Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

ViellechtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 02:58 (vor 7371 Tagen)

Hallo,

ich finde euer Forum sehr interessant und habe unter anderem diesen Link von VAFK gefunden:http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf

Dort wird gesagt:

-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein -> Ich lebe mit meiner Freundin seit 3 1/2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Nach welchen kriterien wird man da unterhaltspflichtig? Ab welcher Zeit des Zusammenlebens?

-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?

danke im voraus

Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

Conny, Monday, 03.10.2005, 12:58 (vor 7370 Tagen) @ ViellechtFamiliengründer

Als Antwort auf: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von ViellechtFamiliengründer am 02. Oktober 2005 23:58:

Hallo,
ich finde euer Forum sehr interessant und habe unter anderem diesen Link von VAFK gefunden:http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf
Dort wird gesagt:
-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein -> Ich lebe mit meiner Freundin seit 3 1/2 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung. Nach welchen kriterien wird man da unterhaltspflichtig? Ab welcher Zeit des Zusammenlebens?
-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?
danke im voraus

hallo ViellechtFamiliengründer,

bist du dir sicher, daß du nach dem lesen von http://vafk-schwaben.de/downloads/VorsichtEhe.pdf wirklich noch deiner freundin eine familiengründung gönnen willst? ein vater ist doch heute in der modernen familie nur noch der samenspender und unterhaltssklave. die präsenz des vaters ist von der mutter doch nur noch geduldet, so lange sie ihr in den kram paßt.

soweit ich weiß ist ein vater der mutter gegenüber bis zum vollendeten 3. lebensjahr unterhaltspflichtig. ich habe auch mal gelesen, daß sich der unterhalt an die mutter am verdienstausfall orientieren soll, bin mir dabei allerdings unsicher. es soll auch etwas anstehen, daß ein vater genauso wie nach einer ehe unterhaltspflichtig wird.

freundliche grüße
Conny

Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

blendlampe, Monday, 03.10.2005, 14:04 (vor 7370 Tagen) @ ViellechtFamiliengründer

Als Antwort auf: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von ViellechtFamiliengründer am 02. Oktober 2005 23:58:

-auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kann der Mann später Expartner-Unterhaltspflichtig sein

Nur, wenn Kinder entstehen. An den Kindern hängt der ganze Rattenschwanz an Ansprüchen, auch die Ansprüche der Ex selbst. Vermeide Kinder, dann bleibst du glücklich.

-Dort wird gesagt, Ehevertrag sei unwirksam. Ist es nicht richtig, daß man Exgatten-Unterhaltsansprüche durch EV ausschließen kann?

Bei Verheirateten lassen sich Unterhaltsansprüche durch einen Ehevertrag leichter begrenzen, aber nicht ausschliessen. Die Materie ist kompliziert und ändert sich immer wieder durch irgendwelche Gerichtsurteile. Es kann also sein, dass ein einwandfreier Ehevertrag irgendwann später doch noch für sittenwidrig erklärt wird. Verlass dich nicht darauf, dass ein Ehevertrag irgendwas hilft. Wenn du nicht verlieren willst, heirate nicht und zeuge keine Kinder. Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn es viel zu verteilen gibt, z.B. wenn einer der Ehepartner eine Firma hat die nicht durch eine Scheidung in den Abgrund gerissen werden soll.

Fragen dieser Art werden in Foren wie pappa.com oder der Väternewsgruppe im Usenet diskutiert.

Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 15:25 (vor 7370 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von blendlampe am 03. Oktober 2005 11:04:

Hi blendlampe,

danke erstmal für die ausführlichen Fallbeispiele.

Angesichts der Sachlage stellen sich mir nun 2 Alternativen gegenüber: Heiraten mit Ehevertrag oder eheähnliche Gemeinschaft mit sofortiger gemeinsamer Sorgerechtsbeurkundung.

Ein Ehevertrag gestattet also keine Rechtssicherheit. Da stellt sich die Frage, ob das Kernstück der Alternative, nämlich die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung, Rechtssicherheit herstellen kann.

Also: ist die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung nach der Empfängnisfeststellung das Papier wert, auf dem sie steht? Bzw., ist dieses gemeinsame Sorgerecht dem gemeinsamen Sorgerecht, welches aus einer Ehe, resultiert, ebenbürtig oder kann es leichter ausgehebelt werden?

Diese Frage ist wichtig für die Entscheidungsfindung, welche Strategie für Väter das geringste Risiko birgt. Ach so, eine Sache gibt es da noch: Die Ehe hat ja nun auch noch den Vorteil der günstigeren Steuerklasse. Wenn man nun das Mehreinkommen gegenüber SK1 zurücklegt, kann man u.U. die Folgekosten einer gescheiterten Ehe bzw. eines ausgehebelten Ehevertrages besser abfangen.

Bei allem Unrecht, einen kleinen Lichtblick gibt es: Kinderlose Ex-Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind (nach Deiner Ausführung) definitiv nicht unterhaltspflichtig!

Gruß
Holger

Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

blendlampe, Tuesday, 04.10.2005, 02:06 (vor 7370 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer

Als Antwort auf: Re: Anfrage wegen Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 12:25:

Also: ist die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung nach der Empfängnisfeststellung das Papier wert, auf dem sie steht?

Ja. In etwa so wie ein Ehevertrag. Manche Frauen fühlen sich dadurch gebunden, auch wenn beides auszuhebeln ist. Beides macht die Dinge nicht gut, aber ein paar Prozent besser. Warum also nicht? Man sollte alles tun, was die eigene Lage verbessert. Wenn man sicher sein will, hilft wieder nur eines: Nicht heiraten. Keine Kinder zeugen.

Bzw., ist dieses gemeinsame Sorgerecht dem gemeinsamen Sorgerecht, welches aus einer Ehe, resultiert, ebenbürtig oder kann es leichter ausgehebelt werden?

Gemeinsames Sorgerecht durch Ehe = Gemeinsames Sorgerecht durch extra Beurkundung

Ach so, eine Sache gibt es da noch: Die Ehe hat ja nun auch noch den Vorteil der günstigeren Steuerklasse.

Das relativiert sich. Sobald auch nur die kleinste Sozialleistung bezogen wird, wird in einer Ehe immer erst der Partner für alles herangezogen und eingerechnet. Ohne Ehe trennt man sich eben formal oder lebte formal nie zusammen.
Wenn einer der Partner nicht arbeitet, kann auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften der Erwachsenen-Steuerfreibetrag beim Verdiener geltend gemacht werden.

Wenn man nun das Mehreinkommen gegenüber SK1 zurücklegt, kann man u.U. die Folgekosten einer gescheiterten Ehe bzw. eines ausgehebelten Ehevertrages besser abfangen.

Erklär mal deiner Frau, dass du für die Scheidung sparst...

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