Nachtrag zu: Gericht: Frau erfindet Vergewaltigung
Wie mir die Gerichtsreporterin der Leipziger Volkszeitung soeben mitteilte (ich hatte derzeit angefragt), steht dem Mann - laut Aussage seiner Verteidigerin - keine Haftentschädigung zu, da diese durch die verhängte Strafe von 1500 Euro wegen Bedrohung und Körperverletzung abgegolten sei.
Ob anderseits gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet werde, soll erst nach dem Vorliegen der Urteilsgründe aus dem Landgericht entschieden werden. Erfahrungsgemäß würden da einige Wochen vergehen. Die Staatsanwaltschaft spreche bislang nur von einem "Anfangsverdacht".
SiliKat