Koalitionsvertrag und Gleichstellung
Hier eine Zusammenstellung aus dem Koalitionsvertrag,
die Gleichstellung von Männern und Frauen betreffend.
(Wen's denn interessiert...)
Den Vertrag im Original gibt's bei www.zdf.de, das
ein wenig suchen.
Die Ziffern in Klammern geben die jeweilige Zeilen-
Nummer im Original an, zur besseren Orientierung.
Bildung: (1687)
Weiterhin werden wir das Bewusstsein von Mädchen und jungen Frauen
für das breite Berufswahlspektrum insbesondere in den technischen
Berufen. [Von Jungen keine Rede...]
Bildung: (1811)
Die Vereinbarkeit von Familie und einer Karriere in Forschung und
Lehre muss verbessert werden. Es bleibt ein zentrales Anliegen
dieser Bundesregierung, Frauen in Lehre und Forschung bessere
Karrierechancen zu eröffnen.
Familienfreundliche Gesellschaft: (4653)
Gleichstellungspolitik muss sich an den Erwartungen und
Lebensentwürfen von Männern und Frauen in allen Lebensbereichen
orientieren. Frauen sind heute beruflich so gut qualifiziert wie
nie zuvor. Deshalb setzen wir uns für einen besseren,
benachteiligungsfreien Zugang zu Existenz sichernder Erwerbsarbeit
und zu Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen ein. Kinder dürfen nicht
länger ein Hindernis für Beruf und Karriere sein. Wir wollen, dass
Männer und Frauen gleichermassen Familien- und Erwerbsarbeit
wahrnehmen können.
Elterngeld: (4915)
Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern
aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei Monate der
Mutter reserviert.
Gleichstellungs- und Frauenpolitik: (4986)
Wir wollen die Gender-Kompetenz stärken und werden zur wirksamen
Umsetzung von $ 2 GGO sicherstellen, dass dafür notwendige und
angemessene Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel
das GenderKompetenzZentrum.
Wir werden einmal in jeder Legislaturperiode einen "Bericht zur
Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen und in einer
nachfolgenden Regierungserklärung Fortschritte aufzeigen, die
verbliebenen Defizite offen legen und die sich daraus ergebenden
Konsequenzen darlegen. Dieser Bericht ersetzt auch alle durch das
BMFSFJ bislang abzugebenden Detailberichte der Bundesregierung zu
den Themen der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Gleiche Chancen am Arbeitsmarkt
Wir wollen, dass Männer und Frauen gleichermassen einer sozial
abgesicherten und Existenz sichernden Erwerbsarbeit nachgehen
können. Die Frauenerwerbsquote soll entsprechend den europäischen
Vorgaben auf über 60 Prozent gesteigert werden. Wir werden das
Ziel weiter verfolgen, das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit" entsprechend einer europäischen Verpflichtung
zu verwirklichen. Frauen sind heute so gut qualifiziert wie nie
zuvor. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sie die gleichen
Karrierechancen und den gleichberechtigten Zugang zu
Führungspositionen in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und in der
Forschung erhalten. Auf der Basis der in dieser Legislaturperiode
zu erstellenden zweiten Bilanz werden wir deshalb über dann
möglicherweise notwendige, verbindliche Instrumente
befinden. Die unterdurchschnittliche Rate von selbständigen
Frauen wollen wir auf den europäischen Durchschnitt anheben.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Rahmenbedingungen
für Auszubildende, Studierende, Berufseinsteiger und junge
Menschen in Weiterbildung mit Kindern verbessert werden müssen.
Neben der finanziellen Unterstützung müssen zum Beispiel die
studienrechtlichen Vorschriften gemeinsam mit den Ländern auf
die Vereinbarkeit von Studium und Familiengründung überprüft
und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Auswirkungen der
"Hartz-Gesetze" speziell auf die Situation von Frauen zu prüfen und
gegebenenfalls nachzubessern sind. Bei der Ausgestaltung des SGB II
ist der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit zu beachten.
Die einzelnen Förderinstrumente müssen Frauen, vor allem auch
Langzeitarbeitslose und Nichtleistungsempfänger, mindestens
entsprechend ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit zugute kommen
und darüber hinaus auch ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen.
Für Nichtleistungsempfänger und Nichtleistungsempfängerinnen in
Bedarfsgemeinschaften wollen wir den Krankenversicherungs-
und Pflegeversicherungsschutz gewährleisten.
Alle Arbeitsmarkt - und Arbeitslosendaten sind geschlechtsspezifisch zu
erstellen, damit die jeweils geschlechterbezogenen Auswirkungen
festgestellt und ausgewertet werden können.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: (5039)
Die Strafvorschriften gegen die sexuelle Ausbeutung von
Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte Freier, sind auf
ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu novellieren.
Neben den gesetzlichen Regelungen sind zeitnah weitere Massnahmen
gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution zu ergreifen.
Das Prostitutionsgesetz wird anhand der Begleitforschung überprüft
und gegebenenfalls novelliert.
Wir werden den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
fortschreiben. Das Gewaltschutzgesetz wird evaluiert und
gegebenenfalls novelliert.
Rechtliche Absicherung der anonymen Geburt (5052)
Die Erfahrungen mit der Anonymen Geburt sollen ausgewertet und -
soweit notwendig - gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Spätabtreibungen (5057)
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in
seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch
eine Beobachtungs - und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt.
Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode
nachkommen und wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die
Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.
Jugend: (5119)
Wir werden uns mit verschiedenen Massnahmen, zum Beispiel dem
Girls' Day und der Verbesserung der Berufsberatung, dafür
einsetzen, dass das Berufswahlspektrum von Mädchen und Jungen
erweitert wird, und ein besonderes Augenmerk auf die Überwindung
von Geschlechterstereotypen gelegt wird.
Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund (5831)
Beim Integrationsprozess von Frauen ausländischer Herkunft stehen
ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen
und kulturellen Leben sowie die Vermittlung der deutschen Sprache
für den Einstieg in Bildung und Beruf im Vordergrund. Die
begonnenen Massnahmen zur Integration ausländischer Frauen
sollen weiter verstärkt und ihre gesellschaftliche und berufliche
Integration vorangebracht werden. Die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern wird als wichtiger thematischer
Schwerpunkt in die Massnahmen zum interreligiösen Dialog
aufgenommen.
Zwangsverheiratungen können nicht geduldet werden. Wir wollen
Zwangsverheiratungen verhindern und prüfen zu diesem Zweck alle
geeigneten Instrumente. Wichtig sind Aufklärungen über Rechte
und Pflichten sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins und der
selbst bestimmten Lebensführung von Mädchen und Jungen .
Zur Prävention und Bekämpfung von Zwangsverheiratungen sollen
die Rechtstellung der Betroffenen verbessert, Betreuungs -, Beratungs -
und spezifische Hilfsangebote sowie Präventionsmassnahmen ausgebaut
werden. Zwangsverheiratungen werden als Straftatbestand in das
Strafgesetzbuch aufgenommen.
Stalking: (5875)
Beharrliche Nachstellungen, die einschneidend das Leben des
Opfers beeinträchtigen ("Stalking"), spielen eine immer grössere
Rolle und werden deshalb in einem eigenen Straftatbestand unter
Strafe gestellt.
Zwangsprostitution: (5883)
Ebenso werden wir die Opfer von Zwangsprostitution mit den
Möglichkeiten des Strafrechts noch besser schützen und die
Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten regeln.
Sexualstrafrecht: (5890)
Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen in letzter Zeit erweist
sich das Sexualstrafrecht zunehmend als unübersichtlich und
nicht immer praktikabel. Wir streben daher eine grundlegende
Reform des Sexualstrafrechts an, mit der Wertungswidersprüche
und terminologische Unklarheiten beseitigt werden.
(6022)
Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht
umgesetzt.
Wir wollen die Situation von Familien mit Kindern weiter verbessern.
Deshalb wird das Unterhaltsrecht reformiert. Kinder sollen beim
Unterhalt an erster Stelle stehen. Die Eigenverantwortung nach der
Ehe soll gestärkt werden. Eine Harmonisierung der steuer- und
sozialrechtlichen Bestimmungen wird angestrebt.
(6033) Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Verfahren
zur Feststellung der Vaterschaft unter Ausgleich aller beteiligten
Interessen vereinfacht und unabhängig von einem Anfechtungsverfahren
geregelt werden soll.
(6500)
Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese
Dienstpflicht ist nach wie vor die beste Wehrform.
Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird
abgelehnt.
Sonst müßte man ja auf den Gedanken kommen, sie würden eine eine Erwerbsquote von 40% bei Männern anstreben.