Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Andreas am 03. Juli 2005 22:30:33:
Ein echt heftiges Urteil, schon von der Sprachreglung her:
"Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz um Unterhalt nach Trennung, gilt dies jedenfalls, wenn der treulose Ehepartner die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe...
Unglaublich. Obwohl es sich hier definitiv um ein Frau handelt, wird vom "von dem treulosen Ehepartner" gesprochen.
Und noch schlimmer dies:
"Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Kindeswohls trotz des Fehlverhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne."
Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?
Komische Welt.
Logik, Logik, Logik....
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Eugen Prinz am 04. Juli 2005 00:10:03:
Logik, Logik, Logik....
Worauf hofft ihr?
Das die Behörden einsichtig werden und den Exmann finanziell entlasten?
--- Dann müsste der Pleitestaat für die Frau aufkommen ---
Besser wäre es, die Leistungsträger wären sich ihrer Rolle in der Gesellschaft besser bewusst!
Der Leistungsträger
Olsen-Twins-Fan
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Eugen Prinz am 04. Juli 2005 00:10:03:
Man kann bei dem Urteil zwischen den Zeilen lesen das es nicht um das Kindeswohl sondern Mütterwohl geht. Ich würde bis vor dem EuGH für Menschenrechte ziehen, den die Versklavung, Ausbeutung und der Geschlechterrassismus gegen Männer darf so nicht mehr weitergehen. Wenn ich Richter wäre, dann würde ich der Frau die Kinder entziehen und sie keinen Anspruch auf Unterhalt hätte! Politiker fragen sich immer mehr warum in Deutschland immer weniger Kinder gezeugt werden, man sollte der Politik mal solche männerfeindliche Urteile vorlegen und dazu schreiben das immer mehr Männer in den Zeugungsstreik und Ehestreik. Solche Urteile gegen Männer tragen sicherlich zum Zeugungsstreik und Ehestreik bei, man sollte dieses Urteil alle Männer vorlegen die noch nicht verheiratet und keine Kinder haben, als Abschreckung dafür das der Mann nur als Unterhaltssklave ohne Rechte dient!
meint,
Christian
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Eugen Prinz am 04. Juli 2005 00:10:03:
Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?
Komische Welt.
Ich denke mal, man darf hier nicht den selben Fehler machen, den viele Mütter nach der Trennung machen. Ein schlechter Ehemann /eine schlechte Ehefrau muss nicht gleicbedeutend mit einem schlechten Vater / einer schlechten Mutter sein. Vor diesem Hintergrund wird doch heutzutage viel zu oft die Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter begründet.
Die Bindung zum Kind findet auf einer anderen Ebene statt. Wenn man also berechtigterweise einen Vater (der fremdgegagnen ist), nicht als schädlich für das Kind empfindet, sollte man hier auch bei der Mutter mit der nötigen Neutralität an die Betrachtung gehen.
Der Unterhalt für die Mutter ist eine andere Sache. Hier halte ich die Schuldfrage für sehr problematisch. Reicht hier der Ehebruch allein aus? Oder wäre es z.Bsp. nachvollziehbar, wenn ein Mann, dessen Frau über Jahre "an Migräne leidet", sein Bedürfnis anderweitig kompensiert und umgeehrt.
Allerdings empfinde auch ich die aktuellen Unterhaltsgesetze als ungerecht und sehr männerfeindlich.
Markus
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Eugen Prinz am 04. Juli 2005 00:10:03:
Mal andersherum gefragt:
Wer soll sonst zahlen ? Die "Gesellschaft", d.h. du und ich ?
Was haben wie mit der Betreuung der Gören zu tun ?
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Andreas am 03. Juli 2005 22:30:33:
Hi Andreas.
Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz um Unterhalt nach Trennung, gilt dies jedenfalls, wenn der treulose Ehepartner die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe und zu erwarten sei, dass die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert werde. Dem Wohl des Kindes komme in diesen Fällen der Vorrang zu, betonten die Richter (Az.: 7 UF 562/04).
Dem folgte das OLG nicht. Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Kindeswohls trotz des Fehlverhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne.
Mh....also, wenn es um Unterhaltsansprüche geht, darf die (Ex)Ehefrau zum Wohle des Kindes, nicht gezwungen werden, weil die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert wird.
Wie sieht es nun aber bei Mütter aus, die Kinder und gleichzeitig Karriere machen wollen? Zum Wohle des Kindes, dürfte demzufolge, keine Mutter arbeiten, auch nicht freiwillig.
Man kann von der Frau (Mutter) erwarten, daß sie arbeiten geht, für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst sorgt. Vorausgesetzt natürlich, das Kind geht bereits in den Kindergarten, oder in die Schule. Während dieser Zeit kann sie ohne dem Kindeswohl zu schaden, arbeiten gehen.
Kindesunterhalt ist selbstverständlich etwas anderes.
Wenn es nach mir ginge, hätte nach einer Scheidung keiner, weder Frau noch Mann, Unterhaltsansprüche an den/die Expartner/in!
Gruß
Moni
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Mikael am 04. Juli 2005 18:42:
Moin,
Mal andersherum gefragt:
Wer soll sonst zahlen ? Die "Gesellschaft", d.h. du und ich ?
Was haben wie mit der Betreuung der Gören zu tun ?
Wie wär´s, wenn Madamchen selber für den nötigen Unterhalt sorgt? Einfach noch neun weitere Alleinerziehende suchen und mit denen die Betreung organisieren. Zwei passen auf die Kinder auf und die anderen acht versuchen es mal mit Erwerbsarbeit. Von den acht Gehältern bekommen die beiden Betreuerinnen dann auch eine entsprechende Bezahlung.
War nur mal so ein Vorschlag.
Gruß
Andreas
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von East Bay Ray am 04. Juli 2005 19:22:
Moin,
Mal andersherum gefragt:
Wer soll sonst zahlen ? Die "Gesellschaft", d.h. du und ich ?
Was haben wie mit der Betreuung der Gören zu tun ?
Wie wär´s, wenn Madamchen selber für den nötigen Unterhalt sorgt? Einfach noch neun weitere Alleinerziehende suchen und mit denen die Betreung organisieren. Zwei passen auf die Kinder auf und die anderen acht versuchen es mal mit Erwerbsarbeit. Von den acht Gehältern bekommen die beiden Betreuerinnen dann auch eine entsprechende Bezahlung.
War nur mal so ein Vorschlag.
Gruß
Andreas
Die einzigen Personen, die in unserem örtlichen Selbsthilfekindergarten unbezahlte Arbeit leisten, sind einige berufstätige Väter.
Selbsthilfekindergarten = niedrigere Beiträge durch teilweise Mitarbeit der Eltern.
Noch Fragen?
Quelle: Kindergartenleitung
Sven74
Mein Reden
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Moni am 04. Juli 2005 18:49:
Mh....also, wenn es um Unterhaltsansprüche geht, darf die (Ex)Ehefrau zum Wohle des Kindes, nicht gezwungen werden, weil die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert wird.
Wie sieht es nun aber bei Mütter aus, die Kinder und gleichzeitig Karriere machen wollen? Zum Wohle des Kindes, dürfte demzufolge, keine Mutter arbeiten, auch nicht freiwillig.
Man kann von der Frau (Mutter) erwarten, daß sie arbeiten geht, für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst sorgt. Vorausgesetzt natürlich, das Kind geht bereits in den Kindergarten, oder in die Schule. Während dieser Zeit kann sie ohne dem Kindeswohl zu schaden, arbeiten gehen.
Kindesunterhalt ist selbstverständlich etwas anderes.
Wenn es nach mir ginge, hätte nach einer Scheidung keiner, weder Frau noch Mann, Unterhaltsansprüche an den/die Expartner/in!
Hi Moni,
genau das isses, was ich schon öfters hier geschrieben habe: nicht das Scheidungsrecht ist es, bei dem durch Wiedereinführung des Schuldprinzips 'das Rad zurückgedreht' werden muss, wie so mancher hier will, sondern das Unterhaltsrecht ist es, was den modernen Gegebenheiten der Frauenemanzipation angepasst werden muss.
Ich plädiere daher immer und immer wieder dafür, den Emmanzen das Schlimmste anzutun, was ihnen angetan werden kann: ihre Forderungen nach 'Vereinbarkeit von Kindern und Karriere' zu erfüllen. Soll das Land ruhig flächendeckend mit Betreuungseinrichtungen für Kinder überzogen und im Gegenzug jede Form von Unterhaltsansprüchen gegen Ehepartner oder Ex-Ehepartner gestrichen werden, und zwar restlos.
Wenn es erst mal genug Kindergarten und Ganztagsschulplätze gibt, und der Wegfall von Unterhaltsansprüchen die Frauen nicht mehr zu Abhängigen von männlicher Arbeitsleistung degradiert, dann können Mesdames sich im wahrsten Sinne des Wortes emanzipieren, das heißt Karriere machen bis zum Umfallen. Ich freu mich jetzt schon auf die vielen belämmerten Visagen bei den RadAbfems, wenn die erst mal gemerkt haben, dass Karriere in erster Linie jede Menge harter Arbeit bedeutet.
Auch können ihnen von mir aus gerne Quotenarbeitsplätze reserviert werden. Jedenfalls in den Berufen, die bislang Privileg der Männer waren: etwa bei der Müllabfuhr, bei der Abwasserkanalreinigung, im Bergbau unter Tage und last not least beim Militär in "robusten friedensschaffenden Einsätzen" (vulgo: Krieg) vorzugsweise in eisenhaltiger Luft an der vordersten Front.
Und auch die Einstellung zum Sorgerecht für Kinder wird sich dann aller Voraussicht nach sehr schnell ändern. Denn wenn Kinder nicht mehr als Geiseln genommen werden können, um von Männern Unterhalt* zu erpressen, dann wird das Interesse in FrauInnenkreisen am alleinigen Sorgerecht mit Sicherheit sehr schnell nachlassen.
Jede Wette, dass, sollte all das Wirklichkeit werden, in gewissen FrauInnenkreisen Heulen und Zähneklappern zu hören sein wird und dass sich sich garantiert bald RadAbfems finden werden, die Kindergärten und Ganztagsschulen als typisch patriarchalische Einrichtung bezeichnen, die von Männern erfunden wurden, um Frauen ihrer Macht als Mütter und ihres Grundrechts aufs Schmarotzen zu berauben.
DaPis & DiMsaas
Beelzebub
<font size=2>* und nochmals, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: alles, was ich hier zum Thema Unterhalt geschrieben habe, gilt nur für den Unterhalt der (Ex-)Ehegatten. Der Unterhaltsanspruch der Kinder bleibt davon selbstverständlich unberührt. Die haben sich schließlich ihre Mütter nicht ausgesucht.</font>
Re: Mein Reden
Als Antwort auf: Mein Reden von Beelzebub am 04. Juli 2005 22:14:54:
moment Beelzebub: wenn die frau schon das gleiche erwirtschaften kann sollte sie auch barunterhaltspflichtig dem kind gegenüber sein. nicht daß sie dann noch die kosten der ganztagsbetreuung dann auf den mann abwälzt.
dann wären sie sicher nicht mehr so scharf auf ihren besitz. das verhältnis wo die kinder den lebensmittelpunkt haben wäre dann sicher bei 50:50. oder geht hier meine rechnung irgendwo nicht auf?
grüße
Conny
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Sven74 am 04. Juli 2005 22:13:
Moin Sven74,
Die einzigen Personen, die in unserem örtlichen Selbsthilfekindergarten unbezahlte Arbeit leisten, sind einige berufstätige Väter.
Das bedeutet, daß die Mütter entweder gar nicht dazu beitragen oder nur gegen klingende Münze.
Selbsthilfekindergarten = niedrigere Beiträge durch teilweise Mitarbeit der Eltern.
Mein Posting bezog sich aber auf allein erziehende Mütter und nicht auf Eltern.
Noch Fragen?
Aber klar, was möchtest Du mir damit sagen?
Quelle: Kindergartenleitung
Sven74
Einen freundlichen Gruß von
Andreas
Re: @ Beelzebub...Volle Zustimmung!...n/t
Als Antwort auf: Mein Reden von Beelzebub am 04. Juli 2005 22:14:54:
Gruß
Moni
Re: Fußnoten bitte
Als Antwort auf: Mein Reden von Beelzebub am 04. Juli 2005 22:14:54:
genau das isses, was ich schon öfters hier geschrieben habe: nicht das Scheidungsrecht ist es, bei dem durch Wiedereinführung des Schuldprinzips 'das Rad zurückgedreht' werden muss, wie so mancher hier will, sondern das Unterhaltsrecht ist es, was den modernen Gegebenheiten der Frauenemanzipation angepasst werden muss.
Hallo, mal eine Frage zum Verständnis: In einem anderen Posting bezogst Du bereits Stellung gegen das Schuldprinzip; Du sagtest etwa, das Schuldprinzip hätte verhindert, dass sich ein Partner scheiden lassen könne, wenn es der andere nicht gewollt hätte, unabhängig von der Situation. - Nachdem ich jetzt auf einigen Seiten zum Thema nachgeschlagen habe, komme ich hingegen etwa zu der Definition, die besagt, dass das Schuldprinzip bedeutete, dass im Falle der Verletzungen der im Ehevertrag geregelten Pflichten nach der Trennung dem betrogenen, hintergangenen o.a. Partner die Pflicht zum Unterhalt oder anderen Zahlungen entlassen wird. Also das Gegenteil der gegenwärtigen Situation. Wie kommst Du zu Deiner?
Gruß, Andreas
Noch mal: Unterschied zwischen Scheidungs- und Unterhaltsrecht
Als Antwort auf: Re: Fußnoten bitte von Andreas (d.a.) am 05. Juli 2005 08:36:
Hallo, mal eine Frage zum Verständnis: In einem anderen Posting bezogst Du bereits Stellung gegen das Schuldprinzip; Du sagtest etwa, das Schuldprinzip hätte verhindert, dass sich ein Partner scheiden lassen könne, wenn es der andere nicht gewollt hätte, unabhängig von der Situation. - Nachdem ich jetzt auf einigen Seiten zum Thema nachgeschlagen habe, komme ich hingegen etwa zu der Definition, die besagt, dass das Schuldprinzip bedeutete, dass im Falle der Verletzungen der im Ehevertrag geregelten Pflichten nach der Trennung dem betrogenen, hintergangenen o.a. Partner die Pflicht zum Unterhalt oder anderen Zahlungen entlassen wird. Also das Gegenteil der gegenwärtigen Situation. Wie kommst Du zu Deiner?
Hi Andreas
zu meiner 'Situation' komme ich durch klare Differenzierung zwischen Scheidungsrecht und Scheidungsfolgenrecht. Die Frage des Unterhalts gehört ausschließlich in die zweite Kategorie.
Was die Scheidung als solche betrifft, so ist hier das Schuldprinzip zu recht durch das sog. Zerrüttungsprinzip ersetzt worden. Dahinter steckt der eigentlich ganz vernünftige Gedanke, dass es blödsinnig und unwürdig ist, eine kaputte Ehe mit Zwang zusammenzuhalten. Und eine Ehe ist kaputt, wenn wenigstens einer der Partner nicht mehr will, egal ob "schuldig" oder nicht.
Das Schuldprinzip spielte im alten Scheidungsrecht aber auch eine entscheidende Rolle bei der Frage des Unterhalts. Auf den hatte eine "schuldig" geschiedene Frau (in der Regel waren's ja die Frauen, die Unterhalt kassierten) keinen Anspruch.
Hier hat der Gesetzgeber den entscheidenden Fehler bei der Reform des Scheidungsfolgenrechts gemacht, als er die Frage, ob ein geschiedener Ehepartner Anspruch auf Unterhalt hat, einzig und alleine von dessen Bedürftigkeit abhängig machte. Die Folge: wer nur arm genug war, konnte sich in der Ehe aufführen wie die allerletzte Drecksau, der Unterhalt nach einer Scheidung war trotzdem gesichert. Daran hat sich im Prinzip bis heute nicht viel geändert, wenn auch die gröbsten Härten inzwischen abgemildert wurden. Im Grunde kann man's den Frauen gar nicht mal verübeln, dass sie diese vom Gesetzgeber so bereitwillig angebotene Lizenz zum Schmarotzen ausgenutzt haben - und weiter ausnutzen. Wäre Diebstahl plötzlich legal, würden ja auch so gut wie alle klauen.
Fazit: das Scheidungsrecht mag bleiben wie es ist, das Unterhaltsrecht gehört gründlich geändert. Und da Frauen sich mittlerweile das Recht erstritten haben, genau so erwerbstätig zu sein wie Männer, ist es nur konsequent, von ihnen nach einer Scheidung zu erwarten, dass sie dieses Recht auch wahrnehmen - egal, ob sie am Scheitern der Ehe "schuld" waren oder nicht. Weibliche Unterhaltsansprüche sind ein anachronistisches Überbleibsel aus einer Zeit, als Frauen tatsächlich noch auf "Ernährer" angewiesen waren. Und dass diese Zeiten vorbei sind, ist schließlich das Verdienst der Frauenbewegung. Die rest- und ersatzlose Streichung jeglichen nachehelichen Unterhaltsanspruches geschiedener Ehepartner ist folglich nichts anderes, als die konsequente Umsetzung einer wirklichen Emanzipation der Frau.
Ausgesprochen bemerkenswert finde ich übrigens, dass die hier angesprochene Entscheidung des OLG Koblenz auf der Ansicht beruht, dass dem Kindeswohl nur dadurch entsprochen werden kann, dass die Mutter nicht arbeitet und sich stattdessen dem Kind widmet. Anders ausgedrückt: es gehört zur natürlichen Aufgabe der Mutter, ausschließlich für die Kinder da zu sein und Mütter, die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abgeben, um arbeiten zu gehen, sind 'Rabenmütter'. Das ist eine Ansicht, die normalerweise von Feministinnen noch erbitterter bekämpft wird, als Vergewaltigung und Zwangsprostitution zusammen. Aber wenn sich die Möglichkeit zum Schmarotzen auf Kosten von Männern bietet, sind offenbar auch Femis imstande, ihre geheiligten Prinzipien sehr schnell zu vergessen.
Gruß
Beelzebub
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Markus am 04. Juli 2005 08:55:
Hallo Markus
>Warum kommen diese komische Figuren nicht auf die Idee, dass das Kindeswohl gerade durch das Fehlverhalten der Mutter gefährdet wurde, und dass der Vater deswegen nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden könne?
Komische Welt.[/i]
Ich denke mal, man darf hier nicht den selben Fehler machen, den viele Mütter nach der Trennung machen. Ein schlechter Ehemann /eine schlechte Ehefrau muss nicht gleicbedeutend mit einem schlechten Vater / einer schlechten Mutter sein. Vor diesem Hintergrund wird doch heutzutage viel zu oft die Ausgrenzung des Vaters durch die Mutter begründet.
Die Bindung zum Kind findet auf einer anderen Ebene statt. Wenn man also berechtigterweise einen Vater (der fremdgegagnen ist), nicht als schädlich für das Kind empfindet, sollte man hier auch bei der Mutter mit der nötigen Neutralität an die Betrachtung gehen.
Natuerlich ist ein fremdgehender Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) nicht von vornherein 'schaedlich' fuer das Kind. Aber es sollte IMHO vermehrt ueberprueft werden, ob allenfalls niedertraechtiges Verhalten (das kann u.U. auch Fremdgehen beinhalten) Ausdruck mangelhafter Erziehungskompetenz sein koennte. Diese Ueberpruefung findet bislang praktisch nie statt bzw. wird schon im Ansatz erstickt durch die Totschlagfloskel 'das Schuldprinzip ist abgeschafft, deshalb spielt schuldhaftes Verhalten keine Rolle'. Insbesondere sollte waehrend und kurz nach der Scheidung das Verhalten beider Elternteile genau bewertet werden und fuer die Scheidungsfolgen (nicht die Scheidung selber) von Bedeutung sein. Im uebrigen sollte eine Mediation bei der Scheidung Pflicht sein; aus der Mediation koennten schon wesentliche Erkenntnisse ueber den Willen zur Zusammenarbeit der beiden Exen in spe gewonnen werden und in die Bestimmungen ueber die Scheidungsfolgen einfliessen. Vielleicht koennte man auch eine 'Probezeit' nach der Scheidung einfuehren, waehrend der die Bestimmungen zu den Scheidungsfolgen nur provisorisch gueltig waeren und nach Ende der 'Probezeit' (z.B. nach einem Jahr) aufgrund des Verhaltens waerend der Probezeit abgeaendert oder definitiv bestaetigt wuerden.
Der Unterhalt für die Mutter ist eine andere Sache. Hier halte ich die Schuldfrage für sehr problematisch. Reicht hier der Ehebruch allein aus? Oder wäre es z.Bsp. nachvollziehbar, wenn ein Mann, dessen Frau über Jahre "an Migräne leidet", sein Bedürfnis anderweitig kompensiert und umgeehrt.
Allerdings empfinde auch ich die aktuellen Unterhaltsgesetze als ungerecht und sehr männerfeindlich.
Hier bin ich fuer eine radikale Loesung: Mit der Scheidung ist die Ehe beendet und damit soll fuerderhin auch kein Ehegattenunterhalt geschuldet sein. Wer die finanzielle Unterstuetzung des Ehegatten will, soll sich eben nicht scheiden lassen und sich bemuehen, dass die Ehe erhalten bleibt.
Gruss
Maesi
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken.
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Maesi am 05. Juli 2005 23:27:21:
Hallo Maesi,
ein gutes Programm, das du da vorschlägst. Ich wäre noch radikaler und würde "Zwangsberatung" vor der Ehe verlangen. Selbstverständlich sind solche (deine wie meine) Forderungen berechtigt. Wer in ein staatliches Subventionierungsmodell einsteigen will, muss sich auch staatliche Kontrolle gefallen lassen. Aber ich gebe zu: Das ist Männerlogik ohne Chancen in diesen Tagen. Deswegen mein Vorschlag für die private Lösung: Eine Scheidung kommt nicht in Frage! (ledig bleiben 
Einen schönen Gruß von Eugen
Natuerlich ist ein fremdgehender Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) nicht von vornherein 'schaedlich' fuer das Kind. Aber es sollte IMHO vermehrt ueberprueft werden, ob allenfalls niedertraechtiges Verhalten (das kann u.U. auch Fremdgehen beinhalten) Ausdruck mangelhafter Erziehungskompetenz sein koennte. Diese Ueberpruefung findet bislang praktisch nie statt bzw. wird schon im Ansatz erstickt durch die Totschlagfloskel 'das Schuldprinzip ist abgeschafft, deshalb spielt schuldhaftes Verhalten keine Rolle'. Insbesondere sollte waehrend und kurz nach der Scheidung das Verhalten beider Elternteile genau bewertet werden und fuer die Scheidungsfolgen (nicht die Scheidung selber) von Bedeutung sein. Im uebrigen sollte eine Mediation bei der Scheidung Pflicht sein; aus der Mediation koennten schon wesentliche Erkenntnisse ueber den Willen zur Zusammenarbeit der beiden Exen in spe gewonnen werden und in die Bestimmungen ueber die Scheidungsfolgen einfliessen. Vielleicht koennte man auch eine 'Probezeit' nach der Scheidung einfuehren, waehrend der die Bestimmungen zu den Scheidungsfolgen nur provisorisch gueltig waeren und nach Ende der 'Probezeit' (z.B. nach einem Jahr) aufgrund des Verhaltens waerend der Probezeit abgeaendert oder definitiv bestaetigt wuerden.
...>Hier bin ich fuer eine radikale Loesung: Mit der Scheidung ist die Ehe beendet und damit soll fuerderhin auch kein Ehegattenunterhalt geschuldet sein. Wer die finanzielle Unterstuetzung des Ehegatten will, soll sich eben nicht scheiden lassen und sich bemuehen, dass die Ehe erhalten bleibt.
Gruss
Maesi[/i]
Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken.
Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken. von Eugen Prinz am 06. Juli 2005 09:13:33:
Hallo Eugen
Ich wäre noch radikaler und würde "Zwangsberatung" vor der Ehe verlangen.
Da waere ich ebenfalls sofort dafuer. Schliesslich gibt es ja auch Aufklaerungsunterricht. Weshalb also nicht eine 'Aufklaerung' darueber, was eine Ehe rechtlich bedeutet und welche gesellschaftlichen Konsequenzen sich daraus ergeben? Nach meiner Erfahrung rutschen gerade junge Maenner meist ziemlich naiv und ahnungslos in die Ehe. Natuerlich wird der Staat so etwas kaum einfuehren, denn er ist ja gerade interessiert daran, dass moeglichst viele Paare heiraten. Die Ehe bringt naemlich Rechtssicherheit, und das ist von einem abstrakten Standpunkt aus ein hohes Gut - dass die Rechtssicherheit darin besteht, dass in der heutigen Rechtswirklichkeit mittels Kindern, Unterhalts- und Eherecht Maenner rechtssicherheitsmaessig von Staates wegen ueber den Tisch gezogen werden, steht natuerlich auf einem ganz anderen Blatt.
Selbstverständlich sind solche (deine wie meine) Forderungen berechtigt. Wer in ein staatliches Subventionierungsmodell einsteigen will, muss sich auch staatliche Kontrolle gefallen lassen. Aber ich gebe zu: Das ist Männerlogik ohne Chancen in diesen Tagen. Deswegen mein Vorschlag für die private Lösung: Eine Scheidung kommt nicht in Frage! (ledig bleiben
Tja, immer mehr Maenner kommen auf diese Loesung. Ja mehr noch: immer mehr Maenner kommen auf den Trichter, dass sich Kinder grundsaetzlich fuer sie nicht (mehr) lohnen - also nicht bloss keine Ehe sondern auch keine Kinder!
Gruss
Maesi