Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern

Mirko, Wednesday, 09.11.2005, 14:48 (vor 7332 Tagen)

Hallo, irgendjemand pflegt eine Liste, die jene Paragraphen aufführt, in denen Männer benachteiligt werden, die bräuchte ich, bitte posten.

Grüße

Mirko.

Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern

Lucius I. Brutus, Wednesday, 09.11.2005, 21:16 (vor 7332 Tagen) @ Mirko

Als Antwort auf: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern von Mirko am 09. November 2005 12:48:

Hallo, irgendjemand pflegt eine Liste, die jene Paragraphen aufführt, in denen Männer benachteiligt werden, die bräuchte ich, bitte posten.
Grüße
Mirko.

Hallo Mirko. Ich bin zwar kein Jurist aber der Gesetzgeber ist auch nicht dumm. Die meisten Gesetze sind Geschlechtsneutral formuliert. Ihre Umsetzung in Relation zu den gesellschaftlichen Begebenheiten und Diskurs bewirkt die Benachteiligung von Männern (siehe Gewaltschutzgesetz, Scheidungsrecht, Sorgerecht). Meistens ist den Entscheidungen der Gerichte über die Deutung des Gestzestextes in den Paragraphen mehr abzugewinnen. Nichtsdestotrotz linke ich anbei die neue Liste von Manndat und würde versuchen in späteren Posting dich mit wertvollen Links zu versorgen.

Ich hoffe juristisch sachkündigeren in diesem Forum können dir besser helfen. Bin mal gespannt, wie fundiert das wird oder ob es weiter nur gelabert wird.

Gruß

http://www.manndat.de/typo3/index.php/76/0/

Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern

Lucius I. Brutus, Wednesday, 09.11.2005, 21:32 (vor 7332 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern von Lucius I. Brutus am 09. November 2005 19:16:

So mal auf die Schnelle, Fallbeispiel zum FamilienUNrecht sind hier verzeichnet

http://www.vafk-schwaben.de/recht.html
http://www.vafk.de/urteile/urteil_index.htm

Ich hoffe ich schieße nicht über das Ziel hinaus :(

Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer

Christian, Wednesday, 09.11.2005, 21:51 (vor 7332 Tagen) @ Mirko

Als Antwort auf: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern von Mirko am 09. November 2005 12:48:

Hallo, irgendjemand pflegt eine Liste, die jene Paragraphen aufführt, in denen Männer benachteiligt werden, die bräuchte ich, bitte posten.
Grüße
Mirko.

Diskriminierungsliste erstellt von User in Gleichberechtigungs-Foren im Internet:

Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)

Neu in der Liste: Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen.

Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) (Ergänzung, siehe EUGH-Urteil im PS)

Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.

Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.

Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?

Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.

Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:

Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.

Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.

Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter www.gleichberechtigung-goes-online.de
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

Die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter www.renten.de nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.
Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.

Neu in der Liste*

SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:

(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.

Das Gesetz als ganzes ist unter: 193.101.67.34 nachzulesen.

Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!

Neu: Ein umfangreicher Gesundheitsbericht wurde nur für Frauen erstellt, das obwohl Männer eine deutlich geringere Lebenserwartung von ca. 6 Jahren haben

Neu: GirlsDay! Hier gewährt man Mädchen einen Einblick in typische Männerberufe, aber für Jungen soll der Einblick in typische Frauenberufe verwehrt bleiben und in der Schule verbleiben müssen (Geschlechterrassismus?)


Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?

Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer

XRay, Wednesday, 09.11.2005, 23:01 (vor 7332 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:

Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?

-------
nun, das sollte mich auch wundern, denn immerhin hat mir unser
Feminsterium mal geschrieben, daß
"Frauen de jure nicht benachteiligt" sind.

Allerdings... kann jede Bevorrechtung auch mit Nachteilen verbunden sein.
D.h., daß sich - bei hinreichender Bemühung - so manches konstruieren liese.

Z.b. gibt es verschiedendlich betriebliche Regelungen, im Grunde als
Schutz von Frauen gedacht, die es untersagen Frauen in der 3ten Schicht zu beschäftigen.
Jetzt mag es da aber vielleicht Frauen geben, die sich dadurch - zu recht,
wie ich meine - diskrimiert fühlen, weil ihnen z.B ja die entsprechenden Nachtzulagen auch entgehen. Nachher haben wir dann das Geschrei von wegen
geringeres Einkommen bei gleicher Arbeit und im Übrigen ...wenn jemand in
solchem Fall einen 3-schicht-Betrieb haben will, dann kann er Frauen dort
schlicht nicht gebrauchen. Also wirkt die Bevorzugung hier als Einstellungshemmnis. Aber bei dem Thema scheiden sich wohl die GeistInnen.

Als Bespiel: Das "Bundesgleichstellungsgesetz"

Dark Knight, Thursday, 10.11.2005, 01:11 (vor 7332 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:

Bundesgleichstellungsgesetz

§ 6 Abs. 2

"Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, soll die Besetzung eines freien Arbeitsplatzes ausgeschrieben werden, um die Zahl von Bewerberinnen zu erhöhen."

=> Wer entscheidet, was "unterrepräsentiert" ist ? Was ist "unterrepräsentiert" ? (Davon steht nämlich nichts im Gesetzestext, soweit ich ihn gelesen habe). Und eine freie Stelle muß bei "zu wenig" Frauen also dann nur für Frauen ausgeschrieben werden... was übrigens im klaren Widerspruch zu §6, Abs. 1 steht:
"Die Dienststelle darf einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb der Dienststelle nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben."

<hr>

§ 8
"Sind Frauen in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, Einstellung, Anstellung und beruflichem Aufstieg bei Vorliegen von gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen."

=> Im Grunde genommen heißt das: bei gleichr Qualifikation hat Man keine Chance, da er de lege diskriminiert werden muß. Der Rest des Textes ist eigentlich nur blabla.. denn es bleibt die Frage, wan "unterrepräsentiert" ist und wer dieses ggf. zu entscheiden hat. Und wenn jemand einem männlichen Bewerber den Vorzug gibt - wie soll er nachweisen, daß es "in der Person" der Mitbewerberin lag, weswegen sie die Stelle nicht bekommen hat ?

<hr>

§10 Abs. 3

"Fortbildungskurse, die Frauen den beruflichen Aufstieg, insbesondere auch aus den unteren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen, sowie den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit zur Wahrnehmung von Familienpflichten erleichtern, sind in ausreichendem Maße anzubieten."

=> Was ist mit Fortbilungskursen, die Männern den beruflichen Aufstieg ermöglichen ?

<hr>

§ 10, Abs. 6

"Frauen sind verstärkt als Leiterinnen und Referentinnen für Fortbildungsveranstaltungen einzusetzen."

=> Warum dieses ?

<hr>

Der ganze § 16 ist eine einzige Männerbenachteiligung; es wird nämlich nur von einer Gleichstellungsbeauftragten mit einer Stellvertreterin gesprochen, und die sogenannte Gleichstellung gilt natürlich nur für Frauen.

<hr>
auszugsweise zitiert aus:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgleig/

Übrigens ist für dieses legislative Machwerk zustänig: das Bundesministerium für Familie, Senioren, FRAUEN und Jugend.

Dark Knight

Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer

Hetzi, Thursday, 10.11.2005, 03:34 (vor 7332 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:

Diskriminierungsliste erstellt von User in Gleichberechtigungs-Foren im Internet:

Diese Liste wurde urspruenglich von mir erstellt, eigentich sollte ich sie wieder mal aktualisieren und sauberer mit entsprechenden § belegen.

Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.
Lösungsmöglichkeiten: Milizsystem abschaffen und reine Berufsarmee schaffen, oder Wehrpflicht für beide Geschlechter (Wobei ich persönlich die zweite Lösung bevorzugen würde)
Neu in der Liste: Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen.

Das Verbot der langen Haare beim Heer ist nach einem Gerichtsurteil vor kurzen gefallen. Ich habe auch den Verdacht, dass es fuer die Polizei eine aehnliche Vorschrift gibt, hab aber bisher dazu noch nichts konkretes fuer D gefunden.

Neu hinzugekommen fuer die Bundeswehr ist eine eigene Quotenregelung fuer Frauen in fuehrenden Positionen. Wenn Frau schon nicht verpflichtet ist, so muss natuerlich der Aufstieg gefoerdert sein.

Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...) (Ergänzung, siehe EUGH-Urteil im PS)

Das EUGH-Urteil, welches mal im PS der Liste war ist nicht passend zur gesetzlichen Lage in D mit Frauenbevorzugung bei gleicher Qualifikation.

Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile.

Da hat sich auch leider nichts geaendert :/

Diverse Detailbestimmungen in Gleichbehandlungsgesetzen: Das fängt an bei den Zielen des Gesetzes §1 BGleiG mit "Nach Maßgabe dieses werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen". Dass eventuelle Benachteiligungen von Männern abzubauen seien wird nirgendwo gefordert.
Oder §16 die Gleichstellungsbeauftragten können nur Frauen sein. Das lustiger weise, obwohl es in §5 heisst, dass die Vorschriften Anwendung finden sollte, soweit nicht ein Bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit sei. Ist also Frau zu sein eine unverzichtbare Voraussetzung um die Funktion von Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen?
Oder auch die gesetzliche Definition von unterrepräsentiert, bei einem Frauenanteil unter 50%. Das bedeuted, das Frauen solange unterrepräsentiert sind, bis sie über 50% Anteil haben und damit Männer unterrepräsentiert sind, bzw. Frauen überrepräsentiert sind. Vernünftiger wäre eine Grenze wie in anderen Ländern bei 40%.

Die Liste diskriminierender Bestimmung in diversen "Gleichbehandlungsgesetzen" koennte man um sehr vieles verlaengern. Imho besitzt jedes Bundesland aehnliche Bestimmungen und leichten Variationen davon.

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.

Auch das ist immer noch aktuell ...

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) mit dem Fakulativprotokoll zu deren Umsetzung: Im Fakulativprotokoll werden Verfahrensweisen festgelegt, wie bei verstössen gegen diese UN-Konvention vorzugehen ist. Das Problem darin ist, dass die Konvention sich fast durchgängig einer sexistischen Sprache bediehnt, in der Form, dass für Frauen immer das gleiche Recht gelten muss wie für Männer. Die umgekehrten Fälle, in denen Männer eine Diskriminierung erfahren werden dadurch nicht erfasst. Somit wird über das Fakulativprotokoll eine separates Rechtsmittel geschaffen, dem sich im Endeffekt nur Frauen bediehnen können.
Exemplarisch führe ich hier mal Artikel 12 der Konvention zum Gesundheitssystem an:
Artikel 12
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitswesen, um Frauen zu den gleichen Bedingungen wie Männern Zugang zu den Gesundheitsfürsorgediensten, einschließlich der Dienste im Zusammenhang mit der Familienplanung zu gewährleisten.
Somit wäre mit diesen Artikel gegen die weiter unten angeführte unterschiedliche Bezahlung von Gesundheitsvorsorgen anzukämpfen, wenn sie zu Lasten von Frauen diskriminierend wäre. Da sie aber zu Lasten von Männern diskriminiert, bietet auch das die UN-Konvention/das Fakulativprotokoll keine Möglichkeit.
Nachzulesen ist das Fakulativprotokoll und die Konvention selbst unter www.gleichberechtigung-goes-online.de
Im Text selbst ist ein Österreichbezug vorhanden, der Protokolltext an sich ist aber im Anhang des Dokuments vorhanden und der gilt auch für D, da auch D das CEDAW und das Fakulativprotokoll unterzeichnet haben.

Es gibt noch einige weitere internationale Vertraege, welche geschlechterdiskriminierendes enthalten, aber keiner Schafft es derartig systematisch Doppelstandards fuer Frauen/Maenerrechte einzufuehren.

Die Frauenaltersrente, die an sich in D schon angeglichen ist (im Gegensatz zu Österreich), aber in einem Detail noch eine geschlechterungleiche Übergangsbestimmung enthält, die es Frauen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht früher in Rente zu gehen. Genaueres ist unter www.renten.de nachzulesen. Soweit ich das sehe ist das die letzte Nachwirkung des ehemals ungleichen Pensionsalters von Frauen und Männern in D, die allerdings noch als Übergangsbestimmtung bis 2010 aktuell ist.

Von geringerer Bedeutung und nur noch wenige Jahre gueltig.

Ab hier die Gesetze die ich bei meiner letzten Liste neu gefunden habe.
Neu in der Liste*
SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

Land der Muetter eben ...

Im Landesrichtergesetz von Schleswig-Holstein findet sich unter Abschnitt II/§10 Richterwahl, folgender diskriminierender Abschnitt:
(3) Die Präsidentinnen oder Präsidenten eines oberen Landesgerichts werden auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz-, Bundes- und Europaangelegenheiten vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen. Dem Vorschlag sind die Personalübersichten für jede vorgeschlagene Bewerbung beizufügen. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sind durch den zuständigen Landtagsausschuß anzuhören. Die Anhörung des Ausschusses soll in öffentlicher, die anschließende Beratung und Beschlußfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.
Mit der Formululierung: "Der Vorschlag soll drei Personen enthalten und mindestens eine Frau berücksichtigen." werden ganz klar Männer diskriminiert, da damit ein Dreiervorschlag von drei Frauen möglich ist, jedoch ein gleichartiger Dreiervorschlag aus drei Männern verhindert wird.
Das Gesetz als ganzes ist unter: 193.101.67.34 nachzulesen.

Keine Ahnung in wie vielen Gesetzesdetails noch vergleichbares Versteckt sein mag.

Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!

Neu: Ein umfangreicher Gesundheitsbericht wurde nur für Frauen erstellt, das obwohl Männer eine deutlich geringere Lebenserwartung von ca. 6 Jahren haben

Ich weiss nicht wie sehr das Formal in Gesetzen festgelegt wurde und ob nicht doch auch fuer Maenner nachgezogen wird. In Oesterreich gibt es zumindest in diese Rechtung etwas Bewegung.

Neu: GirlsDay! Hier gewährt man Mädchen einen Einblick in typische Männerberufe, aber für Jungen soll der Einblick in typische Frauenberufe verwehrt bleiben und in der Schule verbleiben müssen (Geschlechterrassismus?)
Weiterhin nicht gefunden habe ich noch existierende Gesetze in D, die Frauen benachteiligen oder Männer bevorzugen. Gibt es solche noch?

Mir ist fuer D nach wie vor kein einziges derartiges gueltiges Gesetz bekannt.

Hetzi

Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern

Mirko, Thursday, 10.11.2005, 12:26 (vor 7331 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Re: Suche Liste juristische Benachteiligung von Männern von Lucius I. Brutus am 09. November 2005 19:16:


Die meisten Gesetze sind Geschlechtsneutral formuliert. Ihre Umsetzung in Relation zu den gesellschaftlichen Begebenheiten und Diskurs bewirkt die Benachteiligung von Männern (siehe Gewaltschutzgesetz, Scheidungsrecht, Sorgerecht)

Das geschlechtsneutrale Gesetze Benachteiligungen eines Geschlechts zur Folge haben können, wissen auch die Feministinnen, pardon, Genderforscherinnen, weswegen jedes Gesetz auf seine geschlechtsspezifischen Auswirkungen geprüft werden muss, selbstverständlich im Interesse beider Geschlechter...

. Meistens ist den Entscheidungen der Gerichte über die Deutung des Gestzestextes in den Paragraphen mehr abzugewinnen. Nichtsdestotrotz linke ich anbei die neue Liste von Manndat und würde versuchen in späteren Posting dich mit wertvollen Links zu versorgen.

Danke.

Mirko.

Genau die meinte ich, Danke! [nt]

Mirko, Thursday, 10.11.2005, 12:27 (vor 7331 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:

[nt]

Vorsorgeuntersuchungen...

Martin, Thursday, 10.11.2005, 13:31 (vor 7331 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gesetzliche Diskriminierugen und Benachteiligungen nur noch gegen Männer von Christian am 09. November 2005 19:51:

SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:

(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.[/i]

Frauen: Vom Beginn des 20. oder des 30. Lebensjahres? Also mit 19 oder mit 29 Jahren?
Männer: Vom Beginn des 45. Lebensjahres, also schon mit 44 Jahren.

Martin

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