Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Link zum GSG / Anhörung des Jugendamtes bei ablehnender Entscheidung

Daddeldu, Monday, 07.01.2002, 00:24 (vor 8737 Tagen)

Hallo Leute!

Zu meinem nicht geringen Befremden vermochte ich weder auf dieser Seite noch auf der Gegenwindseite einen Link zum angegriffenen Gewaltschutzgesetz selbst finden. Regt ihr euch über etwas auf, was ihr gar nicht so genau kennt? Oder weiß jeder außer mir, wo man es findet?

Na, jedenfalls habe ich ewig und drei Tage gesucht und bin schließlich fündig geworden. Leider nur eine blöde pdf-Datei. Ich möchte allen Betreibern einer Internetseite zu dem Thema nahelegen, den Link unten in ihre Linkliste aufzunehmen.

Beim Durcharbeiten des Gesetzestextes musste ich oft den Kopf schütteln, vor allem, weil ein so tiefgreifender Grundrechtseingriff im Eilverfahren wie auch im Hauptsacheverfahren ohne die Beteiligung des Antragsgegners erfolgen kann.

Wirklich die Luft weggeblieben ist mir aber erst bei diesem Passus, der in das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit als § 49 a Abs. 2 FGG aufgenommen wird:

Das Familiengericht soll das Jugendamt in Verfahren über die Überlassung der Ehewohnung (§ 1361 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes vor einer ablehnenden Entscheidung anhören, wenn Kinder im Haushalt der Beteiligten leben.

Bei einer ablehnenden Entscheidung soll das Gericht beim Jugendamt nachfragen, für die stattgebende Entscheidung ist das nicht vorgeschrieben! Um nur ja die falsche Entscheidung, den Angeschuldigten nicht der Wohnung zu verweisen, zu verhindern, soll wenigstens das Jugendamt mitreden dürfen, wenn Kinder da sind. Lieber einen zu viel aus der Wohnung geschmissen als einen zu wenig!

Schön, das ist nur ein kleines Detail in dem gesamten Regelwerk, aber an solchen Details erkennt man oft genauer, wes Geistes Kind es ist.

Euch einen lieben Gruß

Daddeldu

http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/199231010352043.tif.pdf

http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/199231010352043.tif.pdf


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