Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gute-Nacht-Lektüre: "Mann im Bett macht noch keine Ehe"

Querdenker, Wednesday, 29.06.2005, 04:28 (vor 7468 Tagen)

oder auch:

"Doppelbett kein Beweis für eheähnliche Gemeinschaft"

taz

womit ich wieder bei meinem Lieblingsthema bin :-).

Der Unverheiratete als "A... der Republik".

"Herrenpflegeartikel und ein Mann im Bett seien noch kein Beweis für eine
Bedarfsgemeinschaft, entschied gestern das Düsseldorfer Sozialgericht."

"Bei der Auslegung der Hartz IV-Gesetze hat das Düsseldorfer Sozialgericht
strenge Kriterien an das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft
geknüpft. So reiche es nicht aus, wenn Kontrolleure der Behörden bei einer
Anwärterin auf Arbeitslosengeld (ALG) II in deren Wohnung ein Doppelbett,
Herrenpflegeartikel und einen Herrn vorfinden, entschied das Gericht in
einer gestern bekannt gegebenen Eil-Entscheidung. In dem konkreten Fall
hatte die ALG-II-Anwärterin bestritten, in einer "eheähnlichen
Gemeinschaft" zu leben. Der Herr sei lediglich zu Besuch gewesen und lebe
in einer eigenen Wohnung."

Man mag zu den Hartz IV-Gesetzen stehen wie man will. Meiner persönlichen
Meinung nach ist allerdings die Maßgabe,

<ol type="square[/link]
<li>man könne zwar Nichtverheiratete steuerlich in die Klasse I packen und
auch ansonsten allen Vorteilen von Verheirateten berauben
</ol>

<ol type="square[/link]
<li>sie dann aber im Falle von Arbeitslosigkeit füreinander bluten lassen,
obwohl jeweils maximale Steuersätze und eigene Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden
</ol>

eine der übelsten gesetzgeberischen Ausgeburten der letzten Jahre.

Schlimm dabei, daß sich jetzt noch alle möglichen Gerichte auf
Steuerzahlers Kosten mit diesem Krempel beschäftigen müssen und versuchen,
dieser "Unlogik" noch so etwas wie gesunden Menschenverstand beizugeben.

Das Düsseldorfer Gericht argumentiert auch noch wie folgt:

"Der Gesetzestext widerspreche außerdem dem Gleichheitsgrundsatz, weil es
nur bei heterosexuellen "wilden Ehen" das Partnereinkommen berechne und
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften außen vor lasse."

Da wird es dann noch schöner.

Logischerweise kommt es bei dieser ganzen Gehirnakrobatik dann zu
jeder Menge unfreiwilliger Komik, wenn etwa das Sozialgericht Dortmund
mit dem Fall eines Arbeitslosen beschäftigt wird:

"Ein Arbeitsloser richtete sich gegen die Anrechnung des Einkommens seiner
Partnerin mit dem Verweis auf homosexuelle Partnerschaften."

Das hat ihm bei DEM Gericht allerdings nicht viel geholfen.

Sehr bedenklich dann auch, daß plötzlich die Beamten bei einem in der
Wohnung stehen können (ein paar Fälle zusammen-gegurgelt):

"Die Arbeitsagentur hatte in der Wohnung der Antragstellerin das erwähnte
Doppelbett, Herrenpflegeartikel im Bad sowie den männlichen Mitbewohner
selbst vorgefunden."

"...trat der Partner als Vermieter seiner Freundin auf. Bei einem
Hausbesuch wurde er jedoch in Unterhose in ihrer Wohnung angetroffen. Die
Richter urteilten, dass er sich dort "erkennbar ungezwungen bewegte und zu
Hause fühlte". Sie nahmen dem Mann nicht ab, dass er im selben Haus nur
zwei Dachzimmer ohne Bad bewohnt."

"..hat der Verdiener ein Kind mit der Arbeitslosen und übernachtet auch
bei ihr, wofür nach Erkenntnissen der Richter auch Herrenkleidung,
Badutensilien und ein benutztes Doppelbett in der Wohnung der Frau
sprachen. Das Gericht glaubte dem Mann nicht, dass er mit in der 45-
Quadratmeter-Wohnung seiner Mutter lebt."

[letztere Fälle vor dem Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen,
welches einige Urteile des Düsseldorfer Sozialgerichts wieder kassiert
hat.]

Kein Wunder, daß angeblich in Berlin schon mehrere 10.000 Leute aus der
gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind (!), damit sie mit ihrem Lebenspartner
nicht als "Bedarfsgemeinschaft" angesehen werden....

Welch gewaltige Blindleistung !

Es geht offenbar nicht, daß man einfach den mit viel Schmonzes umbrämten
heiligen Bund der Ehe

<ol type="square[/link]
<li>...bis das der Tod Euch scheidet
<li>...in guten und in schlechten Zeiten
</ol>

mit den damit verbundenen Vorteilen

<ol type="circle[/link]
<li>...Steuervorteile
<li>...Ehegattensplitting
</ol>

ganz klar von anderen "Lebensgemeinschaften" trennt, wo jeder für sich
als selbständig Wirtschaftender angesehen werden müsste.

Das wäre offensichtlich zu einfach. Und würde jede Menge Richter und
hausdurchsuchende Beamten arbeitslos machen.

Reicht.

guts nächtle !

Q.

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