Re: Frage....
Als Antwort auf: Frage.... von Lucius I. Brutus am 11. September 2005 01:15:
Ist es richtig, daß bei den Regelungen des Arbeitslosengeldes II (ALGII), einem Mann jede Arbeit die legal ist zumutbar ist, während eine Frau nach dem Familienrecht nur Arbeiten annehmen muß die sie vor oder während einer Ehe erlernt hat, somit bei nichtverfügbarkeit einer solchen Arbeit bei Arbeitslosigkeit den Exmann auf Unterhalt verklagen kann.
Danke
Ich vermute mal, was das Unrecht in Deutschland betrifft dies vollkommen Zutreffen kann. Die Anrechnung der Erziehungszeiten zu Gunsten für Frauen ohne eine Erklärung abgeben zu müssen sind ein Beispiel dafür. Wenn diese Regelung zum Arbeitslosengeldes II vorhanden ist, dann muss es auch im Gesetz verankert sein. Wenn das Zutrifft, dann will man Frauen nicht zu einer Arbeitsaufnahme zwingen und schützen und nur Männer zum Unterhaltssklaven degradieren.
meint
Christian
gesamter Thread:
- Frage.... -
Lucius I. Brutus,
11.09.2005, 04:15
- Re: Frage.... - Christian, 11.09.2005, 16:26
- Re: Frage.... -
Cleo,
11.09.2005, 17:40
- Re: Frage.... -
Lucius I. Brutus,
11.09.2005, 18:27
- Re: Frage.... -
Cleo,
12.09.2005, 01:25
- Re: Frage.... -
Nikos,
12.09.2005, 03:07
- SaufboldInnen sehen halt nicht nur, sie schreiben auch doppelt (^_^) (n/t) - Beelzebub, 12.09.2005, 14:35
- Re: Frage.... -
Nikos,
12.09.2005, 03:07
- Re: Frage.... -
Cleo,
12.09.2005, 01:25
- Re: Frage.... -
Lucius I. Brutus,
11.09.2005, 18:27