Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Keine "besondere Schwere der Schuld" ?

Depp, weil Mann, Friday, 14.12.2001, 11:07 (vor 8760 Tagen)

http://www.thueringen.de/olg/bodyinfothek00.html

Zwar ist es immerhin ja schon beachtlich, daß tatsächlich 2 mal lebenslänglich ausgesprochen wurde, obwohl es sich um Frauen handelt. Man achte aber dennoch darauf, was im Urteil NICHT stand: Es stand nichts von einer "besonderen Schwere der Schuld", was aber bei männlichen Tätern dieses Kalibers üblich ist. Die Qualifizierung einer besonderen Schwere der Schuld macht eine vorzeitige Haftentlassung unmöglich. Bei TäterINNEN wird nie auf "besonderen Schwere der Schuld" erkannt, und wenn die Tat noch so bestialisch ist.

Landgericht Meiningen Meiningen, den 13.12.2001

- Pressestelle -

Justizzentrum Meiningen

Lindenallee 15

98617 Meiningen

Tel.: 03693/509-310

Pressemitteilung

Urteil im Prozess vor dem Landgericht gegen vier junge Frauen aus Bad Salzungen verkündet

Heute wurde von der Jugendkammer des Landgerichts Meiningen das Urteil im Prozess gegen vier junge Frauen aus Bad Salzungen im Alter zwischen 19 und 22 Jahren verkündet.

Die Angeklagten Beatrice K., Michaela F. und Daniela R. wurden des gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer und gemeinschaftlichem schweren Raub für schuldig befunden, die Angeklagte Sabrina H. der Beihilfe hierzu.

Gegen die Angeklagten Beatrice K. und Michaela F., die zur Tatzeit 21 Jahre alt und somit im strafrechtlichen Sinne erwachsen waren, wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Angeklagten Daniela R. und Sabrina H. waren zum Tatzeitpunkt 20 bzw. 19 Jahre alt und somit Heranwachsende. Auf sie wurde Jugendstrafrecht angewandt und gegen die Angeklagte Daniela R. eine Jugendstrafe von 8 Jahren und gegen die Angeklagte Sabrina H. eine Jugendstrafe von 3 Jahren verhängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten spätestens eine Woche vor dem Tatgeschehen übereingekommen sind, den ihnen flüchtig bekannten 36 jährigen Ernst S. aus dem hessischen Philippsthal zu einer abgelegenen Stelle im Wald zu locken, ihn dort auszurauben und durch Einflößen einer Mixtur zu töten. Die Angeklagte Sabrina H. war bei den Absprachen dabei, wollte sich jedoch nicht aktiv an der Tat beteiligen.

In der Nacht zum 18. auf den 19.05.2001 trafen sich dann die Angeklagten in einer Diskothek bei Bad Salzungen. Ernst S. kam dort den Bitten von Daniela R. und Michaela F. nach, die beiden nach Stadtlengsfeld zu fahren. Beatrice K. folgte ihnen mit dem Pkw der Angeklagten Sabrina H., die diesen in Kenntnis des Mordplans zur Verfügung gestellt hatte.

Unter dem Vorwand austreten zu müssen, veranlassten Daniela R. und Michaela F. den Ernst S., in einen Waldweg zu fahren. Dort kam dann die Angeklagte Beatrice K. mit ins Auto. Die drei Angeklagten bedrohten Ernst S. mit einem Taschenmesser, zerrten ihn aus dem Wagen, entwendeten seine Geldbörse und zwangen ihn, die Geheimnummer seiner EC-Karte preiszugeben. Anschließend fuhren sie zu einem Geldautomaten und stellten fest, dass die Geheimnummer richtig war. Nunmehr zwangen sie Ernst S., ein vorbereitetes Mixgetränk aus Rohrreiniger, Nagellackentferner, Fensterputzmittel und Beruhigungstabletten einzunehmen, sperrten ihn in den Kofferraum seines Pkw und fuhren in ein Waldstück. Als sie nach einiger Zeit feststellten, dass ihr Opfer wider Erwarten noch lebte, traten alle drei Angeklagten auf den immer noch im Kofferraum Liegenden ein. Dann begann die Angeklagte Beatrice K., mit dem bereits zuvor verwendeten Taschenmesser auf ihn einzustechen. Ernst S. gelang es dennoch, aus dem Kofferraum auszusteigen. Er wurde dann jedoch zu Fall gebracht. Alle drei Angeklagten traten wieder auf Ernst S. ein, anschließend stachen die Angeklagten Beatrice K. und Daniela R. abwechselnd in seinen Oberkörper. Es wurden insgesamt 28 Messerstiche festgestellt. Als die Angeklagte Michaela F. bemerkte, dass Ernst S. immer noch atmete, legte sie einen Gürtel um seinen Hals und zog so lange kräftig zu, bis er kein Lebenszeichen von sich gab. Ernst S. starb innerhalb weniger Minuten infolge der Stiche durch innere Blutungen.

Anschließend zogen die Angeklagten ihr Opfer ganz aus und schleiften ihn weiter in den Wald hinein.

Mittels der erbeuteten EC-Karte hoben sie insgesamt 900,- DM vom Konto des Getöteten ab. Da in einer Bank eine Überwachungskamera installiert war, wurden zwei der Angeklagten beim Abheben gefilmt und dann wenige Tage später festgenommen.

Das Gericht hat die Tötungshandlung als Mord qualifiziert, da die Angeklagten aus Habgier und um eine andere Straftat, nämlich den Raub, zu verdecken, gehandelt haben.

Dass eine der Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert schuldfähig war, was zu einer Milderung der Strafe hätte führen können, hat es in Übereinstimmung mit dem hierzu gehörten Sachverständigen nicht feststellen können.

Für die beiden erwachsenen Haupttäterinnen war daher zwingend eine lebenslange Haft zu verhängen, für die beiden Heranwachsenden stand ein Strafrahmen bis 10 Jahre Jugendstrafe zur Verfügung.

Landwehr

Richter am Landgericht

Re: Keine

plupp, Friday, 14.12.2001, 18:48 (vor 8760 Tagen) @ Depp, weil Mann

Als Antwort auf: Keine von Depp, weil Mann am 14. Dezember 2001 09:07:38:

die strafen allgemein finde ich gerechtfertigt, aber das mit der schwere is nen starkes stück. wieviel unglaublicher muss denn eine frau morden, bevor sie diese schwere erfüllt?

mir ist, als ich diese tatbeschreibung gelesen habe, übel geworden. einfach schrecklich.

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