Frage....
Lucius I. Brutus, Sunday, 11.09.2005, 04:15 (vor 7394 Tagen)
Ist es richtig, daß bei den Regelungen des Arbeitslosengeldes II (ALGII), einem Mann jede Arbeit die legal ist zumutbar ist, während eine Frau nach dem Familienrecht nur Arbeiten annehmen muß die sie vor oder während einer Ehe erlernt hat, somit bei nichtverfügbarkeit einer solchen Arbeit bei Arbeitslosigkeit den Exmann auf Unterhalt verklagen kann.
Danke
Re: Frage....
Christian, Sunday, 11.09.2005, 16:26 (vor 7394 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Als Antwort auf: Frage.... von Lucius I. Brutus am 11. September 2005 01:15:
Ist es richtig, daß bei den Regelungen des Arbeitslosengeldes II (ALGII), einem Mann jede Arbeit die legal ist zumutbar ist, während eine Frau nach dem Familienrecht nur Arbeiten annehmen muß die sie vor oder während einer Ehe erlernt hat, somit bei nichtverfügbarkeit einer solchen Arbeit bei Arbeitslosigkeit den Exmann auf Unterhalt verklagen kann.
Danke
Ich vermute mal, was das Unrecht in Deutschland betrifft dies vollkommen Zutreffen kann. Die Anrechnung der Erziehungszeiten zu Gunsten für Frauen ohne eine Erklärung abgeben zu müssen sind ein Beispiel dafür. Wenn diese Regelung zum Arbeitslosengeldes II vorhanden ist, dann muss es auch im Gesetz verankert sein. Wenn das Zutrifft, dann will man Frauen nicht zu einer Arbeitsaufnahme zwingen und schützen und nur Männer zum Unterhaltssklaven degradieren.
meint
Christian
Re: Frage....
Cleo, Sunday, 11.09.2005, 17:40 (vor 7394 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Als Antwort auf: Frage.... von Lucius I. Brutus am 11. September 2005 01:15:
Du vermischt da Regelungen der Agentur für Arbeit mit Familienrecht. Vor dem Arbeitsamt sind alle ALGII EmpfängerInnen gleich. Wer nicht arbeitsfähig und vermittelbar ist, bekommt auch kein Geld von der Agentur für Arbeit.
Cleo
Re: Frage....
Lucius I. Brutus, Sunday, 11.09.2005, 18:27 (vor 7394 Tagen) @ Cleo
Als Antwort auf: Re: Frage.... von Cleo am 11. September 2005 14:40:28:
Erstmal Danke für die Antwort.
Du vermischt da Regelungen der Agentur für Arbeit mit Familienrecht.
Wenn ich es besser wüßte, hätte ich wohl nicht gefragt, döh! Aber wenn das so ist, besteht hier kein Regulierungs- bzw. Gesetzeskonflikt?
Gruß
Re: Frage....
Cleo, Monday, 12.09.2005, 01:25 (vor 7394 Tagen) @ Lucius I. Brutus
Als Antwort auf: Re: Frage.... von Lucius I. Brutus am 11. September 2005 15:27:
Nun, soweit ich weiss müssen Frauen die vermittelt werden wollen und arbeitsfähig sind für die Betreuung der Kinder selber sorgen, sprich einen Kindergartenplatz besorgen. Nötigenfalls kann auch der arbeitslose Partner zur Betreuung herangezogen werden, wenn er nicht arbeitet. Das müssen aber die Partner untereinander ausmachen.
Cleo
Re: Frage....
Nikos, Monday, 12.09.2005, 03:07 (vor 7393 Tagen) @ Cleo
Als Antwort auf: Re: Frage.... von Cleo am 11. September 2005 22:25:56:
Nun, soweit ich weiss müssen Frauen die vermittelt werden wollen und arbeitsfähig sind für die Betreuung der Kinder selber sorgen, sprich einen Kindergartenplatz besorgen. Nötigenfalls kann auch der arbeitslose Partner zur Betreuung herangezogen werden, wenn er nicht arbeitet. Das müssen aber die Partner untereinander ausmachen<
Was meinst Du eigentlich damit: "Der arbeitslose Partner, der nicht arbeitet"?
Gibt es auch arbeitslose Partner, die dennoch arbeiten?
Nikos
*verwirrt*
SaufboldInnen sehen halt nicht nur, sie schreiben auch doppelt (^_^) (n/t)
Beelzebub, Monday, 12.09.2005, 14:35 (vor 7393 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Re: Frage.... von Nikos am 12. September 2005 00:07: