Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieder mal sexistische Werbung

Scipio Africanus, Tuesday, 12.07.2005, 13:51 (vor 7454 Tagen)

Also, die ist doch lecker, oder was denkt ihr, Jungs ? ;)

http://www.basler-zeitung.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=F17BA878-60CF-2062-F414428B1...

scipio

Die Hässlichen können die Schönheit mal wieder nicht ertragen. (nT)

Sven, Tuesday, 12.07.2005, 15:34 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Also, die ist doch lecker, oder was denkt ihr, Jungs ? ;)
http://www.basler-zeitung.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=F17BA878-60CF-2062-F414428B1...
scipio

Re: Wieder mal sexistische Werbung

Altschneider, Tuesday, 12.07.2005, 16:47 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Zum Objekt degradiert werden damit allenfalls Männer, deren Recht auf Selbstbestimmung mal wieder keine Pfifferling wert ist.

Reiz-Reaktions-Opfer
Altschneider

Re: Wieder mal sexistische Werbung

Mitleser, Tuesday, 12.07.2005, 17:58 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

...es gibt keinen Sexismus, es gibt nur den Neid der von der Natur BenachteiligtINNEN

Gruß
Mitleser

Also, die ist doch lecker, oder was denkt ihr, Jungs ? ;)
http://www.basler-zeitung.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=F17BA878-60CF-2062-F414428B1...
scipio

Re: Wieder mal sexistische Werbung

gibsmir, Tuesday, 12.07.2005, 18:26 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Also, die ist doch lecker, oder was denkt ihr, Jungs ? ;)
http://www.basler-zeitung.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=F17BA878-60CF-2062-F414428B1...
scipio

absolut lächerlich, die ist ja noch nicht mal nackt auf dem Plakat. Krank in welche Richtung unsere Gesellschaft im Moment abtrifftet. Eine Mischung von Feminismus und mittelalterlicher Denkweise beherrscht die öffentliche Meinung. Praktisch Merkel, Schwarzer und Ratzinger vereint im Kampf für die Keuschheit und gegen den bösen, vom Teufel gemachten menschlichen Körper!

Re: Wieder mal sexistische Werbung

Conny, Tuesday, 12.07.2005, 20:23 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Also, die ist doch lecker, oder was denkt ihr, Jungs ? ;)
http://www.basler-zeitung.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=F17BA878-60CF-2062-F414428B1...
scipio

nacktheit finde ich nicht sexistisch. sexistisch ist für mich, wenn man mann oder frau nicht würdevoll darstellt. vor allem dann, wenn das überhand nimmt.

freundliche grüße
Conny

Re: Wieder mal sexistische Werbung

Eugen Prinz, Tuesday, 12.07.2005, 23:41 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Natürlich ist das sexistisch, weil nicht sexuell! Das ist schließlich keine Frau, sondern das Bild einer Frau auf Papier. Es ist sexistisch, weil die Sexualität hier instrumentalisiert wird, natürlich von einer bedenkenlosen Frau, die sicher nicht mit der Pistole zu dieser Pose gezwungen wurde.

1. Übungsaufgabe: Um deine Freiheiten als Mann zu testen, stoße einer Betrachterin dieses Plakates feixend mit dem Ellenbogen in die Rippen und sage laut und vernehmlich: "Die kleine Nutte will doch nur gestoßen werden!"

Und natürlich ist das ein unverschämter Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung des Mannes. Dem Manne darf also jederzeit ungefragt auf die "Knöpfe gedrückt" werden?

2. Übungsaufgabe: Um deine Freiheiten als Mann zu testen, grinse deine Kollegin am Arbeitsplatz lüstern an.

Und natürlich ist das ein ein fatales Signal an die Frauen: "Seht her, ihr dürft euch alles erlauben, ihr dürft euch exhibtionistisch prostituieren wie ihr wollt - die Folgen gehen euch nichts an."

3. Übungsaufgabe: Um deine Freiheiten als Mann zu testen, stelle dich vor das Plakat und hole dir Einen runter.

Das einzige was mich hier nicht kümmert, ist, was Feministinnen davon halten.

Eugen, grimmen Grußes

Re: Eigenlich ...

Andreas (d.a.), Wednesday, 13.07.2005, 00:28 (vor 7454 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Wieder mal sexistische Werbung von Eugen Prinz am 12. Juli 2005 20:41:28:

Und natürlich ist das ein ein fatales Signal an die Frauen: "Seht her, ihr dürft euch alles erlauben, ihr dürft euch exhibtionistisch prostituieren wie ihr wollt - die Folgen gehen euch nichts an."

Wieso "fatales Signal"? - Ist doch gesetzlich fixiert:

StGB § 183 Exhibitionistische Handlungen

"(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, [...]"

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__183.html

Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Joseph S, Wednesday, 13.07.2005, 01:21 (vor 7454 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Wieder mal sexistische Werbung von Scipio Africanus am 12. Juli 2005 10:51:15:

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Conny, Wednesday, 13.07.2005, 02:40 (vor 7454 Tagen) @ Joseph S

Als Antwort auf: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Joseph S am 12. Juli 2005 22:21:

weil man beim mann das gehängsel besser sieht als bei einer intimrasierten frau die vulva.

http://www.fruchtzwerg3010.de/nude%20in%20public.htm

hat, soviel ich weiß keinen probleme mit der polizei, die man dort sieht gegeben. habe darüber auf model-kartei.de im forum damals etwas gelesen und in shortnews.de tauchte das auch auf.

freundliche grüße
Conny

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Ferdi, Wednesday, 13.07.2005, 12:43 (vor 7453 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Conny am 12. Juli 2005 23:40:

Hallo!

Ich stelle hier mal das Grundgesetz der BRD und den § 183 untereinander.

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

_________________________________________________________________

§183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.(.......)

__________________________________________________________________

Wer die deutsche Sprache versteht, der muss sofort erkennen, dass der § 183 gegen den Artikel 3 Absatz 2 GG verstösst. Da das Grundgesetz das Verhältnis des Staates (hier der Gerichtsbarkeit) gegenüber seinen Bürgern regelt, greift hier das Grundgesetz.

Wer nicht möchte, dass Geschlechtsteile nackt in der Öffentlichkeit gezeigt werden, der muss in dem § 183 ein einziges Wort ändern. Das Wort "Mann" muss durch das Wort "Person" ersetzt werden. Dann wäre der § 183 grundgesetzkonform. Ich wundere mich, dass das noch niemand bis zum BGH durchgeklagt hat.

Dieser Umgang mit dem Grundgesetz, dem höchstrangigen Gesetz unseres Staates, wundert mich aber nicht mehr, denn die Rechtskultur ist bereits so verkommen, dass der Staat an vielen anderen Stellen das Grundgesetz, das er sich mal selber gegeben hat, bricht. (Wehrpflicht). Wie soll man da noch Achtung und Respekt vor den Repräsentanten (Politiker) dieses Staates haben?

Gruss,
Ferdi

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Andreas (d.a.), Wednesday, 13.07.2005, 12:53 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

Ich wundere mich, dass das noch niemand bis zum BGH durchgeklagt hat.

Och, da gäbs doch noch mehr Formulierungen ... z.B.:

Art. 6 (wirkt heute eher zynisch), darunter insb. Punkt 4:

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

...

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? darum!

Eugen Prinz, Wednesday, 13.07.2005, 13:11 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

Hallo Ferdi,

alles völlig richtig, was du schreibst. Aber die formale Logik des Gesetzes ist nur Augenwischerei, so wie die Talare und das ganze rituelle Gehabe. Diese Versatzstücke sollen uns nur in dem Glauben wiegen, dass alles mit rechten Dingen zu ginge.

In Wahrheit gibt es irgendwelche Interessen oder Ideologien, und danach werden dann Gesetze gezimmert, dann kommt ein bisschen Formelkram und Weihrauch dazu, und ab die Post.

Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? Weil das Gesetz ist!

Also müssen wir etwas früher ansetzen. Die Huren haben es uns doch vorgemacht, wie das geht. Sie haben nicht gegen die damalige Gesetzeslage geklagt - sie haben sich einfach auf politischem Wege ein neues Gesetz gemacht.

So gehts!
Gruß von Eugen

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Conny, Wednesday, 13.07.2005, 13:14 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

Hallo!
Ich stelle hier mal das Grundgesetz der BRD und den § 183 untereinander.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

_________________________________________________________________
§183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.(.......)

__________________________________________________________________
Wer die deutsche Sprache versteht, der muss sofort erkennen, dass der § 183 gegen den Artikel 3 Absatz 2 GG verstösst. Da das Grundgesetz das Verhältnis des Staates (hier der Gerichtsbarkeit) gegenüber seinen Bürgern regelt, greift hier das Grundgesetz.
Wer nicht möchte, dass Geschlechtsteile nackt in der Öffentlichkeit gezeigt werden, der muss in dem § 183 ein einziges Wort ändern. Das Wort "Mann" muss durch das Wort "Person" ersetzt werden. Dann wäre der § 183 grundgesetzkonform. Ich wundere mich, dass das noch niemand bis zum BGH durchgeklagt hat.
Dieser Umgang mit dem Grundgesetz, dem höchstrangigen Gesetz unseres Staates, wundert mich aber nicht mehr, denn die Rechtskultur ist bereits so verkommen, dass der Staat an vielen anderen Stellen das Grundgesetz, das er sich mal selber gegeben hat, bricht. (Wehrpflicht). Wie soll man da noch Achtung und Respekt vor den Repräsentanten (Politiker) dieses Staates haben?
Gruss,
Ferdi

komisch finde ich dann den unterschied, was aktfotografie angeht. da darf beim mann das primäre geschlechtsmerkmal gezeigt werden, bei der frau allerdings nur ansatzweise (nach FSK). in dieser zensur ist doch mehr als nur der wurm drin.

freundliche grüße
Conny

@Ferdi - Re: Warum wird nur männlicher ...

Ekki, Wednesday, 13.07.2005, 15:32 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

Lieber Ferdi!

Ich freue mich wirklich sehr, von Dir altem Schottenrock mal wieder zu lesen. Hoffentlich wird das ein Dauerzustand, Deine Beiträge waren immer lesenswert.

Dieser Umgang mit dem Grundgesetz, dem höchstrangigen Gesetz unseres Staates, wundert mich aber nicht mehr, denn die Rechtskultur ist bereits so verkommen, dass der Staat an vielen anderen Stellen das Grundgesetz, das er sich mal selber gegeben hat, bricht. (Wehrpflicht). Wie soll man da noch Achtung und Respekt vor den Repräsentanten (Politiker) dieses Staates haben?
Gruss,
Ferdi

In der Tat!

Weißt Du, was mich in dieser Hinsicht mit am meisten stört?

Die gesamte Geschichte der BRD ist von Anfang an ein einziger brutalstmöglicher Verstoß gegen

<hr>

Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

<hr>

Die einzig wahre Demokratie sind meiner Meinung nach - bei allen Vorbehalten - die USA.

Da wird im Wahlkampf den Leuten nicht so ein läppischer Schwachsinn hoch drei vorgemacht, es ginge um irgendwelche "Grundsätze" oder gar "Weltanschauungen". Da ist der Wahlkampf eine Show und damit hat sich's.

Und in der parlamentarischen Arbeit bilden sich die Mehrheiten kaum jemals entlang der "Partei"-Linien.

Das teutonische Gemein-Wesen (von "gemein" im Sinne von "niederträchtig, nicht[/u] im Sinne von "gemeinschaftlich") ist dagegen bestenfalls eine Demokratur.

Herzliche Grüße von

Ekki

StGB § 183, Abs. 4

Wodan, Wednesday, 13.07.2005, 18:12 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

§183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.(.......)

__________________________________________________________________
Wer die deutsche Sprache versteht, der muss sofort erkennen, dass der § 183 gegen den Artikel 3 Absatz 2 GG verstösst. Da das Grundgesetz das Verhältnis des Staates (hier der Gerichtsbarkeit) gegenüber seinen Bürgern regelt, greift hier das Grundgesetz.
Wer nicht möchte, dass Geschlechtsteile nackt in der Öffentlichkeit gezeigt werden, der muss in dem § 183 ein einziges Wort ändern. Das Wort "Mann" muss durch das Wort "Person" ersetzt werden. Dann wäre der § 183 grundgesetzkonform. Ich wundere mich, dass das noch niemand bis zum BGH durchgeklagt hat.

Liest man dann aber § 183 StGB weiter, so erfährt man seltsamerweise in Abs. 4:

"Absatz 3 [über die Möglichkeit Freiheitsstrafen zur Bewährung auszusetzen] gilt auch, wenn ein Mann ODER EINE FRAU wegen einer exibitionistischen Handlung [...] bestraft wird."

Verstehe das, wer will. Jedenfalls werden Frauen hier genannt und auch von der Möglichkeit ihrer Bestrafung ausgegangen.

Gruß
Wodan

Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Joseph S, Thursday, 14.07.2005, 01:49 (vor 7453 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Conny am 12. Juli 2005 23:40:

Hallo Conny,

dieses Argument habe ich auch schon gehört. Wenn ich aber die Reaktionen, wenn ein Kind
ausgezogen wird, damit vergleiche, kommt mir das nicht glaubwürdig vor, weil da wieder
anderes gilt.

Definitionsversuch für das Schimpfwort "weibliche Logik":
Logisch ist das, was den Frauen akut nützlich erscheint.

Gruß
Joseph

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