Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Nikos, Monday, 11.07.2005, 18:17 (vor 7455 Tagen)
Hallo Mitstreiter!
Sorry fuer die lange Abwesenheit. Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnaechst auf eine Insel wohnen und arbeiten. Ich habe allerdings noch wichtige Fragen, die ich mir erlaube hier zu stellen:
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfaenden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behoerde ausliefern?
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
(Dritte Frage eher rethorisch..)
Herzlichen Dank im Voraus fuer evl. Antworten und herzliche Gruesse aus dem Land der aufgegangener Sonne
Nikos
daer grieche
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Wodan, Monday, 11.07.2005, 21:26 (vor 7455 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
Hallo Mitstreiter!
Sorry fuer die lange Abwesenheit. Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnaechst auf eine Insel wohnen und arbeiten.
Gute Idee!
Ich habe allerdings noch wichtige Fragen, die ich mir erlaube hier zu stellen:
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfaenden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
Sehr gut. da wird Mutti selbst mal einen Spaten in die Hand nehmen müssen. Ich finde, es gibt immer noch zu wenige Unterhaltsemigranten. Erst wenn's für den Staat richtig teuer wird, ist an Änderungen zu denken.
Hast Du Deine Kinder aufgegeben?
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behoerde ausliefern?
Hoffentlich nicht. Ganz einfach wird es aber nicht werden, besser wäre es da wohl, nach Brasilien zu emigrieren.
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
Keine Sekunde mehr. 
Gruß Wodan, der Rheinländer
Gratualtion ! - Sollten mehr Männer machen, damit sich endlich etwas bewegt.(nT)
Sven, Monday, 11.07.2005, 21:32 (vor 7455 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
Hallo Mitstreiter!
Sorry fuer die lange Abwesenheit. Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnaechst auf eine Insel wohnen und arbeiten. Ich habe allerdings noch wichtige Fragen, die ich mir erlaube hier zu stellen:
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfaenden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behoerde ausliefern?
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
(Dritte Frage eher rethorisch..)
Herzlichen Dank im Voraus fuer evl. Antworten und herzliche Gruesse aus dem Land der aufgegangener Sonne
Nikos
daer grieche
Auslandsvollsreckung
Daddeldu, Monday, 11.07.2005, 23:41 (vor 7455 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
Hallo Nikos, alter Schwede,
Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnächst auf einer Insel wohnen
*beneid*
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfänden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
Grundsätzlich kann man alle zivilrechtlichen Ansprüche in der gesamten EU vollstrecken, dazu gibt es EU-Abkommen. Rein rechtlich gesehen. Also auch den in Deutschland ergangenen Unterhaltstitel in Griechenland, ohne dass dieser inhaltlich noch mal überprüft wird. Auslandsvollstreckungen scheitern aber oft, wegen der Sprachbarrieren, der Laxheit der Behörden, weil es keine Meldepflicht gibt etc. Wie gut die Vollstreckung in Griechenland funktioniert, weiß ich aber nicht.
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behörde ausliefern?
Wegen der zivilrechtlichen Schulden - nein. Theoretisch könntest Du aber wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB auch strafrechtlich verfolgt werden. Ob dann theoretisch ein Europäischer Haftbefehl gegen Dich erlassen werden kann, weiß ich nicht sicher, denke aber, dass der hier nicht anwendbar ist. In der Praxis ist wegen so etwas wohl noch nie jemand ausgeliefert worden.
Gruß, Daddeldu
Nein, das ist nicht in Ordnung
Mikael, Monday, 11.07.2005, 23:46 (vor 7455 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
Jetzt zahlen alle Hiergebliebenen für deine Ex über ihre Steuern mit.
Aber andererseits: Dann weiß man wenigsten, wofür sie demnächst die Mehrwertsteuer erhöhen...
Re: Nein, das ist nicht in Ordnung
blendlampe, Tuesday, 12.07.2005, 01:21 (vor 7455 Tagen) @ Mikael
Als Antwort auf: Nein, das ist nicht in Ordnung von Mikael am 11. Juli 2005 20:46:
Jetzt zahlen alle Hiergebliebenen für deine Ex über ihre Steuern mit.
Irrtum. Der Staat zahlt keine Cent Ehegattenunterhalt und macht das, was er den Exmännern verweigert: Er schickt sie zum arbeiten. Und wenn sie nichts findet, wird sie mit magerem ALG II abgespeist, gewürzt mit der Pflicht zu jedem Billigjob und der Pflicht in eine billige Wohnung umzuziehen.
Kindesunterhalt zahlt er auch nur sehr wenig und kurz. Väter sind die Deppen: Ihnen wird das Kindergeld nicht einmal angerechnet, wenn sie nicht genug verdienen um Mindestunterhalt auszuspucken. Der Staat macht das anders und hält sich fein raus, der Unterhaltsvorschuss ist enspechend niedrig weil das KIndergeld voll angerechnet wird. Ausserdem wird er nur für kleine KInder gewährt und das auch nur 72 Monate. Mutti muss selber ran. Wofür sie gerne andere angeschirrt hätte, hat sich nun in Rauch aufgelöst. So läuft das eben, wenn Sklaven entfliehen. Dann muss die Hausherrin wieder selber schaffen.
Re: Nein, das ist nicht in Ordnung
Mikael, Tuesday, 12.07.2005, 18:21 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Nein, das ist nicht in Ordnung von blendlampe am 11. Juli 2005 22:21:
Ok, war eine Fehleinschätzung meinerseits. Die Regelung, so wie du sie beschreibst empfinde ich als ok.
Gruß !
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
blendlampe, Tuesday, 12.07.2005, 00:23 (vor 7455 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
Sorry fuer die lange Abwesenheit. Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnaechst auf eine Insel wohnen und arbeiten.
Super! Du hast das einzig richtige gemacht. Gibts da auch einen Job für mich
? Mach doch eine Kommune für geknechtete Väter auf. In Spanien gibts jedenfalls Orte, an denen sie sich bevorzugt niederlassen.
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfaenden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
Ja, das kann passieren, muss aber nicht. Titulierter Unterhalt kann in der EU vollstreckt werden, allerdings stösst das oft auf praktische Hürden. Verwische vor allem deine Spuren gut, melde dich um - aber an einen anderen Ort oder Land wie den, an dem du letztlich bleibst. Baue Vorsichtsmassnahmen ein, lass dein Konto auf eine andere Person laufen wenn möglich.
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behoerde ausliefern?
Nein. Aber wenn du nach Deutschland zurückkommst, kann es dich erwischen. Verjährungsfrist nach einer Verurteilung: 5 jahre.
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
Keine Sekunde.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Mitleser, Tuesday, 12.07.2005, 03:19 (vor 7455 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 11. Juli 2005 21:23:
"In Spanien gibts jedenfalls Orte, an denen sie sich bevorzugt niederlassen."
Hallo,
hast Du hierzu nähere Infos, Spanien wäre eine echte Alternative.
Gruß
Mitleser
Sorry fuer die lange Abwesenheit. Bin nun ins Ausland (Griechenland) gezogen, werde demnaechst auf eine Insel wohnen und arbeiten.
Super! Du hast das einzig richtige gemacht. Gibts da auch einen Job für mich
? Mach doch eine Kommune für geknechtete Väter auf. In Spanien gibts jedenfalls Orte, an denen sie sich bevorzugt niederlassen.
1. Kann man mir mein Griechisches Bank-Konto sperren oder pfaenden, wenn ich keinen Unterhalt mehr an meine in Deutschland lebende Exfrau zahle?
Ja, das kann passieren, muss aber nicht. Titulierter Unterhalt kann in der EU vollstreckt werden, allerdings stösst das oft auf praktische Hürden. Verwische vor allem deine Spuren gut, melde dich um - aber an einen anderen Ort oder Land wie den, an dem du letztlich bleibst. Baue Vorsichtsmassnahmen ein, lass dein Konto auf eine andere Person laufen wenn möglich.
2. Kann Deutschland von Griechenland verlangen, dass ich wegen Unterhaltsschulden ausgeliefert werde? Muss mich die griechische an die deutsche Behoerde ausliefern?
Nein. Aber wenn du nach Deutschland zurückkommst, kann es dich erwischen. Verjährungsfrist nach einer Verurteilung: 5 jahre.
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
Keine Sekunde.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Magnus, Tuesday, 12.07.2005, 04:06 (vor 7455 Tagen) @ Mitleser
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Mitleser am 12. Juli 2005 00:19:
"In Spanien gibts jedenfalls Orte, an denen sie sich bevorzugt niederlassen."
Hallo,
hast Du hierzu nähere Infos, Spanien wäre eine echte Alternative.
Gruß
Mitleser
Tatsächlich? In Spanien ist doch eine total Links-Feministische Regierung derzeit an der Macht...
Magnus
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Mitleser, Tuesday, 12.07.2005, 04:31 (vor 7455 Tagen) @ Magnus
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Magnus am 12. Juli 2005 01:06:06:
Ich will dort auch nicht hin zum heiraten und Kinder kriegen, mir gefällt das Land, und wenn es dort eine Art Asyl gibt, dann wäre das eine tolle Sache.
Mitleser
"In Spanien gibts jedenfalls Orte, an denen sie sich bevorzugt niederlassen."
Hallo,
hast Du hierzu nähere Infos, Spanien wäre eine echte Alternative.
Gruß
Mitleser
Tatsächlich? In Spanien ist doch eine total Links-Feministische Regierung derzeit an der Macht...
Magnus
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
blendlampe, Tuesday, 12.07.2005, 13:24 (vor 7454 Tagen) @ Mitleser
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Mitleser am 12. Juli 2005 00:19:
hast Du hierzu nähere Infos, Spanien wäre eine echte Alternative.
Zunächst mal gilt für Spanien dasselbe wie für den Rest der EU: Wegen Unterhaltspflichtverletzung wird nicht verhaftet und ausgeliefert. Spanien gehört zusätzlich zu den Ländern, in denen sich ein Unterhaltstitel aus Deutschland de facto kaum durchsetzen lässt. Ein Richter muss sie bestätigen, was er aber meist nicht tut, sie werden einfach nicht anerkannt. Denen ist die Situation der Väter in Deutschland und das Unterhaltsrecht dort bekannt, sie tippen sich bloss an die Stirn.
Mit der neuen Homoehe in Spanien hat das nichts zu tun. Die jüngsten Reformen enthalten auch positive Entwicklungen. Jetzt gibt es vereinfachte Schnellscheidungen ohne Trennungszeit in zwei Monaten, gemeinsames Sorgerecht, was aber sowieso nicht viel ändert. Das Umgangsrecht wurde in Spanien immer schon sehr ernst genommen.
Weiterer Pluspunkt Spanien: In manchen Orten gibt es viele eingewanderte Deutsche, was den Einsteig leichter macht. Jobben, Sprache beherrschen lernen läuft in Spanien verhältnismässig gut. Es ist natürlich kein Spaziergang, aber machbar.
Wer es wirklich optimal machen will, geht ins Ausland bevor er eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen muss. Ohne Vaterschaftanerkennung keine Unterhaltspflicht.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Odin, Tuesday, 12.07.2005, 16:35 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 12. Juli 2005 10:24:
Wer es wirklich optimal machen will, geht ins Ausland bevor er eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen muss. Ohne Vaterschaftanerkennung keine Unterhaltspflicht.
Ich hoffe doch stark, es ging um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt. Sonst müßte ich mir echt an den Kopf greifen!
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Jolanda, Tuesday, 12.07.2005, 16:49 (vor 7454 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 12. Juli 2005 13:35:46:
Lieber Odin
Wer es wirklich optimal machen will, geht ins Ausland bevor er eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen muss. Ohne Vaterschaftanerkennung keine Unterhaltspflicht.
Ich hoffe doch stark, es ging um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt. Sonst müßte ich mir echt an den Kopf greifen!
--- Nun ja, wenn es darum geht, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht unterzeichnet werden soll, dann geht es doch wohl schon eher um den Kindesunterhalt oder nicht!?
Ich spüre dich hier schon, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber es macht schon fast dein Eindruck, dass es hier um das Kind geht.
Gruss
Jolanda
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Wodan, Tuesday, 12.07.2005, 17:00 (vor 7454 Tagen) @ Jolanda
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Jolanda am 12. Juli 2005 13:49:16:
Ich spüre dich hier schon, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber es macht schon fast dein Eindruck, dass es hier um das Kind geht.
Gruss
Jolanda
Es geht wohl im Prinzip um beides. Das deutsche Unterhaltsrecht ist zutiefst menschenfeindlich, das gilt nicht nur für den Anachronismus des Ehegattenunterhalts.
Wer am deutschen Unterhaltsrecht etwas ändern will, wird dies nicht durch treffliche Argumente tun können, sondern nur durch konsequente Verweigerung. Deshalb unterstütze ich auch den Angriff auf den Kindesunterhalt (vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage allerdings). Dem Staat Kosten verursachen, möglichst viel und drastisch, das ist auf Dauer erfolgsversprechender als die 666te Eingabe oder Petition.
Im Übrigen gilt: Wer sein Kind nicht sehen darf, soll auch nicht zahlen müssen.
Gruß
Wodan
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Jolanda, Tuesday, 12.07.2005, 19:29 (vor 7454 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Wodan am 12. Juli 2005 14:00:
Im Übrigen gilt: Wer sein Kind nicht sehen darf, soll auch nicht zahlen müssen.
--- Ich denke, dass man den Kontakt zu seinem Kind nie wirklich ganz abrechen sollte, wenn man eine Möglichkeit dazu findet.
Ich erlebe nämlich gerade wieder so einen Fall, wo die Mutter das Kind aus erster Ehe von einem Tag auf den anderen mit sich genommen hat und der Exmann durfte es von da an nie mehr sehen.
Für das Mädchen war dieser Mann der Vater, sie kannte ihn seit ihrem 2. Lebensjahr und als die Mutter mit ihr wegzog, da war sie 10 Jahre alt.
Sie durfte von heute auf morgen weder "ihren Papa" noch ihre Grosseltern, noch ihre Paten, noch sonst jemanden aus ihrer Vergangenheit mehr sehen.
Da die beiden noch einen gemeinsamen Sohn haben, war das besonders grausam. Der Junge konnte zweimal im Monat ein WE zu seinem Vater fahren, das Mädchen durfte nicht.
Heute ist sie 14 Jahre alt, sie kam erst vor ein paar Wochen auf "ihren Vater" zu, hat ihm geschrieben, dass sie nun genau wisse, dass ihre Mama und der neue Mann sie nicht mehr zu ihm lassen würden. Dass er sie immer habe bei sich haben wollen und sie immer zu ihm kommen könne, wenn sie möchte, sie wisse nun, dass er keine Schuld hatte, dass sie nie zu ihm durfte.
Und glaubt mir, das geht noch zwei drei Jahre und dann wird das Mädchen dort weg gehen. Sie wird das ihrer Mutter nicht so schnell verzeihen, was sie ihr da angetan hat.
Und dann wird mein Freund wieder viel Zeit verbringen können mit "seiner Tochter". Es wird zwar nicht aufzuholen sein, was verloren ist, aber es ist noch viel Zeit für gemeinsame schöne Erlebnisse.
Manchmal dauert es lange, aber die Wahrheit kommt früher oder später immer ans Tageslicht. Und dann kann es gut sein, dass die Kinder wieder auf dich zukommen, wenn du den Kontakt nicht ganz abgebrochen hast.
Also fragt sich, wieviel dir ein Kontakt zu deinem Kind wert ist. Wie wichtig es dir ist, dass ihr eine Beziehung habt. Auch wenn das vielleicht erst dann sein wird, wenn das Kind schon älter ist.
Also ich finde den Kontakt nicht ganz abrechen viel wichtiger als zu bezahlen. Nur wenn man sein Kind liebt, dann tut es einem ja auch nicht weh, wenn man ihm etwas beiseite legt. Man kann es ihm ja später geben, wenn es älter ist.
Gruss
Jolanda
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Wodan, Tuesday, 12.07.2005, 20:25 (vor 7454 Tagen) @ Jolanda
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Jolanda am 12. Juli 2005 16:29:21:
Im Übrigen gilt: Wer sein Kind nicht sehen darf, soll auch nicht zahlen müssen.
--- Ich denke, dass man den Kontakt zu seinem Kind nie wirklich ganz abrechen sollte, wenn man eine Möglichkeit dazu findet.
Richtig. Wenn man eine Möglichkeit dazu findet. Nur gibt es eben zahlreiche Fälle, bei denen diese Bedingung nicht gegeben ist. Und davon war ja die Rede: Wer sein Kind nicht sehen darf, soll auch nicht zahlen müssen.
Einen schönen Gruß
Wodan
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Odin, Tuesday, 12.07.2005, 17:51 (vor 7454 Tagen) @ Jolanda
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Jolanda am 12. Juli 2005 13:49:16:
--- Nun ja, wenn es darum geht, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht unterzeichnet werden soll, dann geht es doch wohl schon eher um den Kindesunterhalt oder nicht!?
Ich spüre dich hier schon, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber es macht schon fast dein Eindruck, dass es hier um das Kind geht.
Das Ursprungsposting war ja von Nikos und da stand was drin von "Unterhalt an die Ex", also ging ich von Ehegattenunterhalt aus.
Blendlampe hat als neue Idee die Vaterschaftsanerkennung eingebracht und das sehe ich zwiespältig:
Kindesunterhalt bei leiblichen und gewollten Kindern sollte keine Frage sein
Bei ungewollten Kindern, die man angehängt bekommt, sehe ich eine "Flucht" als rechtmäßig, wenn auch nicht wirkungsvoll an (bleib im Land und kämpfe)
Bei Vaterschafsanerkennung (die Blendlampe ins Spiel brachte) geht es wohl dann um ungewollte Kinder. Das paßt dann aber irgendwie nicht zum Posting von Nikos.
Auch ein Umgangsentzug berechtigt IMO nicht zur Unterhaltsverweigerung. Wenn schon, dann sollte man das Geld auf ein Sparbuch einzahlen und bis zum 18ten Geburtstag des Kindes hinterlegen (Notar). Soll sich die Mutter und der Staat dann um Nachzahlung an das Kind wenden. Dann sieht das - egal ob männlich oder weiblich - die Welt gleich mit anderen Augen!
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Jolanda, Tuesday, 12.07.2005, 19:31 (vor 7454 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 12. Juli 2005 14:51:44:
Auch ein Umgangsentzug berechtigt IMO nicht zur Unterhaltsverweigerung. Wenn schon, dann sollte man das Geld auf ein Sparbuch einzahlen und bis zum 18ten Geburtstag des Kindes hinterlegen (Notar). Soll sich die Mutter und der Staat dann um Nachzahlung an das Kind wenden. Dann sieht das - egal ob männlich oder weiblich - die Welt gleich mit anderen Augen!
--- Hier sind wir uns wieder mal absolut einig 
Gruss
Jolanda
Einspruch
Wodan, Tuesday, 12.07.2005, 21:24 (vor 7454 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 12. Juli 2005 14:51:44:
Das Ursprungsposting war ja von Nikos und da stand was drin von "Unterhalt an die Ex", also ging ich von Ehegattenunterhalt aus.
Und das ist eben ein irrtum. In Deutschland ist nun mal auch der Kindesunterhalt an die Ex zu überweisen. Diese ist keinerlei Rechenschaft über die Verwendung schuldig. Dies ist - wie ich finde - nicht tolerierbar.
Blendlampe hat als neue Idee die Vaterschaftsanerkennung eingebracht und das sehe ich zwiespältig:
Kindesunterhalt bei leiblichen und gewollten Kindern sollte keine Frage sein
Doch. Wenn meine Ex mir meine Kinder entzieht, zahle ich nicht. Basta. Auswanderung kommt in Frage. Wer immer brav zahlt, sorgt dafür, daß unser Unrechtssystem sich für die nächsten Jahrzehnte behaglich einrichtet.
Bei ungewollten Kindern, die man angehängt bekommt, sehe ich eine "Flucht" als rechtmäßig, wenn auch nicht wirkungsvoll an (bleib im Land und kämpfe)
Schnurzpiep. Kinder, mit denen man ausgenutzt wird, sind oft auch gewollte Kinder, die man freilich nicht mehr zu sehen bekommt, die aber von Mutti als Geiseln instrumentalisiert werden. Oft hilft das deutsche Recht da wenig. Knappe Kassen in den öffentlichen Haushalten werden dagegen auf Dauer möglicherweise etwas bewirken.
Auch ein Umgangsentzug berechtigt IMO nicht zur Unterhaltsverweigerung.
Doch auf jeden Fall. ich würde sogar sagen: es verpflichtet dazu! damit dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird. Wenn's Mutti ans Geld geht, geht plötzlich einiges.
Radikalere Methoden sind gefragt und dringend erforderlich. Nikos hat einen ersten Schritt getan. Dafür können ihm alle reinen Zahlväter, denen ihre Kinder vorenthalten werden dankbar sein.
Gruß
Wodan, der ohne Kindesunterhalt auskommt.
Re: Einspruch
Doink, Wednesday, 13.07.2005, 15:44 (vor 7453 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Einspruch von Wodan am 12. Juli 2005 18:24:
Schnurzpiep. Kinder, mit denen man ausgenutzt wird, sind oft auch gewollte Kinder, die man freilich nicht mehr zu sehen bekommt, die aber von Mutti als Geiseln instrumentalisiert werden. Oft hilft das deutsche Recht da wenig. Knappe Kassen in den öffentlichen Haushalten werden dagegen auf Dauer möglicherweise etwas bewirken.
Das ist ein Ansatzpunkt. Geschliffene Worte werden ignoriert, das Argument schnöder Mammon dagegen versteht jeder (Staat).
Auch ein Umgangsentzug berechtigt IMO nicht zur Unterhaltsverweigerung.
Doch auf jeden Fall. ich würde sogar sagen: es verpflichtet dazu! damit dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird. Wenn's Mutti ans Geld geht, geht plötzlich einiges.
Radikalere Methoden sind gefragt und dringend erforderlich. Nikos hat einen ersten Schritt getan. Dafür können ihm alle reinen Zahlväter, denen ihre Kinder vorenthalten werden dankbar sein.
Gruß
Wodan, der ohne Kindesunterhalt auskommt.
Dazu fällt mir folgender Spruch ein: Es ist falsch, mit dem Zahnstocher an Probleme heranzugehen, wenn der Vorschlaghammer gebraucht wird.
Wer denkt, das Problem Femiwahn liesse sich mit ein paar Argumenten oder meinetwegen auch mit einer Myriade von Arguementen aus der Welt schaffen, der irrt gewaltig.
Gruss - Doink
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
blendlampe, Tuesday, 12.07.2005, 17:06 (vor 7454 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 12. Juli 2005 13:35:46:
Ich hoffe doch stark, es ging um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt. Sonst müßte ich mir echt an den Kopf greifen!
Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen. Wenn er es könnte, aber nicht darf, weil es die Mutter als Unterhaltsgeisel genommen hat soll die Mutter die Folgen ihres eigenmächtigen kindesmissbrauchenden Handelns nicht vergoldet bekommen, indem sie mit einer Unterhaltsrente belohnt wird, die formal fürs Kind bezahlt wird. Wer sich ein Auto klaut, kann nicht vom Bestohlenen auch noch Spritkosten bezahlt bekommen.
Keiner wandert aus, wenn er sein Kind betreut oder guten Kontakt zu ihm hat, im Gegenteil, dann werden Auswanderungspläne sogar gecancelt. Die meisten tun es, weil sie nur mit Zahlungspflichten überhäuft werden, während ihnen gleichzeitig das Kind entfremdet wird. Nichts hält sie im Lande. Ursache und Wirkung nicht verwechseln.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Wodan, Tuesday, 12.07.2005, 21:15 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 12. Juli 2005 14:06:
Ich hoffe doch stark, es ging um Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt. Sonst müßte ich mir echt an den Kopf greifen!
Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen. Wenn er es könnte, aber nicht darf, weil es die Mutter als Unterhaltsgeisel genommen hat soll die Mutter die Folgen ihres eigenmächtigen kindesmissbrauchenden Handelns nicht vergoldet bekommen, indem sie mit einer Unterhaltsrente belohnt wird, die formal fürs Kind bezahlt wird. Wer sich ein Auto klaut, kann nicht vom Bestohlenen auch noch Spritkosten bezahlt bekommen.
Richtig. Wenn alle so handelten, wäre Umgangsvereitelung wahrscheinlich ein marginales Problem.
Gruß
Wodan
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Odin, Wednesday, 13.07.2005, 03:32 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 12. Juli 2005 14:06:
Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen.
1) Was ist nun, wenn beide "plötzlich" wollen? Dann muß eine Entscheidung getroffen werden. Wer trifft diese?
2) Wie ist es, wenn während der Ehe die Frau die ganze Zeit die Betreuung übernommen hat, und nach der Ehe plötzlich der Mann die ganze Betreuung will? Was würdest Du als Richter entscheiden?
Die Mutter will das Kind ja auch betreuen. Wenn Du Unterhalt nur gewährst, wenn sie ausdrücklich NICHT will, entsteht eine Benachteiligung.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
blendlampe, Wednesday, 13.07.2005, 12:14 (vor 7453 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 13. Juli 2005 00:32:49:
1) Was ist nun, wenn beide "plötzlich" wollen? Dann muß eine Entscheidung getroffen werden. Wer trifft diese?
Wenn beide wollen, sollen beide dürfen. Ich schreib ja "gleichwertige Betreuung". Im Nachbarland ist das Wechselmodell beispielsweise gesetzlich geregelt, Art. 373-2-9 im code civil: La résidence de l'enfant peut être fixée en alternance au domicile de chacun des parents ou au domicile de l'un d'eux.
A la demande de l'un des parents ou en cas de désaccord entre eux sur le mode de résidence de l'enfant, le juge peut ordonner à titre provisoire une résidence en alternance dont il détermine la durée. Au terme de celle-ci, le juge statue définitivement sur la résidence de l'enfant en alternance au domicile de chacun des parents ou au domicile de l'un d'eux.
2) Wie ist es, wenn während der Ehe die Frau die ganze Zeit die Betreuung übernommen hat, und nach der Ehe plötzlich der Mann die ganze Betreuung will? Was würdest Du als Richter entscheiden?
Erst soll die Möglichkeiten der gemeinsamen Betreuung im Wechselmodell ausgeschöpft werden, wenn das nicht klappt kann man sich immer noch um Unterhalt und hauptsächlichen Lebensmittelpunkt streiten. Keinesfalls darf es ein Naturrecht eines Elternteils geben, sich die Kinder total zu greifen. Und wenn gemeinsame Betreuung nicht geht, muss es ein _durchsetzbares_ Umgangsrecht (mehr als nur alle 14 Tage!) und _wirkliches_ Sorgerecht geben. Väter, die bei den Kindern weiterhin eine Rolle spielen, wandern nicht aus! Sie tun es als Neuanfang, weil ihnen alles genommen wurde, emotional und finanziell.
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Wodan, Wednesday, 13.07.2005, 14:32 (vor 7453 Tagen) @ Odin
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Odin am 13. Juli 2005 00:32:49:
Wieso? Gegenseitigen Kindesunterhalt gibts ja nur dann, wenn der Vater das Kind nicht gleichwertig mitbetreuen darf oder will. Wenn er es nicht will, muss er seinen Anteil eben fianziell ausgleichen.
1) Was ist nun, wenn beide "plötzlich" wollen? Dann muß eine Entscheidung getroffen werden. Wer trifft diese?
Nun, auch wenn beide sich nicht einigen können, muß gelten: Für die Betreuung des Kindes sind beide Eltern gleichermaßen verantwortlich. Da dies unumstößliches Prinzip ist, wird bei Streitigkeit in der Regel hälftige Betreuung angeordnet. Dabei sind Auslagen ebenfalls hälftig zu tragen, so wird es ohnehin zu handhaben sein, wenn das Kind von beider Tische ißt.
Die meisten Kinder kommen mit dieser Lösung prima klar. Nur die meisten Muttis DANN nicht, wenn sie sonst bequem hätten kassieren können.
Fällt der finanzielle Anreiz weg, sind beide Seiten oft eher bereit, Lösungen in Interesse des Kindes zu finden.
Und genau aus diesem Grunde gibt es kaum etwas dem vielbesungenen "Kindeswohl" abträglicheres als das deutsche Unterhaltsrecht, das den Alleinerziehendenstatus begünstigt und zur Ausgrenzung des anderen Elternteils motiviert.
Schöne Grüße
Wodan
Well done, Nikos!
Expatriate, Tuesday, 12.07.2005, 09:33 (vor 7454 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von blendlampe am 11. Juli 2005 21:23:
Verwische vor allem deine Spuren gut, melde dich um - aber an einen anderen Ort oder Land wie den, an dem du letztlich bleibst. Baue Vorsichtsmassnahmen ein, lass dein Konto auf eine andere Person laufen wenn möglich.
Oder auch einige Konten ausserhalb der EU aufmachen.
Vielleicht hilft das ja auch etwas, wenns funzt!
Gut gemacht, Nikos! Gruss aus Suedost-Asien!
Cheers!
Re: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses
Odin, Tuesday, 12.07.2005, 16:29 (vor 7454 Tagen) @ Nikos
Als Antwort auf: Globalisierung des Deutschen Maenner- und Vaeterhasses von Nikos am 11. Juli 2005 15:17:
3. Wie lange wollt Ihr die Maennerverachtung dort noch ertragen?
Mach ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr