Re: wieder mal eine juristische Frage
Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:
zu dem unten angelinkte Inzest-Fall. Dort ist zu lesen, daß der Mann bereits in der Sache mehrfach verurteilt wurde. Die Frau hingegen nicht. Kann mir das einer erklären?
Gruß.
das kann nur mit den kinder zusammenhängen, die ja versorgt werden müssen. man würde den kindern ja auch schaden, wenn man ihnen beide elternteile nimmt. noch dazu ist doch eine frau durch ihre kinder schon bestraft genug (geburtsschmerz usw. ... mal ironisch gesehen).
auf www.welt.de ist hierzu auch noch ein wenig hintergrundinformation. interessant finde ich außerdem, daß geschwister durchaus zusammen ein kind haben dürfen. es darf nur nicht durch den beischlaf gezeugt werden.
freundliche grüße
Conny
gesamter Thread:
- wieder mal eine juristische Frage -
Lucius I. Brutus,
10.11.2005, 15:40
- Re: wieder mal eine juristische Frage - Conny, 10.11.2005, 18:57
- Die Femi-Antwort wäre: -
Dark Knight,
10.11.2005, 20:25
- Re: Die Femi-Antwort wäre: - Conny, 11.11.2005, 04:55
- Die Frau war in den ersten Fällen noch unmündig. -
Martin,
10.11.2005, 22:10
- Unmündig ? - Dark Knight, 11.11.2005, 01:08
- Re: Weil die Frauen in Deutschland Narrenfreiheit besitzen! n/t - Christian, 11.11.2005, 07:44
- Inzest wird erst ab 18 verfolgt (n/t) - Soph, 11.11.2005, 21:43