Re: Unrecht in Deutschland bewegt mich nicht zur Familiengründung! n/t
Als Antwort auf: Görgülü-News von Odin am 10. Juli 2005 21:38:38:
Fall Görgülü: Vorläufiger Verzicht auf Umgang
Schwere Vorwürfe gegen Behörden Sachsen-Anhalts erhoben
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Amtsgerichts Wittenberg nicht umsetzbar Türkei protestiert beim Auswärtigen Amt
Wie gestern dem Väteraufbruch bekannt wurde, wird Kazim Görgülü den Umgang mit seinem Sohn aussetzen. Er folgt damit den Empfehlungen der vom Amtsgericht eingesetzten Umgangspflegerin. Der nicht-eheliche Vater, der seit fünf Jahren um Kontakt zu seinen bei Pflegeeltern lebenden Sohn kämpft, erhebt schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt Wittenberg sowie gegen deren übergeordneten Dienststelle, dem Landesverwaltungsamt Halle.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben dem Vater zum Teil in Eilverfahren mehrfach Ende letzten Jahres und Anfang 2005 einen wöchentlichen Umgang mit seinem Kind zugebilligt. Die Karlsruher Richter sahen sich nach Verlauf des bisherigen Falles Görgülü genötigt, das Land Sachsen-Anhalt aufzufordern, die Kommunalaufsicht über das Jugendamt Wittenberg wahrzunehmen, damit Recht und Gesetz in Deutschland gewahrt bleiben könne. Ein unbeschwerter Umgang zwischen Görgülü und seinem Sohn konnte jedoch nur einmal stattfinden. Nach dem Aufsehen erregenden Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Mai dieses Jahres glaubte der Vater, dass die Boykotthaltung der Pflegeeltern endlich ein Ende gefunden hätte.
Die letzten zwei Umgangstermine können nur als gescheitert bezeichnet werden. Die aggressive, herabwürdigende Haltung der Pflegeeltern mir und der Umgangspflegerin gegenüber hat sich verschärft, beklagt sich Kazim Görgülü. So hätten die Pflegeeltern die Umgangspflegerin und den Vater des Geländes verwiesen, als man das Kind abholen wollte. Amtsvormund und Kommunalaufsicht stünden dabei, hätten seelenruhig zugeschaut und wären nicht eingeschritten. Sie glänzen durch Untätigkeit, so sieht das für mich aus, so der zutiefst enttäuschte Görgülü. Mein Sohn befindet sich in einem Loyalitätskonflikt. Die Pflegeeltern tun nichts, um den Kleinen zu einem Umgang mit mir zu bewegen so Görgülü Aus einem fröhlichen Jungen, der mit mir vor vier Wochen gespielt hat, ist in kürzester Zeit ein verängstigtes, starr blickendes Kind geworden. Görgülü will nun seine Umgangsbemühungen bis zum 19. September 2005 aussetzen, um das Kind nicht weiter in Konflikte zu stürzen. Es sei denn, die Voraussetzungen würden durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geändert werden. Im September kommt es vor dem OLG Naumburg zu einer weiteren Verhandlung. Görgülü kämpft um das Sorgerecht für sein Sohn. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Urteil des OLG in dieser Angelegenheit aufgehoben und an einen anderen Naumburger Senat zurückverwiesen. Dieses Urteil sorgte national und international für großes Aufsehen, da die Karlsruher Richter dem 14. OLG-Senat Willkür vorwarfen. Görgülü musste in 14 Verfahren vor dem OLG Naumburg kämpfen.
Die eingesetzte Umgangspflegerin habe bereits im Februar das Gericht und das Landesverwaltungsamt auf die dramatische Zuspitzung des Konfliktes aufmerksam gemacht. Ihrer Meinung nach sei nicht auszuschließen, dass aufgrund des Verhaltens der Pflegeeltern und des Jugendamtes Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht und die Kindeswohlgefährdung als beängstigend hoch einzuschätzen sei.
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Odin,
11.07.2005, 00:38
- Re: Unrecht in Deutschland bewegt mich nicht zur Familiengründung! n/t - Christian, 11.07.2005, 01:17