Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Ekki, Monday, 25.07.2005, 19:44 (vor 7441 Tagen)

Hallo allerseits!

Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).

Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?

Gruß

Ekki

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Conny, Tuesday, 26.07.2005, 03:01 (vor 7441 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 25. Juli 2005 16:44:

Hallo allerseits!
Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).
Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?
Gruß
Ekki

hat noch ein mann das geld, sich dort ne frau zu kaufen und sollte dagegen nicht auch emma vorgehen? ist doch auch frauendiskriminierend, frauen zu verkaufen. was anderes sind doch diese ganzen kostenpflichtigen aktionen (und dazu kann man auch veranstaltungen zählen zu denen frauen kostenlos zutritt haben und der mann zahlen muß) nicht, die vom mann geld verlangen um kontakte zu frauen zu knüpfen.

freundliche grüße
Conny

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

crazyPhil, Tuesday, 26.07.2005, 04:22 (vor 7440 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 25. Juli 2005 16:44:

Hallo allerseits!
Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).
Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?
Gruß
Ekki

Eigentlich ist das nicht "diskriminierend", sondern (anscheinend) dem Markt angepaßt - es herrschte ja bisher Vertragsfreiheit. Es ist Sache der *Gesellschaft*, nicht des Gesetzgebers, solchen Leuten den wirtschaftlichen Garaus zu machen, indem mann ihre Dienste nicht in Anspruch nimmt. Gilt auch für online-Partnerbörsen, die für Frauen umsonst sind, etc...

Mit dem bescheuerten neuen Antidiskriminierungsgesetz sieht die Sache aber schon anders aus... ist das eigentlich verabschiedet worden?

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Ekki, Tuesday, 26.07.2005, 14:17 (vor 7440 Tagen) @ crazyPhil

Als Antwort auf: Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von crazyPhil am 26. Juli 2005 01:22:

Hallo, CrazyPhil!

Eigentlich ist das nicht "diskriminierend", sondern (anscheinend) dem Markt angepaßt - es herrschte ja bisher Vertragsfreiheit.

Da hätte ich doch eine Nachfrage:

Irgendwo muß doch die Grenze sein, jenseits derer der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz[/u] schlicht und einfach schwerer wiegt[/u] als die Vertragsfreiheit.

Mir scheint, daß Praktiken wie die von mir beklagte in einem Staat, der wirklich ein Rechtsstaat, eine Demokratie wäre (und nicht nur eine Demokratur), nicht denkbar wären.

Oder liege ich da ganz falsch?

Gespannt auf Antwort wartet

Ekki

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Ralf, Tuesday, 26.07.2005, 16:11 (vor 7440 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 26. Juli 2005 11:17:

Hi Ekki,

Mir scheint, daß Praktiken wie die von mir beklagte in einem Staat, der wirklich ein Rechtsstaat, eine Demokratie wäre (und nicht nur eine Demokratur), nicht denkbar wären.

Oder liege ich da ganz falsch?[/i]

meiner Meinung nach liegst Du damit sogar extrem falsch, nämlich auf einem Niveau mit den widerlichen Befürwortern von "Anti-Diskriminierungsgesetzen", die den Einzelnen entmündigen und ihm "politisch korrekte" Entscheidungen aufzwingen wollen.

Irgendwo muß doch die Grenze sein, jenseits derer der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz[/u] schlicht und einfach schwerer wiegt[/u] als die Vertragsfreiheit.

Gleichheit vor dem Gesetz. Die Preisliste einer Partnervermittlung ist aber kein Gesetz, sondern ein Angebot, bei dem jeder frei entscheiden kann, ob er es annimmt oder nicht, und das zudem noch mit -zig anderen ähnlichen Angeboten konkurriert; und ich sehe keinerlei Grund dafür, warum dieses Angebot den Vorstellungen irgendwelcher Politikerärsche bzgl. "Political Correctness" entsprechen müsste.

Dazu kommt noch, dass das Angebot in der von Dir kritisierten Form ja vermutlich nur deshalb zustande gekommen ist, weil andernfalls Angebot und Nachfrage nicht zueinander passen würden, also kein vernünftiger Markt zustande käme und somit auch die Bedürfnisse der Vertragspartner nicht erfüllt werden könnten - aber einigen Knalltüten ist es offenbar wichtiger, dass alles schön politisch korrekt läuft, als dass tatsächlich Bedürfnisse erfüllt werden.

Gruß Ralf

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

crazyPhil, Tuesday, 26.07.2005, 19:33 (vor 7440 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 26. Juli 2005 11:17:

Hallo, CrazyPhil!
>Eigentlich ist das nicht "diskriminierend", sondern (anscheinend) dem Markt angepaßt - es herrschte ja bisher Vertragsfreiheit.
Da hätte ich doch eine Nachfrage:
Irgendwo muß doch die Grenze sein, jenseits derer der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz[/u] schlicht und einfach schwerer wiegt[/u] als die Vertragsfreiheit.

Da liegst Du aber falsch, denn in der Verfassung bzw. dem Grundgesetz ist (zum Glück!) nur von "Gleichheit vor dem Gesetz" die Rede. Das ist das einzige, was der Staat wirklich leisten kann, und mMn auch das einzige, was er leisten sollte!

Mir scheint, daß Praktiken wie die von mir beklagte in einem Staat, der wirklich ein Rechtsstaat, eine Demokratie wäre (und nicht nur eine Demokratur), nicht denkbar wären.
Oder liege ich da ganz falsch?

Ich finde, Du liegst in diesem Fall nicht nur falsch, sondern genau "falsch herum" :-) In einer Demokratie, die keine "Demokratur" ist, hält sich der Staat aus privaten und geschäftlichen Angelegenheiten seiner Bürger möglichst heraus. Wenn ich also eine Ware oder eine Dienstleistung "nur für Männer", "nur für Frauen" oder "nur für blonde über 35" anbiete, ist das ganz allein meine Sache. Ebenso wie es meine Sache ist, an wen ich z.B. meine Wohnung (mein Eigentum!) vermiete - wenn ich nur an weiße, verheiratete Männer vermiete, ist das vielleicht idiotisch, aber mein gutes Recht. Ebenso, wenn meine Nachbarin nur an nichtrauchende alleinstehende Türkinnen vermieten will - das kann ich zwar doof finden, aber ein freiheitlicher Staat hat ihr dabei nicht dreinzureden!

Das "Diskriminierungsverbot" hat in einem wirklich freiheitlichen Staat nur für den Staat zu gelten, nicht aber für private Personen oder Körperschaften. Alles andere ist Demokratur - Antidiskriminierungsgesetze, Gesetz gegen Volksverhetzung - alles nicht wirklich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Vertragsfreiheit etc. vereinbar. Solche Regelungen fördern bzw. erzeugen *Unfreiheit*!

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

hquer, Tuesday, 26.07.2005, 21:53 (vor 7440 Tagen) @ crazyPhil

Als Antwort auf: Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von crazyPhil am 26. Juli 2005 16:33:

Beifall!

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Christian, Tuesday, 26.07.2005, 08:27 (vor 7440 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 25. Juli 2005 16:44:

Hallo allerseits!
Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).
Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?
Gruß
Ekki

Und dann sind es vielleicht noch manche Frauen die für Partnerschaftsvermittlungsinstitute arbeiten und so tun als würden sie einen Partner suchen wollen. Telefonsex ist ja auch nichts anderes als Abzocke, da sollen Männer die teure 0190 oder 0900 Leitung anrufen und Frauen natürlich kostenlos. Die kostenlosen Leitungen müssen aber von den Betreibern trotzdem bezahlt werden und das zahlen die Männer über die teure 0190 oder 0900 Nummer, was wäre nun, wenn alle Männer auch die kostenlosen Leitungen anrufen, würden dann die Telefonsexbetreiber Pleite gehen, nur mal so eine Idee?

meint,
Christian

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Doink, Tuesday, 26.07.2005, 12:37 (vor 7440 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 25. Juli 2005 16:44:

Hallo allerseits!
Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).
Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?
Gruß
Ekki

Aber klar doch ist das aufgefallen. Wäre ein Fall für das neu zu schaffende ADG. Ich bin ja eigentlich gegen diesen bürokratischen Unsinn. Aber wenn schon, denn schon. Jedenfalls würde dann so manches dann nicht im Sinne der geistigen Väter und Mütter laufen.

Gruss - Doink

Re: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch?

Jim, Wednesday, 27.07.2005, 19:21 (vor 7439 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Noch eine Ungleichheit, die bisher niemandem auffiel, oder doch? von Ekki am 25. Juli 2005 16:44:

Hallo allerseits!
Partnerschaftsvermittlungsinstitute verlangen von Männern horrende Gebühren, tun jedoch schon in ihren Anzeigen kund und zu wissen: "Wir vermitteln für Damen kostenlos."[/u] (In den günstigsten Fällen: für einen massiven Rabatt).
Hat vielleicht einer hier genug Knete, um dagegen vors Bundsverfassungsgericht zu ziehen?
Gruß
Ekki

Also zum ersten brauchst du das gar nicht erst versuchen da das hier den privatwirtschaftlichen Bereich betrifft und da gilt das Privatautonomie (Vertragsfreiheits-) Prinzip. Nach Erlass des AntiDiskrG sähe das etwas anders aus, dann kannst du theorethisch auch zbsp den Discobesitzer verklagen wenn nur die Frauen umsonst reinkommen oder extra Champus kriegen etc. In der Praxis würde ich mir da bei unseren dt. Gerichten angesichts der oft genug zur Schau gestellten Ignoranz der Problematik aber keine grossen Hoffnungen machen.

Zum zweiten, mach es einfach anders und zahl keinesfalls im voraus, wenn du vermittelt wirst besteht keine Rechtspflicht zur Zahlung da der BGH entschieden hat das Partnervermittlung als Eheanbahnung gilt und da gilt 656 BGB: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe [..] wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Deswegen verlangen gescheite PV ja auch ihr Geld im voraus.

beste Grüsse
Jim

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