Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

da heulen sie wieder die lila Pudel

chrima, Tuesday, 15.11.2005, 02:14 (vor 7327 Tagen)

Eben gerade bin ich über folgenden Link gestolpert:

http://www.f-r.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?&cnt=754941

Da beklagt sich so'n Hansel von den sogenannten Wohlfahrtsverbänden lauthals darüber, daß "eine arbeitslose, allein erziehende Mutter" vom geplanten Elterngeld praktisch keinen Cent sähe, weil das Elterngeld im Gegensatz zum derzeitigen Erziehungsgeld vom ALG II abgezogen werden wird. Mich hat es schon immer geärgert, daß das Erziehungsgeld nicht von der Sozialhilfe/ALG II abgezogen wurde. So wurde das Erziehungsgeld nämlich auch noch zu einer Erfolgsprämie für die Entsorgung eines Vaters.
Davon, daß schlechterverdienende Väter das Kindergeld nicht auf den Unterhalten anrechnen dürfen, geschweige denn den Unterhalt von der Steuer absetzen, ist natürlich mal wieder nicht die Rede. Aber davon waren ja auch praktisch nur Männer betroffen.
Sollen diese Muttis doch einfach arbeiten gehen, bevor sie unüberlegt und zu Lasten der Gesellschaft Kinder in die Welt werfen. Dann bekämen sie nach den Plänen der neuen Regierung auch ein Jahr lang 67% ihres Nettoeinkommens.
Ursprünglich plante die Ministerin für alle außer Männer das volle Elterngeld nur zu gewähren, wenn tatsächlich auch der Vater mindestens einen Monat Auszeit nimmt. Weiß jemand was daraus geworden ist?
Viele Grüße
chrima

lila Pudel im rot-grünen Schmuddelblatt

Re: da heulen sie wieder die lila Pudel

Leser345, Tuesday, 15.11.2005, 11:45 (vor 7326 Tagen) @ chrima

Als Antwort auf: da heulen sie wieder die lila Pudel von chrima am 15. November 2005 00:14:

Aus dem Koalitionsvertrag:

· Das Elterngeld wird für ein volles Jahr gezahlt unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes. Eltern können wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis
zu zwei Jahre verteilen wollen.

· Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei Monate bleiben dem Vater, zwei Monate der Mutter reserviert.

Grüße
Leser345

powered by my little forum