Görgülü-News
Celestina und Kazim Görgülü 02.07.2005
Kazim weiß nicht mehr was er tun soll, er hat große Angst um das Leben seines
Sohnes. Heute wurden die Umgangspflegerin und Kazim des Grundstückes verwiesen,
als sie dem Amtsvormund noch 5 Minuten Zeit für die Vorbereitung von
Christofer auf den Umgang geben wollten.
Die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt unterlassen weiterhin alles, was einen Umgang
mit Kazim 's Sohn ermöglicht. Das Handeln der Behörden begrenzt sich auf
formales Anordnen.
Der Amtsvormund lässt weiterhin zu, dass wieder fremde Personen sich während der Umgangszeit
im Treppenhaus der Pflegeeltern aufhalten.
Christofer ist zusehends mit der Situation überfordert. Er hat nur noch Angst. Kazim hat
keinen Zugang mehr zu seinem Sohn, obwohl dieser ihn noch vor vier Wochen immer
wieder gebeten hat, wieder zu kommen. Christofer wollte sogar seinen eigenen Ball mit
bringen.
Der Amtsvormund vom Jugendamt Wittenberg steht tatenlos neben dem Kind. Die Vertreter
der Kommunalaufsicht sehen weiterhin zu, wie der Amtsvormund die Kindeswohlgefährdung
durch die Pflegeeltern unterstützt. Die Pflegeeltern haben innerhalb von vier Wochen aus
dem fröhlichen, zugänglichen Christofer ein verängstigtes, starr blickendes Kind gemacht.
Kazim ist sehr enttäuscht von den Behörden in Sachsen-Anhalt. Er glaubt, dass in Sachsen-
Anhalt nach wie vor alles versucht wird um einen Umgang zwischen ihm und seinen Sohn zu
vereiteln. Anders kann er sich das halbherzige Handeln der Kommunalaufsicht nicht erklären.
Er fragt sich, wieso nur die Durchsetzung der Umgangsregelung der Kommunalaufsicht
unterstellt wurde und die Vormundschaft für seinen Sohn weiterhin das Jugendamt
Wittenberg ausüben darf. Diese Regelung macht es möglich, dass die Pflegeeltern weiterhin
Unterstützung durch das Jugendamt Wittenberg bei der Umgangsboykottierung erhalten.
Es müsste doch nun jedem auffallen, dass das Jugendamt Wittenberg die formalen
Anweisungen der Beauftragten der Kommunalaufsicht ignoriert und unterwandert.
Wir hatten am 24.04.2005 an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt geschrieben,
und am 06.06.2005, erhielten wir schließlich eine Antwort. Diese beinhaltet, dass
der Ministerpräsident uns nicht unterstützt. Wir hatten ihn um Hilfe zur Umsetzung bestehender
Urteile vom Bundesverfassungsgericht gebeten. Er hat sich darauf berufen, er mische
sich nicht in laufende Verfahren ein. Uns geht es darum, dass die 5 Urteile des Bundesverfassungsgerichtes
durch die Behörden in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat vor eineinhalb Jahren eine Verletzung der Menschenrechte
in Sachsen-Anhalt festgestellt und der Ministerpräsident des Landes Sachsen-
Anhalt ist letztlich dafür verantwortlich.
Diese Ignoranz, welche uns hier immer noch auf höchster Landesebene begegnet, macht
deutlich, dass man in Sachsen-Anhalt nicht gewillt ist, die Menschenrechtsverletzung
abzustellen. Selbst 5 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nützen einem Vater
und seinem Sohn offensichtlich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Celestina und Kazim Görgülü
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