Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einverständnis, Empfängnisschutz, Samenraub,

Didl, Friday, 19.08.2005, 11:32 (vor 7416 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von noname am 18. August 2005 14:49:

... vielleicht doch...
ernst gemeinter Vorschlag kam aus den USA. In einem Formblatt bestätigt die Frau, dass sie den folgenden Sex freiwillig und ohne Drängen des Mannes zuläßt bzw. ausdrücklich will. ...

Der Vorschlag ging sogar weiter: Bestätigung des Einverständnisses zu Kuss, Zungenschlage, Anfassen über und unter der Kleidung... eben jeder Schritt einzeln.
Denn auch ein Zungenkuss (entscheidend ist die Penetration, also das Eindringen in den anderen Körper) ist eine Vergewaltigung, allerdings nur minder schwer.
Und auch in Deutschland ist es natürlich so, dass dann ein im Moment des Eindringens von der Frau ausgesprochenes NEIN den einvernehmlichen Akt zur Vergewaltigung werden lässt.

Unsicherheit gilt auch immer für den Empfängnisschutz: Bekannt ist, dass die Chefin eines Bordells sich von einem jahrelangen Stammgast ein Kind machen liess, natürlich muss er zahlen, müsste er auch, wenn sie schriftlich irgendwas bestätigt hätte.

Und der Türck: wenns denn einvernehmlich war, so ist er immerhin noch am Samenraub á la Boris Becker vorbeigekommen.

Der Didl


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