Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Freispruch für Andreas Türck in Vergewaltigungsprozess

Krischan, Thursday, 08.09.2005, 18:40 (vor 7395 Tagen)

Frankfurt/Main (dpa) - Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem Urteil nicht als bewiesen an, dass der 36-Jährige eine Bankkauffrau zum Oralsex gezwungen habe. Es folgte damit den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hat stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem Sex einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt.

(Frankfurter Rundschau Online)

Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT)

Sven, Thursday, 08.09.2005, 22:44 (vor 7395 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Freispruch für Andreas Türck in Vergewaltigungsprozess von Krischan am 08. September 2005 15:40:

Frankfurt/Main (dpa) - Der Fernsehmoderator Andreas Türck ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem Urteil nicht als bewiesen an, dass der 36-Jährige eine Bankkauffrau zum Oralsex gezwungen habe. Es folgte damit den Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Türck hat stets seine Unschuld beteuert und bei der Polizei ausgesagt, dass die Frau mit dem Sex einverstanden gewesen sei. Zwei Gutachter hatten ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt.
(Frankfurter Rundschau Online)

Re: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT)

Jeremin, Thursday, 08.09.2005, 23:15 (vor 7395 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT) von Sven am 08. September 2005 19:44:

Natürlich nicht. Das liest sich dann so:

<cite> In ihrer subjektiven Wahrnehmung hat sie es so empfunden und glaubt, dass es so war, daraus ist ihr kein Vorwurf zu machen...</cite>

Was ich immer sage: Frauen denken nicht. Sie nehmen wahr, sie fühlen, sie mutmaßen allenfalls und sind dann voll davon überzeugt, die Realität wiederzugeben. Quatsch.

Bingo!

Jörg, Thursday, 08.09.2005, 23:33 (vor 7395 Tagen) @ Jeremin

Als Antwort auf: Re: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT) von Jeremin am 08. September 2005 20:15:53:

Natürlich nicht. Das liest sich dann so:

In ihrer subjektiven Wahrnehmung hat sie es so empfunden und glaubt, dass es so war, daraus ist ihr kein Vorwurf zu machen...[/i]

Du triffst den Nagel auf den Kopf! Vor kurzem konnte man bei "Spiegel online" lesen:

"Dieser Vorwurf (es geht hier um den Vergewaltigungsvorwurf gegenüber Türck, Anm. von Jörg) sei so 'mit Sicherheit nicht zu halten', sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers in seinem Plädoyer. Er zeigte sich aber überzeugt, dass Katharina B. nur unbewusst falsch ausgesagt habe. Der Vorwurf sei zu ihrer 'subjektiven Wahrheit' geworden. Sie sei eine 'zu bemitleidende Persönlichkeit', die fachliche und ärztliche Hilfe brauche."

Ein exzellentes Beispiel dafür, wie Männer mal wieder verarscht werden.

Gruß, Jörg

Artikel lesen

mal eine jusritische Frage ...

Lucius I. Brutus, Friday, 09.09.2005, 00:16 (vor 7395 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Bingo! von Jörg am 08. September 2005 20:33:15:

... ist der Begriff "unbewußte Falschaussage" im Strafgesetzbuch vorhanden und definiert?

Gruß.

Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen

Beelzebub, Friday, 09.09.2005, 00:56 (vor 7395 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: mal eine jusritische Frage ... von Lucius I. Brutus am 08. September 2005 21:16:

... ist der Begriff "unbewußte Falschaussage" im Strafgesetzbuch vorhanden und definiert?
Gruß.

Den Begriff gibt's nicht. Es gibt in § 163 StGB den "fahrlässigen Falscheid", danach könnte sich die Dame aber allenfalls dann strafbar gemacht haben, wenn sie vereidigt worden sein sollte. Normalerweise werden Zeugen nicht vereidigt, vor allem dann nicht, wenn das Gericht ohnehin am Wahrheitsgehalt ihrer Aussage zweifelt.

@ Sven, @ Jeremin

der Grundsatz 'in dubio pro reo' muss auch für sie gelten. Wegen Falschaussage wird man sie nur drankriegen können, wenn ihr nachgewiesen werden kann, dass sie vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Aber da gibt's nun mal das psychologische Gutachten, wonach sie nicht erlebtes als erlebtes empfindet - und damit ist sie aus dem Schneider. Das hat aber nichts mit ihrem Geschlecht zu tun.

Gruß

Beelzebub

Re: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen

Nikos, Friday, 09.09.2005, 03:12 (vor 7395 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen von Beelzebub am 08. September 2005 21:56:22:

Nein, natürlich nicht!

Das hat aber nichts mit ihrem Geschlecht zu tun<

Nikos

Re: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen

Jeremin, Friday, 09.09.2005, 18:15 (vor 7394 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen von Beelzebub am 08. September 2005 21:56:22:

Richtig, wenn ich als Zeuge jemanden identifiziere und der war es dann nachweislich nicht, passiert mir auch nichts.

Meine Aussage ging auch eher in die Richtung, wie Frauen die Welt wahrnehmen. Diese Wahrnehmung ist nach meinen Erfahrungen fast ausschließlich intuitiv und wenig von Tatsachen abhängig. Das ist der Grund, warum der größte Teil der Werbung auf weibliche Zielgruppen gerichtet ist, warum Trivialliteratur zum größten Teil von Frauen gelesen wird und der Grund, warum man eine Frau nie zufriedenstellen kann.

Re: Bingo!

Conny, Friday, 09.09.2005, 19:09 (vor 7394 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Bingo! von Jörg am 08. September 2005 20:33:15:

>Natürlich nicht. Das liest sich dann so:

In ihrer subjektiven Wahrnehmung hat sie es so empfunden und glaubt, dass es so war, daraus ist ihr kein Vorwurf zu machen...[/i]

Du triffst den Nagel auf den Kopf! Vor kurzem konnte man bei "Spiegel online" lesen:
"Dieser Vorwurf (es geht hier um den Vergewaltigungsvorwurf gegenüber Türck, Anm. von Jörg) sei so 'mit Sicherheit nicht zu halten', sagte Staatsanwalt Wilhelm Möllers in seinem Plädoyer. Er zeigte sich aber überzeugt, dass Katharina B. nur unbewusst falsch ausgesagt habe. Der Vorwurf sei zu ihrer 'subjektiven Wahrheit' geworden. Sie sei eine 'zu bemitleidende Persönlichkeit', die fachliche und ärztliche Hilfe brauche."
Ein exzellentes Beispiel dafür, wie Männer mal wieder verarscht werden.
Gruß, Jörg

eigentlich müßte man sie in sicherungsgewahrsam nehmen, damit sie nie wieder durch eine solche sache eine männliche karriere zerstören kann. ;-). dort kann sie dann therapiert werden.

Re: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT)

Ralf, Friday, 09.09.2005, 02:27 (vor 7395 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT) von Sven am 08. September 2005 19:44:

Soweit ich es verstanden habe, ist ihr ja auch gar nicht nachgewiesen worden, dass sie falsch ausgesagt hat, sondern es gibt lediglich erhebliche Zweifel daran, dass ihre Aussage richtig war, nachweisen kann man es ihr aber wohl nicht. Somit müssen eigentlich beide freigesprochen werden - ihm kann man keine Vergewaltigung nachweisen, und ihr keine Falschaussage.

Gruß Ralf

[TV] So,11.09. 18:00 Uhr ZDF: Mona Lisa zu den beiden(!) Opfern im Türck-Prozeß

Günter Dantrimont, gleichberechtigung-online.de, Friday, 09.09.2005, 05:32 (vor 7395 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Freispruch für Andreas Türck in Vergewaltigungsprozess von Krischan am 08. September 2005 15:40:

Mit den "beiden" Opfern sind natürlich der freigesprochene Andreas Türck gemeint,
ebenso wie die laut Gutachtern völlig unglaubwürdige - angeblich vergewaltigte -
Beschuldigerin.

Ob Mona Lisa wohl auch im Falle gutachterlich erwiesener Unglaubwürdigkeit des
Andreas Türck von "beiden Opfern" gesprochen hätte, möge jeder für sich selbst
beantworten.

Mfg. Günter Dantrimont

Originalveröffentlichung dieses Textes:

http://f50.parsimony.net/forum200041/messages/902.htm

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