Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nachtrag!

Christian, Monday, 17.10.2005, 13:29 (vor 7356 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Und was macht die Politik? von Christian am 17. Oktober 2005 09:07:

Wenn das mit dem Soldaten-Antidiskriminierungsgesetz SADG stimmt, dann kann man dies auch noch mit in die Diskriminierungsliste aufnehmen! Man muss sich die Frage stellen, ob die damalige SPD/Grüne Regierung ernsthaft an einer Gleichberechtigung und Abschaffung von Diskriminierungen bzw. Benachteiligungen interessiert gewesen sind? Es sieht nämlich tatsächlich so aus, als hätte SPD/Grüne Regierung massenweise Diskriminierungen und Benachteiligungen gegen Männer beschlossen und die Frauen immer mehr Privilegiert! Die Grünen sagen ja, das die SPD daran schuld sei das es die Wehrpflicht immer noch gibt, wie kommt es aber, das Grüne mit SPD ein Soldaten-Antidiskriminirungsgesetz beschliessen können und somit die Wehrpflichtigen noch mehr Diskriminiert werden?

Auch der mit Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) in Spannung stehende Artikel 12a des gleichen Grundgesetzes, der die Verpflichtung von volljährigen Männern zum Wehrdienst (Der Wehrdienst ist die Ausübung einer Wehrpflicht in einer Armee eines Staates . Der Kriegsdienst ist die Dienstleistung von Einzelnen, im Interesse d... ) regelt, wird - spätestens seit dem, durch die hannöversche Tanja Kreil erwirkten Urteil des europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 - als eine Benachteiligung von Männern in der Bundesrepublik Deutschland gesehen. In Folge dieses Gerichtsurteils dürfen Frauen in allen Bereichen der Bundeswehr freiwillig ihren Dienst ableisten, und werden durch die oben genannte Frauenquote und das, durch die rot-grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder noch 2005 verabschiedete Soldaten-Antidiskriminierungsgesetz (SADG), sogar bevorzugt in leitende Dienstgrade und die damit verbundenen Positionen befördert. Dadurch entstehe ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen freiwillig dienenden Frauen mit quotierten, befehlsbefugten Dienstgraden, und unfreiwillig wehrpflichtigen, und deshalb zwangsweise befehlsempfangenden Männern.


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