogar im Original nachlesen - und zwar auf den
Internetseiten des Bundesanzeiger-Verlages.
Es existiert dort ein PDF-Dokument, das als Nur-Lese-Version von allen
Interessierten kostenlos durchgelesen und heruntergeladen werden kann.
Das Gewaltschutzgesetz ist im Bundesgesetzblatt Nr. 67 vom 17. Dezember 2001
verkündet worden (Seiten 5 bis 10 im PDF-Dokument).
Ich werde es bei Gelegenheit auch einmal an besser einsehbarer Stelle
verlinken bzw. als Download zur Verfügung stellen oder als HTML-Version
aufbereiten.
Gruß, Jörg
Noch was
Als Antwort auf: Re: Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung von Jörg am 07. Januar 2002 00:22:15:
Nur der Form halber:
Die offizielle Abkürzung des Gewaltschutzgesetzes lautet nicht "GSG",
sondern "GewSchG".
Gruß, Jörg
Superkrass
Als Antwort auf: Noch was von Jörg am 07. Januar 2002 00:41:07:
finde ich, daß man als Alleineigentümer der Wohnung/Haus max. 12 Monate zwangsenteignet werden kann. Und der Enteignete hat auch noch die Beweislast. Währendessen kann dir die Trulla die ganze Bude ausräumen. Sowas gabs noch nicht mal bei den Kommunisten!
Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, ob ich mir nicht in so einem Fall irgendwoher ne Schrotflinte besorgen würde und der Sache eine schnelles Ende.
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Superkrass von otto am 07. Januar 2002 11:44:36:
finde ich, daß man als Alleineigentümer der Wohnung/Haus max. 12 Monate zwangsenteignet werden kann. Und der Enteignete hat auch noch die Beweislast. Währendessen kann dir die Trulla die ganze Bude ausräumen. Sowas gabs noch nicht mal bei den Kommunisten!
[quote]Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, ob ich mir nicht in so einem Fall irgendwoher ne Schrotflinte besorgen würde und der Sache eine schnelles Ende.[/quote]
Hi Otto, nee, das wollen die doch nur, dann haben sie Deine Wohnung für immer. Es gibt nur eine Möglichkeit: Jeder behält seine Wohnung und die Frau darf nur zu Besuch zu Dir und vor allem niemals bei dir gemeldet sein.
Gruss,
Ferdi
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Re: Superkrass von Ferdi am 07. Januar 2002 11:52:01:
Hi Otto, nee, das wollen die doch nur, dann haben sie Deine Wohnung für immer.
Naja, ich dachte mehr an eine Gesamtlösung ;) Wäre ja nicht der erste Fall.
Würden sich solche Fälle häufen, würden vielleicht die Damen & Herren dort "oben" mal munter.
Grüße zurück
otto
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Superkrass von otto am 07. Januar 2002 11:44:36:
finde ich, daß man als Alleineigentümer der Wohnung/Haus max. 12 Monate zwangsenteignet werden kann. Und der Enteignete hat auch noch die Beweislast. Währendessen kann dir die Trulla die ganze Bude ausräumen. Sowas gabs noch nicht mal bei den Kommunisten!
Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, ob ich mir nicht in so einem Fall irgendwoher ne Schrotflinte besorgen würde und der Sache eine schnelles Ende.
Ja, und dann?
Du sitzt wenigstens 15 Jahre im Knast und die Erben der Frau bringen dein Haus durch.
Oder, falls die Schrotflinte für dich ist, bist du tot und deine Frau behält das Haus.
Axel
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Re: Superkrass von Axel am 07. Januar 2002 13:25:57:
Ja, und dann?
Du sitzt wenigstens 15 Jahre im Knast und die Erben der Frau bringen dein Haus durch.
Oder, falls die Schrotflinte für dich ist, bist du tot und deine Frau behält das Haus.
Axel
Mal abgesehen davon, daß die Sache nur fiktiv ist: Bitte Beitrag weiter unten lesen - Stichwort "Gesamtlösung"
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Re: Superkrass von otto am 07. Januar 2002 12:00:59:
Hallo Otto!
Naja, ich dachte mehr an eine Gesamtlösung ;) Wäre ja nicht der erste Fall.
Würden sich solche Fälle häufen, würden vielleicht die Damen & Herren dort "oben" mal munter.
Ich glaube, die "Schrotflinten-Lösung" vergessen wir lieber mal ganz
schnell. 
Wenn die Damen und Herren aus dem Volk frühzeitig munter geworden wären,
hätte gar nicht erst so ein geradezu zum Mißbrauch einladendes Vorschlag-
hammer-Gesetz gegen die Männerwelt in die Wege geleitet werden können.
Das ist das eigentliche Problem an der ganzen Sache.
Gruß, Jörg (Gewaltgegner)
Re: Superkrass
Als Antwort auf: Superkrass von otto am 07. Januar 2002 11:44:36:
Hallo otto
finde ich, daß man als Alleineigentümer der Wohnung/Haus max. 12 Monate zwangsenteignet werden kann. Und der Enteignete hat auch noch die Beweislast. Währendessen kann dir die Trulla die ganze Bude ausräumen. Sowas gabs noch nicht mal bei den Kommunisten!
Das ist richtig; Wohneigentum gab es naemlich in kommunistischen Staaten normalerweise gar nicht. *eg*
Aber Du hast die moeglichen Konsequenzen erkannt. Kommt jetzt natuerlich darauf an, wie das Gesetz angewendet wird. Im Eilverfahren kann aber der Beschuldigte bereits entfernt werden, ohne dass ein Gericht ihn anhoert. Der Rausschmiss aus der Wohnung ohne serioeses Gerichtsverfahren ist in der Tat einer Demokratie unwuerdig und gehoert wohl eher in eine Diktatur wie Ceausescus Rumaenien, wo als Folge der menschenrechtswidrigen Umsiedlungsaktion, die betroffenen Dorfbewohner immerhin noch etwa eine Stunde Zeit hatten, ihre Siebensachen zu packen, bevor die Bagger in Aktion traten; die Polizei kann beim GewSchG dem mutmasslichen Gewalttaeter sofort die Schluessel abnehmen.
Ehrlich gesagt wüßte ich nicht, ob ich mir nicht in so einem Fall irgendwoher ne Schrotflinte besorgen würde und der Sache eine schnelles Ende.
Das waere wiederum der falsche Weg; damit wuerdest Du naemlich das Vorurteil vom gewalttaetigen Mann bestaetigen.
Gruss
Maesi
Lege niemals die Hand für eine Frau ins Feuer, oder du verbrennst dir die Finger ! (Reishi am 06.01.2002 im Forum 'Krieg der Geschlechter')
Nächster Versuch: Link zur druckbaren pdf-Datei
Als Antwort auf: Re: Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung von Jörg am 07. Januar 2002 00:22:15:
Hi!
Der von Dir angegebene Link funktionierte leider nicht.
Stimmt. Die Säcke von parlamentsspiegel.de (übrigens auch eine Regierungsseite) verwenden dynamische Links. War mir nicht aufgefallen, sorry.
Ich gebe unten den Link zur Downloadseite der pdf-Datei an, hoffentlich funktioniert das. Dort muss man dann auf Download klicken. Das ist dann wenigstens eine druckbare Version des GewSchG.
Ich werde es bei Gelegenheit auch einmal an besser einsehbarer Stelle verlinken bzw. als Download zur Verfügung stellen oder als HTML-Version aufbereiten.
Wenn Du es als HTML-Dokument oder sonstigen ASCI-Text zur Verfügung stellst, dann stelle ich die Änderungen in BGB, ZPO und FGG in einem weiteren Zusammenhang dar. Ich stelle mir da die zusammengehörigen Paragraphen mit hervorgehobenen Änderungen vor.
Gruß, Daddeldu
http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BBD904/01
Nachtrag
Als Antwort auf: Nächster Versuch: Link zur druckbaren pdf-Datei von Daddeldu am 08. Januar 2002 08:08:56:
Habe falsch formatiert. So wäre es richtig gewesen:
Ich werde es bei Gelegenheit auch einmal an besser einsehbarer Stelle verlinken bzw. als Download zur Verfügung stellen oder als HTML-Version aufbereiten.
Wenn Du es als HTML-Dokument oder sonstigen ASCI-Text zur Verfügung stellst, dann stelle ich die Änderungen in BGB, ZPO und FGG in einem weiteren Zusammenhang dar. Ich stelle mir da die zusammengehörigen Paragraphen mit hervorgehobenen Änderungen vor.
Re: Nächster Versuch: Link zur druckbaren pdf-Datei
Als Antwort auf: Nächster Versuch: Link zur druckbaren pdf-Datei von Daddeldu am 08. Januar 2002 08:08:56:
Hallo nochmal,
jetzt funktioniert der Link, danke.
Das Gewaltschutzgesetz als HTML-Version ist bereits in Arbeit und dürfte
in Kürze fertig sein.
Wenn Du darüber hinaus die mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes
einhergehenden Änderungen in einem weiteren Zusammenhang darstellen möchtest
und auch die nötige Sachkenntnis dafür besitzt, würdest Du hier sicherlich
auf eine interessierte Leserschaft stoßen.
Wichtig erscheint mir diesbezüglich nur, daß der Text nach Möglichkeit in
einer gut verständlichen Sprache gehalten ist, so daß auch ein breites
Leserspektrum davon einen Nutzen hat.
Die Details können wir auf Wunsch auch gerne per E-Mail absprechen (einfach
oben meinen Namen anklicken).
Gruß, Jörg