Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zahlvater extrem

gibsmir, Wednesday, 10.08.2005, 19:45 (vor 7425 Tagen)

Vater darf 1100€/Monat für Privatschule zahlen, hat aber kein Mitspracherecht...

http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,369003,00.html

http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,369003,00.html

Deutsches Familienrecht oh my GOD!

Lucius I. Brutus, Wednesday, 10.08.2005, 20:21 (vor 7425 Tagen) @ gibsmir

Als Antwort auf: Zahlvater extrem von gibsmir am 10. August 2005 16:45:

Verstehe ich das richtig?

Er hat sich nicht zu entscheiden, denn "diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu", was er offensichtlich nicht ist. Er hat aber hingegen die Entscheidung anderer zu tragen und durchzuführen, denn sein Einwand ist "rechtlich unerheblich".

Hier wird es nötig den Begriff "Sklaverei" in die Lexika umzuschreiben, denn sonst würde Deutschland mit diesem Urteil wohl gegen die UNO-Konventionen und gegen die eigene Verfassung verstoßen.

Lucius (Aus'em Urlaub zurück und hat schon sooo'n Hals)

Re: Leserbriefe an den Spiegel schreiben! n/t

Christian, Wednesday, 10.08.2005, 21:07 (vor 7425 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Deutsches Familienrecht oh my GOD! von Lucius I. Brutus am 10. August 2005 17:21:

Verstehe ich das richtig?
Er hat sich nicht zu entscheiden, denn "diese Entscheidung stehe allein dem sorgeberechtigten Elternteil zu", was er offensichtlich nicht ist. Er hat aber hingegen die Entscheidung anderer zu tragen und durchzuführen, denn sein Einwand ist "rechtlich unerheblich".
Hier wird es nötig den Begriff "Sklaverei" in die Lexika umzuschreiben, denn sonst würde Deutschland mit diesem Urteil wohl gegen die UNO-Konventionen und gegen die eigene Verfassung verstoßen.
Lucius (Aus'em Urlaub zurück und hat schon sooo'n Hals)

Re: Leserbrief abgeschickt!

Christian, Wednesday, 10.08.2005, 22:14 (vor 7425 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Leserbriefe an den Spiegel schreiben! n/t von Christian am 10. August 2005 18:07:

Bei diesem Urteil wundert es mich nicht mehr, wenn immer mehr Männer in Deutschland in den Zeugungsstreik treten und die Schnauze von einer Familie und Frauen gestriechen voll haben! Die Männer bzw. Väter in Deutschland haben überhaupt keine Rechte und kein Mitspracherecht mehr und werden nur noch zu Unterhaltssklaven degradiert. Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate weltweit und die väter- und kinderfeindliche Politik und Justiz in Deutschland sind dafür verantwortlich zu machen. Der EuGH für Menschenrechte verurteilt Deutschland dauerhaft und das jährlich mehrmals wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter!

Ganz so krass ist es nicht

Daddeldu, Wednesday, 10.08.2005, 23:37 (vor 7425 Tagen) @ gibsmir

Als Antwort auf: Zahlvater extrem von gibsmir am 10. August 2005 16:45:

Urteilstenor:
„Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss die Entscheidung des anderen, allein sorgeberechtigten Elternteils, das gemeinsame Kind zum Erwerb des Hauptschulabschlusses auf eine Privatschule zu schicken, jedenfalls dann hinnehmen, wenn dies auf Rat eines Sachverständigen erfolgt. Im Rahmen seiner Leistungspflicht hat der Unterhaltspflichtige für den dadurch entstehenden Mehrbedarf des Kindes aufzukommen. “

„Die geschiedene Mutter des Klägers hatte sich auf Rat eines Gutachters dafür entschieden, ihren Sohn auf eine Privatschule zu schicken. Der Vater sollte sich daher an den Kosten von monatlich 1.100 EUR beteiligen. Dies lehnte er mit der Begründung ab, dieser Schulbesuch sei unnötig.
Das OLG wertete den Einwand des Vaters als "rechtlich unerheblich". In diesem Verfahren gehe es allein um die Frage des Unterhalts und nicht um die Richtigkeit von Entscheidungen des jeweils sorgeberechtigten Elternteils. Habe der Vater Zweifel, so könne dies nur im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens, nicht aber in einem Unterhaltsprozess geklärt werden.“

Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 05.10.2004
11 UF 27/04
veröffentlicht: NJW Heft 49/2004, Seite X und Zeitschrift "OLG-Report"

Also:
1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.
2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.
3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.

Gruß, Daddeldu

Re: Ganz so krass ist es nicht

blendlampe, Thursday, 11.08.2005, 00:19 (vor 7425 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Ganz so krass ist es nicht von Daddeldu am 10. August 2005 20:37:45:

1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.

Ob für den Hauptschulabschluss eine sauteure Privatschule so zwingend notwendig ist, bleibt mehr als fraglich. Zahlt einem denn das Sozialamt grundsätzlich teure Privatschulen, wenn ein "Sachverständiger" meint, das wäre netter wie irgendeine andere Schule?

2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.

Nein. Für das Gericht war entscheidend, dass der Vater keinerlei Mitspracherecht bei der Schulwahl hat. Als nichtsorgeberechtigter Vater darf er schliesslich nicht einmal mit den Lehrern sprechen, geschweigen denn an Entscheidungen über die Schulwahl teilnehmen. Er ist zu 100% ausgeschlossen, muss aber die Entscheidungen von Dritten finanziell voll mittragen. Andere entscheiden, er zahlt. Der Platz, an den die Väter in Deutschland gezwungen werden.

3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.

Sonderbedarf wird entsprechend der Einkommenverhältnisse aufgeteilt. Wenn der Vater 2350 EUR verdient und die Mutter Hausfrau beim neuen Lover spielt, zahlt der Vater 1100 EUR plus 437 EUR Kindesunterhalt minus 77 EUR Kindergeldanteil = 1460 EUR. Behalten darf er 890 EUR. Den Kindesunterhalt zahlt er der Mutter für Betreuung und Kosten des Kindes. Ein sechzehnjähriges Kind, das eine Ganztagesschule besucht und nur jedes zweite Wochenende zwei Tage bei der Mutter ist!

Die Mutter hätte mit Sicherheit nicht geklagt, wenn sie aufgrund eines zahlungsschwachen Vaters die Kosten allein tragen hätte müssen. Dann hätte sie das Kind in die Schule gesteckt, selbst bezahlt statt vor Gericht geklagt.

Re: Du hast das Unrecht sehr wohl erkannt! n/t

Christian, Thursday, 11.08.2005, 00:55 (vor 7425 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Ganz so krass ist es nicht von blendlampe am 10. August 2005 21:19:

1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.

Ob für den Hauptschulabschluss eine sauteure Privatschule so zwingend notwendig ist, bleibt mehr als fraglich. Zahlt einem denn das Sozialamt grundsätzlich teure Privatschulen, wenn ein "Sachverständiger" meint, das wäre netter wie irgendeine andere Schule?

2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.

Nein. Für das Gericht war entscheidend, dass der Vater keinerlei Mitspracherecht bei der Schulwahl hat. Als nichtsorgeberechtigter Vater darf er schliesslich nicht einmal mit den Lehrern sprechen, geschweigen denn an Entscheidungen über die Schulwahl teilnehmen. Er ist zu 100% ausgeschlossen, muss aber die Entscheidungen von Dritten finanziell voll mittragen. Andere entscheiden, er zahlt. Der Platz, an den die Väter in Deutschland gezwungen werden.

3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.

Sonderbedarf wird entsprechend der Einkommenverhältnisse aufgeteilt. Wenn der Vater 2350 EUR verdient und die Mutter Hausfrau beim neuen Lover spielt, zahlt der Vater 1100 EUR plus 437 EUR Kindesunterhalt minus 77 EUR Kindergeldanteil = 1460 EUR. Behalten darf er 890 EUR. Den Kindesunterhalt zahlt er der Mutter für Betreuung und Kosten des Kindes. Ein sechzehnjähriges Kind, das eine Ganztagesschule besucht und nur jedes zweite Wochenende zwei Tage bei der Mutter ist!
Die Mutter hätte mit Sicherheit nicht geklagt, wenn sie aufgrund eines zahlungsschwachen Vaters die Kosten allein tragen hätte müssen. Dann hätte sie das Kind in die Schule gesteckt, selbst bezahlt statt vor Gericht geklagt.

Re: Ganz so krass ist es nicht

Christian, Thursday, 11.08.2005, 01:26 (vor 7425 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Ganz so krass ist es nicht von Daddeldu am 10. August 2005 20:37:45:

Also:
1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.
2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.
3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.
Gruß, Daddeldu

Es geht darum, ob der Sozialstaat Deutschland dies bezahlen würde?
Ich glaube "NEIN" und vor Gericht gewinnen würde ?
Solange man die Väter als Unterhaltssklaven ohne Rechte missbrauchen kann werden sie natürlich ausgebeutet. Müsste Deutschland bezahlen, dann hätte das Gericht meiner Meinung nach anders entschieden und die Mutter zur Arbeistaufanhme bewegt um die Kosten für eine Privatschule aufzukommen!
Die Deutsche Familienrechtsprechung ist meiner Meinung nach so verlogen und so hinterfotzig geworden das es sich für Männer nicht mehr lohnt eine Familie zu gründen!

Re: Zahlvater extrem

Nikos, Thursday, 11.08.2005, 02:25 (vor 7425 Tagen) @ gibsmir

Als Antwort auf: Zahlvater extrem von gibsmir am 10. August 2005 16:45:

Wunderschöne Grüße aus das extrem schöne Griechenland!

Hat hier jemand noch zweifeln daran, daß in Deutschland ein totalitäres System herrscht? Und wie hätte es dann auch anders sein können? Wieder machen sich die Frauen die Finger nicht schmutzig, sondern schicken ihre (Ex)Männer die Drecksarbeit erledigen. Auch beim totalitären Feminismus bleibt es so. Um hinterher sich darüber zu beschweren, daß der Mann viel zu schmutzige Hände hat. Der blanke Wahnsinn! Ich sage euch: Auswandern ist die einzige Alternative! Dann sollen eben diese ungeheurliche Richter mit ihre Steurgelder das Erziehungsdefizit der, großtenteils unfähigen aber sich selbst bewusst und gewollt in der Situation gebrachten, Alleinerziehenden ausgleichen.

Wenn Ihr wusstet, was mir die Richterin gesagt hat!

Richterin: Der Vater ist total wichtig für das Kind! Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr!
Nikos: Warum ist denn der Vater wichtig?
Richterin:...........

Richtig! Sie hat mich zwar ober-blöd angeguckt, aber auf meine ehrliche Frage hat sie gar keine Antwort gegeben! Sie wusste nicht, warum ein Vater wichtig ist! Und mit diese riese Wissenslücke trifft sie dann Entscheidungen, die das Leben meines Kindes auf dem Kopf stellen. Und auch das Leben tausenden von Kindern und Eltern. Das ist das Gesicht des Totalitarismus: Die Ideologie über die Menschen stellen! Niemand gewinnt aus solche Entscheidungen, ich nicht, meine Ex nicht, mein Kind nicht, außer die Ideologie selbst und ihre fanatische Vertreter.

Aber zahlen soll ich! Mir würde Gefängnis angedroht! Dem "total wichtigen" Kindesvater würde Gefängnis angedroht! Wie Krank kann man eigentlich als Feministin sein?

Prost(ata)!

Nik the greek
-aus dem Land der aufgegangener Sonne

P.S. Laßt euch nicht veralbern, daß ausländische Frauen nicht die Qualitäten der Deutschen hätten! Sie sind weiblich UND stark! Deutsche Frauen wollen und können es auch sein, leider werden sie aber von der Femis radikalst zurückgepfiffen! Sagt ein deftiges NEIN zu der Unsinn des Feminismus. Es gibt drei Milliarden Frauen auf der Welt. Die Deutsche Damen, die hier in Griechenland bei uns arbeiten, sie die total liebe Mädels! Auch das Märchen von "verlasse dein Heimat nicht, wenn sie in Not ist", ist größte Unsinn. Wenn der Weise das Land drei mal gewarnt hat, und er nicht angehört wird, er wird sogar verspottet, dann soll der Weise das Land verlassen, und dazu alle Bemühungen auf sich nehmen. Mann leistet seinem Land ein weitaus größeren Dienst, wenn man dem Totalitarismus den Rücken kehrt!

Re: Ganz so krass ist es nicht

Altschneider, Thursday, 11.08.2005, 12:01 (vor 7424 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Ganz so krass ist es nicht von blendlampe am 10. August 2005 21:19:

Ob für den Hauptschulabschluss eine sauteure Privatschule so zwingend notwendig ist, bleibt mehr als fraglich. Zahlt einem denn das Sozialamt grundsätzlich teure Privatschulen, wenn ein "Sachverständiger" meint, das wäre netter wie irgendeine andere Schule?

Ich fürchte schon, zumindest vor ein paar Jahren noch. Meine Exe hatte meine Tochter aufs Internat geschickt, gegen meinen Einspruch, weil sie es "nicht mehr aushielt" (das ganztagsbeschulte Kind ab und an um sich zu haben). Die Idee, das ich das Kind nehme, fand das Jugendamt garnicht gut, gab also dem Internatsantrag statt - da ich dann, trotz runtergerechnetem Selbstbehalt, nicht zahlungsfähig war, musste tatsächlich das Sozialamt einspringen, natürlich nicht, ohne mich mit Rückforderungsankündigungen zu bedrohen.
Es gibt wohl kaum eine Absurdität, die der Staatsfeminismus nicht für die heroisierten so genannten allein erziehenden Mütter begehen würde.
Altschneider

Re: Zahlvater extrem

Chris, Thursday, 11.08.2005, 12:25 (vor 7424 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Zahlvater extrem von Nikos am 10. August 2005 23:25:

Wunderschöne Grüße aus das extrem schöne Griechenland!

Hi Nikos,

schön von dir zu hören und danke für den positiv stimmenden Beitrag.
Positiv in dem Sinne das man Alternativen wahrnimmt.

Gruß,

Chris

Oh doch!

Lucius I. Brutus, Thursday, 11.08.2005, 12:32 (vor 7424 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Ganz so krass ist es nicht von Daddeldu am 10. August 2005 20:37:45:

Wenn Sie die Entscheidung anderer zwangsvollstrecken müssen, ohne die geringste Befugnis, diese Entscheidung mitzugestalten oder zu beeinflüssen, dann ist das für mein Verständnis nichts anders als Sklaverei. Da ist es mir Wumpe ob ein Sachverständiger eine schlauere Meinung hat oder nicht! Hier geht es um einfache grundlegende Prinzipien, wie die angeblich hochgepriesene persönliche Freiheit. Dieses letzte simple Recht wird anscheinend in der Familienpolitik nur einer bestimmten Klasse von Menschen zugemutet.

Erstaunlich, daß Sie sich mit den Krümel zufrieden geben!

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